Raus aus der Schule – rein ins Praktikum!
Wir, die Netzwerkpartner*innen in Rheinland-Pfalz am Übergang Schule- Beruf, wollen mit der Initiative „Raus aus der SCHULE…Rein ins PRAKTIKUM“ Jugendliche und Betriebe wieder dafür gewinnen Praktika zu nutzen.
Jungen Menschen werden dadurch wichtige Praxiserfahrungen für ihre Berufswahlentscheidung ermöglicht und die Betriebe haben die Chance für eine Ausbildung in ihrem Betrieb zu werben und ihre Fachkräfte der Zukunft kennenzulernen.
Praktika bieten viele Vorteile für:
Jugendliche
- Praktikant*innen erhalten einen ersten Eindruck von einem bestimmten Berufsfeld und von einem Unternehmen.
- Sie haben dadurch einen direkten Zugang zur Berufspraxis und sammeln „erste Berufserfahrungen“.
- Ein Praktikum gibt Einblick in Arbeitsweisen von bestimmten Aufgaben- und Arbeitsfeldern und bietet somit die Chance, die spätere Berufswahl auszuloten.
- Praktika fördern das Bewusstsein für persönliche Interessen und Potenziale und legen die eigenen Fähigkeiten offen.
Betriebe
- Praktikant*innen sind eine wichtige und gute Form der Gewinnung von Mitarbeiter*innen, um einen Pool an künftigen potenziellen Nachwuchskräften aufzubauen.
- Es besteht die Chance, Jugendliche persönlich kennenzulernen, auch Jugendliche deren Notenbild nicht in Gänze den Vorstellungen des AG entspricht, die aber motiviert und engagiert sind.
Die mit Praktikant*innen verbundene Nachwuchsförderung ist auch eine Möglichkeit, sich nach außen hin ein gutes Image aufzubauen und sich bei jüngeren Zielgruppen bekannt zu machen (Public Relations).
Die Broschüre für Arbeitgeber*innen und Beratende enthält wichtige Informationen rund um das Thema Praktikum (z.B. Tipps, Praktikumsarten und rechtliche Rahmenbedingungen).
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„Barrierefreiheitsstärkungsgesetz“
Barrierefreiheitsstärkungsgesetz. Ab dem 28. Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft – als nationale Umsetzung der Europäischen Barrierefreiheitsrichtlinie (EU 2019/882). Es verpflichtet Unternehmen zur Gewährleistung von Barrierefreiheit in verschiedenen Bereichen, etwa im Online-Handel. Insbesondere Webshops und teilweise auch andere Internetseiten müssen künftig barrierefrei gestaltet werden. Unternehmen, die dieser Verpflichtung nicht nachkommen, müssen mit empfindlichen Sanktionen rechnen. Um dies zu vermeiden, sollten sie ihre Angebote frühzeitig auf Barrierefreiheit hin überprüfen. Ziel des Gesetzes ist es, möglichst vielen Menschen die Teilhabe am wirtschaftlichen Leben zu ermöglichen – insbesondere Menschen mit Behinderungen sowie älteren Menschen mit geringer digitaler Erfahrung. Gefordert wird daher
Positive Bilanz: „Keine Likes für Lügen“ von Altenkirchen bis Wörth am Rhein
Rheinland-Pfalz. Über 180 kostenfreie Medienkompetenz-Aktionen an sieben Tagen im ganzen Land: Die Landesregierung Rheinland-Pfalz und die Medienanstalt Rheinland-Pfalz ziehen eine durchweg positive Bilanz der Woche der Medienkompetenz 2025. Über 34 Partner-Organisationen haben sich an der 6. Ausgabe vom 2. bis 8. Juni beteiligt. Die Angebote reichten von Workshops zu Künstlicher Intelligenz über Smartphone-Sprechstunden bis hin zur Webseiten-Erstellung. Tausende Rheinland-Pfälzerinnen und Rheinland-Pfälzer nehmen an Woche der Medienkompetenz teil Beim SWR „Klasse:Nachrichten Spezial“ am Donnerstag, 5. Juni, in Mainz kamen Staatssekretärin Heike Raab, SWR-Intendant Prof. Dr. Kai Gniffke und Dr. Marc Jan Eumann, Direktor der Medienanstalt RLP, ins Gespräch mit über 20
Außerordentliche Mitgliederversammlung Handelsverband Südwest e.V.
Sehr geehrte Mitglieder, hiermit laden wir Sie zu einer außerordentlichen Mitgliederversammlung am 07. Juli, 10.00 Uhr, in unsere Geschäftsstelle, Ludwigsstraße 7, 55116 Mainz ein. Bereits seit einigen Jahren arbeiten der Handelsverband Saarland e.V. und der Handelsverband Südwest e.V. auf eine Verschmelzung hin. Darüber wurde mehrfach in den Mitgliederversammlungen berichtet, und der Weg dahingehend eingeschlagen. Auf der Mitgliederversammlung am 21.05.2025 wurde das Präsidium und die Geschäftsführung erneut mit der Aufnahme von Verhandlungen zur Verschmelzung des Handelsverband Saarland e.V., auf den Handelsverband Südwest e.V. beauftragt, und einen Verschmelzungsvertrag zwischen den beiden Verbänden abzuschließen. Dieser Verschmelzungsvertrag bedarf nunmehr Ihrer Zustimmung. Tagesordnung: Begrüßung durch