Börsenverein des Deutschen Buchhandels: Bildung & Karriere
Schon mal über eine Ausbildung im Bereich Buchhandel oder Verlag nachgedacht? Der Börsenverein des Deutschen Buchhandels bietet ein umfangreiches Angebot rund um Bildung & Karriere an.
In der Buch und Medienbranche kann man über die verschiedensten Ausbildungen und Bildungswege den Einstieg in die Branche finden.
Ausbildung zum Buchhändler*in oder zur Medienkauffrau/-mann Digital und Print, Studium, ein Quereinstieg über Praktika oder Volontariate – die Auswahl ist groß.
Alle deren Interesse gerade geweckt wurde, können weitere Information unter Ausbildung in Buchhandel und Verlag finden.
Die Berufliche Qualifikation und Weiterbildung von Vorgesetzten und Mitarbeitern ist ein wesentlicher Bestandteil der kontinuierlichen Wettbewerbsfähigkeit der Mitgliedsunternehmen und eine Voraussetzung, um berufliche Wege erfolgreich bestreiten zu können.
Für alle, die sich während ihrer Ausbildung mit Fachwissen versorgen wollen, die nach einer Ausbildung zum/zur Buchhändler*in oder zur/zum Medienkauffrau/-mann weitere Qualifikationen erwerben möchten oder auch als Seiteneinsteiger neu in die Buchbranche kommen oder bereits im Buchbereich arbeiten und ihr Know-How vertiefen oder erweitern wollen, stellt die Branche ein breites Spektrum an Fortbildungsmöglichkeiten bereit.
Überbetriebliche Ausbildungsangebote, Umschulungen, Seminare, Berufsakademien, Studiengänge, alles was das Herz rund um Bildung & Karriere begehrt, steht Interessierten zur Verfügung.
Hier kommen Sie direkt zu den vielen Fortbildungsmöglichkeiten und den zahlreichen Online-Seminaren.
Unter der Kategorie Jobbörse können Sie außerdem bundesweit nach Stellenanzeigen aus dem Bereich Buchhandel und Verlag schauen.
Quelle:
Börsenverein des Deutschen Buchhandels – Landesverband Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland e. V.
Frankfurter Straße 1
65189 Wiesbaden
15.03.23
Die letzten Artikel
Zusammenhängender Urlaub im Einzelhandel: Warum die Zwei-Wochen-Grenze nicht rechtssicher ist
Viele Betriebe im Einzelhandel handhaben Urlaubsanträge nach einer festen internen Regel: mehr als zwei Wochen am Stück gibt es nicht. Gerade in der Urlaubszeit lohnt sich der Blick auf eine aktuelle Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Thüringen, die dieser Praxis eine klare Absage erteilt. Der Fall aus Thüringen Eine Arbeitnehmerin hatte einen dreiwöchigen zusammenhängenden Urlaub beantragt. Der Arbeitgeber lehnte mit dem Hinweis ab, im Betrieb würden grundsätzlich nie mehr als zwei Wochen am Stück bewilligt. Das Arbeitsgericht Nordhausen gab der Arbeitnehmerin bereits in der Hauptsache recht. Da der Urlaubszeitraum nicht mehr abzuwarten war, zog die Angelegenheit vor das Landesarbeitsgericht Thüringen (Beschluss vom 2.
Rabattaktionen im Sommer: Werbung mit Preisnachlässen rechtssicher gestalten
Sommerschlussverkauf, Sale-Wochen, Rabattaktionen zum Saisonwechsel: Viele Händler nutzen den Sommer, um mit Preisnachlässen neue Kundschaft zu gewinnen und das Lager für die nächste Saison frei zu machen. Rechtlich ist dabei einiges zu beachten. Sommerschlussverkauf ohne feste Regeln, aber nicht ohne Grenzen Seit der UWG-Reform von 2004 gibt es keinen eigenen „Sommerschlussverkauf“ mit festen Terminen und begrenzter Dauer mehr. Vorher war er auf zwölf Tage ab dem letzten Montag im Juli beschränkt. Heute dürfen Händler Rabatte das ganze Jahr über anbieten, in beliebiger Höhe und ohne besonderen Anlass. Wer aber einen Anlass nennt, etwa „wegen Umbau“ oder „wegen Geschäftsaufgabe“, muss diesen auch
Handelsverband Südwest wünscht eine schöne Sommerzeit
Der Handelsverband Südwest wünscht allen Mitgliedern, Partnern sowie unserer gesamten Handels-Community eine schöne Sommerzeit! ☀️ Wir freuen uns auf spannende Themen, gute Gespräche und viele Begegnungen in der zweiten Jahreshälfte. Ihr Team des Handelsverbands Südwest

