BAG klärt Verjährung und Verfall von Urlaubsansprüchen

BAG klärt Verjährung und Verfall von Urlaubsansprüchen

Veröffentlicht am: 6. Februar 2023Kategorien: HVSUEW, Urteile/Rechtsprechung

Ansprüche auf Urlaubsabgeltung können verjähren. Es gilt die dreijährige Verjährungsfrist.
Auch ein Verfall nach tarifvertraglichen Regelungen ist möglich.

Der Fristbeginn, der 3-Jahresfrist, kann aber unterschiedlich liegen. Grundsätzlich beginnt die Frist mit Ende des Jahres, in dem Arbeitnehmer ausscheiden.

Verjährung von Abgeltungsansprüchen; BAG 31.01.2023 – 9 AZR 456/20

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hatte bereits am 20.12.2022 (Az. 9 AZR 266/20) entschieden, dass Urlaubsansprüche verjähren können, die dreijährige Verjährungsfrist jedoch erst am Ende des Kalenderjahres beginnt, in dem der Arbeitgeber den Arbeitnehmer über seinen konkreten Urlaubsanspruch informiert und ihn im Hinblick auf Verfallfristen aufgefordert hat, den Urlaub tatsächlich zu nehmen.

Hat der Arbeitgeber diesen Mitwirkungsobliegenheiten nicht entsprochen, kann der nicht erfüllte gesetzliche Urlaub aus möglicherweise mehreren Jahren im laufenden Arbeitsverhältnis weder nach § 7 Abs. 3 BUrlG verfallen noch nach § 195 BGB verjähren und ist bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses nach § 7 Abs. 4 BUrlG abzugelten.

Der Urlaubsabgeltungsanspruch unterliegt selbst auch der Verjährung. Die dreijährige Verjährungsfrist für den Abgeltungsanspruch beginnt in der Regel am Ende des Jahres, in dem das Arbeitsverhältnis endet, ohne dass es auf die Erfüllung der Mitwirkungsobliegenheiten ankommt. Der Urlaubsabgeltungsanspruch ist nur auf den finanziellen Ausgleich des zuvor noch bestehenden Urlaubsanspruchs gerichtet. Der besondere Schutz des Arbeitnehmers, welchen der EuGH in der Verjährung von Urlaubsansprüchen gesehen hatte, endet jedoch mit der Wandlung des Urlaubs- in einen Urlaubsabgeltungsanspruch. Daher würde ab dem Ausscheiden die dreijährige Verjährungsfrist laufen.

Im vorliegenden Fall bestand jedoch die Besonderheit, dass bis zum EuGH-Urteil vom 06.11.2018 hinsichtlich der Verjährung eine gegenteilige höchstrichterliche Rechtsprechung bestand, und daher dem Kläger bis zum den Urteil es nicht zumutbar war seinen Anspruch auf Abgeltung des bis dahin nicht gewährten Urlaubs aus den Jahren 2010 bis 2014 gerichtlich durchzusetzen. Denn das BAG ging zu diesem Zeitpunkt noch davon aus, dass Urlaubsansprüche mit Ablauf des Urlaubsjahres oder eines zulässigen Übertragungszeitraums unabhängig von der Erfüllung von Mitwirkungsobliegenheiten automatisch verfielen.

Erst nachdem der EuGH mit Urteil vom 06.11.2018 neue Regeln für den Verfall von Urlaub vorgegeben hatte, war der Kläger gehalten, Abgeltung für die Urlaubsjahre von 2010 bis 2014 gerichtlich geltend zu machen. Daher konnte die Verjährungsfrist nicht vor dem Ende des Jahres 2018 beginnen.

 

Urlaubsabgeltung: Tarifvertragliche Ausschlussfrist
BAG, 31.01.2023 – 9 AZR 244/20

Nach der ständigen Rechtsprechung des BAG kann der gesetzliche Anspruch eines Arbeitnehmers gegen den Arbeitgeber, nicht genommenen Urlaub nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses abzugelten, nach Maßgabe einer tarifvertraglichen Ausschlussfrist, verfallen.

Auch hier orientiert sich das BAG ein der oben dargestellten Rechtsprechung, dass der Kläger bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht gehalten ist, seinen Anspruch auf Abgeltung des bis dahin nicht gewährten Urlaubs der Beklagten gegenüber geltend zu machen, da eine gegenläufige höchstrichterliche Rechtsprechung bestand.

Erst nachdem der EuGH mit Urteil vom 06.11.2018 neue Regeln für den Verfall von Urlaub vorgegeben hatte, oblag es dem Kläger, Urlaubsabgeltung zu verlangen.
Der Anspruch war nicht verjährt, und ein Verfall war ebenfalls nicht eingetreten. Ein Verjährungsbeginn wäre erst Ende 2018 anzusetzen. Ein Verfall nach den tariflichen Regelungen des einschlägigen Manteltarifvertrages würde erst drei Monaten nach Fälligkeit eintreten. Die tarifliche Ausschlussfrist begann erst mit der Bekanntgabe des Urteils des EuGH am06.11.2018.

In der Entscheidung selbst wurde die Sache ans Landesarbeitsgericht (LAG) zurückverwiesen, da noch Sachverhaltsfragen zu klären waren.

 

Quelle:

Bundesarbeitsgericht
Pressemitteilungen v. 31.01.2023

Die letzten Artikel

Tierliebes Team sucht Menschen, gerne auch mit „Büro-Hund“

11. April 2024|HVSUEW, Instagram, Stellenmarkt, Top News, Twitter|

Wir suchen Verstärkung (m/w/d) in den Bereichen: Recht: Juristen Rechtsanwaltsfachangestellte Öffentlichkeitsarbeit „Eierlegende Wollmilchsau“ Sie suchen eine nicht alltägliche Beschäftigung? Die können wir Ihnen bieten! Der Handelsverband Südwest e.V. vertritt die arbeitsrechtlichen, tarif- und sozialpolitischen Interessen des Einzelhandels in Rheinland-Pfalz und dem Saarland. Unsere Mitgliedsunternehmen setzten sich aus Klein- und Mittleren Unternehmen, bis hin zu Global Playern zusammen. Wir sehen uns als ersten Ansprechpartner unserer Mitgliedsbetriebe, und suchen Sie zur Unterstützung unserer Verbandsgeschäftsstelle in Kaiserslautern (in Teil- und/oder Vollzeit, auch hybrid möglich). Sie sind motiviert, kommunikativ, teamfähig und haben Lust auf neue Herausforderungen – bei uns wird es nicht langweilig. Die […]

Praktikumswochen in Rheinland-Pfalz 2024

27. März 2024|HVMITTE, HVSUEW, Instagram, Rheinland-Pfalz, Top News, Twitter|

Schüler entdecken Unternehmen und Unternehmen lernen potentielle Mitarbeiter kennen Das Bildungs- und Wirtschaftsministerium veranstalten in diesem Jahr Praktikumswochen in Rheinland-Pfalz, deren Ziel es ist, über die einfache Anbahnung von Tagespraktika einen Impuls für die Berufsorientierung und die Anbahnung von Kontakten von Ausbildungsbetrieben zu setzen. Die Aktionszeiträume sind um die Pfingstferien und um die Herbstferien geplant. Wir als Handelsverband unterstützen dies als Partner des Ovalen Tisches der Ministerpräsidentin, da wir es als einen Schritt zur Fachkräftesicherung der Zukunft sehen. Die näher rückenden Pfingstferien bieten Ihnen als Unternehmen die Gelegenheit, potenzielle Auszubildende kennenzulernen. Wir freuen uns, wenn Sie dabei sind und Talenten […]

Handelstag Rheinland-Pfalz am 23.04.2024 – Ludwigshafen

25. März 2024|Events, HVMITTE, HVSUEW, Instagram, Rheinland-Pfalz, Top News, Twitter|

Praxisnahe Impulse und Inspirationen – Gemeinsam stark bei Netzwerk und Austausch. Wir laden Sie herzlich zum Handelstag Rheinland-Pfalz, in den Pfalzbau nach Ludwigshafen, ein. Ein exklusiver Event, das sich ganz den praxisnahen und für Händler relevanten Themen widmet. Tauchen Sie ein in einen Tag voller inspirierender Gespräche, informativer Impulse und praxiserprobter Strategien. Seien Sie dabei und gestalten Sie gemeinsam mit uns die Zukunft des Handels. Starten Sie den Tag ab 8:30 Uhr mit einer kleinen Stärkung, bevor es dann ab 9:00 Uhr richtig losgeht. Der Handelsverband Rheinland-Pfalz, das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz und die IHK-Arbeitsgemeinschaft Rheinland-Pfalz, […]

Nach oben