Schnelltest wieder erhältlich!
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Für Mitglieder dieser Verbände beträgt der Preis
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Die Versandkosten betragen pro Bestellung, bei einer Bestellung
bis 20 Stück, 3 € brutto,
ab 21 bis 100 Stück, 4,95 € brutto.
Bei Interesse bestellen Sie bitte per Mail an: kaiserslautern@hv-mrp.de.
Die Abwicklung erfolgt über die ZERBA GmbH, eine Tochtergesellschaft des Handelsverband Südwest e.V.
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Abschaffung der Minijobs: HDE warnt vor „gefährlichem Irrweg“ in der Rentenreform
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Ab dem 2. August 2026 müssen Unternehmen offenlegen, wenn nach außen gerichtete Inhalte von einer KI erzeugt wurden. Die Regel betrifft nicht nur den Onlinehandel. Wer KI für Social Media, Website oder Kundenkommunikation nutzt, ist in der Pflicht. Wer ein Ladengeschäft in der Fußgängerzone betreibt und keinen Onlineshop hat, fühlt sich von EU-Digitalregeln meist nicht angesprochen. Bei der neuen Kennzeichnungspflicht für KI-generierte Inhalte aus Artikel 50 des EU AI Act ist das anders. Die Regel gilt für jeden, der künstliche Intelligenz im geschäftlichen Kontext einsetzt und damit Inhalte produziert, die Kunden zu sehen bekommen. Was genau ab August gilt Die Kennzeichnungspflicht
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Webinarreihe. Ab dem 24. Juni unterstützt das Mittelstand-Digital Zentrum Handel gemeinsam mit der IHK Darmstadt Händler dabei, mit den aktuellen Entwicklungen im Handel Schritt zu halten. Sechs kostenfreie Webinare vermitteln bis zum 2. Dezember praxisnahes Wissen zu KI, Social Media, E-Commerce, IT-Sicherheit, GEO und Payment. Von Social Commerce bis Kartenzahlung Der Handel verändert sich schneller, als viele Betriebe ihre Prozesse anpassen können. Neue Technologien, veränderte Kundenerwartungen und ein zunehmend digitaler Vertrieb stellen den Mittelstand vor Herausforderungen, die sich kaum noch ignorieren lassen. Genau hier setzt die Webinarreihe „Der Handel von morgen“ an. In sechs Online-Sessions zeigt das Mittelstand-Digital Zentrum Handel, wie

