HDE: Widerrufsbutton für Kaufverträge im Onlinehandel praxisfern
Der Handelsverband Deutschland (HDE) warnt vor einer praxisfernen Überregulierung durch die Einführung eines verpflichtenden Widerrufsbuttons für den Onlinehandel.
Hintergrund: Nach einem Beschluss der Minister der EU-Mitgliedstaaten sollen Verbraucher in Zukunft das Widerrufsrecht während der Widerrufsfrist auch mit Hilfe einer entsprechend beschrifteten Schaltfläche ausüben können.
Abgefragt werden dürfen in diesem Prozess nur der Name der Verbraucher, die Bezeichnung des Vertrages und die E-Mail-Adresse der Verbraucher.
Die Regelung zur Ausübung des Widerrufsrechts soll dabei auch für Kaufverträge im Onlinehandel gelten.
Seitens des HDE stößt der Beschluss auf heftige Kritik.
Stephan Tromp, stellvertretender HDE-Hauptgeschäftsführer, sieht in der beschlossenen Regelung weder eine Notwenigkeit noch eine Vereinfachung des Prozesses:
„Die Ausübung des Widerrufs würde nicht vereinfacht, sondern verkompliziert. Die Vorschläge sind offensichtlich nicht zu Ende gedacht.“
Das Widerrufsrecht im Onlinehandel sei allseits bekannt und werde von Verbrauchern millionenfach ausgeübt und von den Unternehmen schnell und unkompliziert abgewickelt.
Die neue Regelung würde eine Umorganisierung mit sich bringen. Die in der Praxis gut funktionierenden und bei Unternehmen und Verbrauchern eingespielten Abläufe müssten komplett neu organisiert werden.
„Für Onlinehändler bedeutet die Regelung einen völlig unverhältnismäßigen finanziellen Aufwand durch die erforderliche Umgestaltung der bestehenden Onlineshops und der unternehmensinternen Verfahrensabläufe“, betonte Tromp.
Zudem steige die Fehleranfälligkeit bei einem von Verbrauchern auszufüllenden Online-Formular auf der Internetseite dadurch stark an. Jeder Fehler, sei es eine andere Schreibweise des Namens im Widerrufsformular als bei der Bestellung oder ein Tippfehler bei der Eingabe der Vertragsnummer, erschwere den Widerruf von Bestellungen ohne gleichzeitige Einrichtung eines Kundenkontos erheblich.
„Im Übrigen ist der Regelungsvorschlag für den Onlinehandel auch nicht praxistauglich“, führte Tromp weiter aus.
Die Möglichkeit eines teilweisen Widerrufs von Bestellungen sei nämlich lediglich in den Erwägungsgründen angesprochen. Im Regelungstext finde es keinerlei Erwähnung. Daraus ergebe sich, dass die praktische Umsetzbarkeit im Onlinehandel mehr als zweifelhaft sei.
„Viele Verbraucherinnen und Verbraucher bestellen mehrere Artikel zusammen und wollen nach Erhalt der Ware nur einen Teil der bestellten Artikel zurückschicken. In diesem regelmäßig auftretenden Fall wollen die Verbraucher gerade nicht den gesamten Vertrag widerrufen“, erklärte Tromp.
Der HDE sieht in den vorgeschlagenen Regelungen zum Widerrufsbutton im Onlinehandel definitiv eine Verschlechterung für alle Beteiligten, sowie eine Gefährdung der Funktionsweise des etablierten Systems der Warenrückgabe. Für Kaufverträge müsse man, aus Sicht des HDE, daher unbedingt von der Einführung des Widerrufsbuttons absehen.
Quelle:
Handelsverband Deutschland – HDE e.V.
Am Weidendamm 1A
10117 Berlin
22.03.23
Die letzten Artikel
Tarifabschluss im rheinland-pfälzischen Einzelhandel bringt Planungssicherheit für 150.000 Beschäftigte
Nach monatelangen Verhandlungen und mehreren Warnstreikwellen haben sich Arbeitgeberseite und ver.di im Einzel- und Versandhandel Rheinland-Pfalz auf einen neuen Entgelttarifvertrag geeinigt. Erleichterung in Mainz: Am 8. September 2026 stand fest, worauf viele Betriebe im Land seit dem Frühjahr gewartet hatten. Die Tarifparteien im rheinland-pfälzischen Einzelhandel haben sich geeinigt, nach zähen Verhandlungsrunden, Warnstreiks und wochenlangem Stillstand. Für den Handelsverband Südwest war das Ziel dabei von Anfang an klar: ein Ergebnis, das für die Beschäftigten spürbar ist, ohne die Betriebe im Land zu überfordern. „Wir haben in dieser Tarifrunde bis zur Grenze des wirtschaftlich Machbaren verhandelt. Viele Unternehmen im Land kämpfen mit rückläufigen
Handelsverband Südwest beim Mittelstandstag Rheinland-Pfalz 2026 in Idar-Oberstein
Klimatisierte Serverräume statt Diamantschleifereien: Die traditionsreiche Messe Idar-Oberstein stand am 26. August im Zeichen von Algorithmen und Automatisierung. Für den Handelsverband Südwest war Hauptgeschäftsführer Dr. Thomas Scherer vor Ort. Wer beim Mittelstandstag Rheinland-Pfalz 2026 klassische Vortragspanels erwartet hatte, wurde überrascht. Statt Folienschlachten dominierten Live-Demonstrationen: An mehreren Ständen zeigten Anbieter, wie ihre KI-Systeme in Echtzeit Rechnungen sortieren, Produktionsdaten auswerten oder Kundenanfragen beantworten. Für den Handelsverband Südwest nahm Hauptgeschäftsführer Dr. Thomas Scherer teil und verschaffte sich einen Überblick über Anwendungen, die längst über das Stadium reiner Ankündigungen hinaus sind. Vom Büro in die Werkshalle Die Bandbreite der vorgestellten Lösungen reichte von automatisierten Office-Prozessen
Tag der Landesplanung 2026: Handelsverband Südwest im Austausch mit Politik und Wissenschaft
Am 31. August 2026 fand im LUX-Pavillon der Hochschule Mainz erstmals der „Tag der Landesplanung“ statt, ein neues Dialogformat des Ministeriums für Wirtschaft, Tourismus, Energie und Klima Rheinland-Pfalz. Für den Handelsverband Südwest nahm Hauptgeschäftsführer Dr. Thomas Scherer teil und vertrat damit die Interessen der rund 15.000 Mitgliedsunternehmen aus Rheinland-Pfalz und dem Saarland. Auftakt für ein neues, kontinuierliches Format Mit dem „Tag der Landesplanung“ hat das Land ein Format etabliert, das künftig regelmäßig stattfinden und den Dialog über aktuelle Herausforderungen der Raumplanung fördern soll. Themen wie das Landeswindenergiegebietegesetz, das Projekt „Turboflächen“, die Novelle des Raumordnungsgesetzes sowie die Neuaufstellung des Landesentwicklungsprogramms stellen derzeit

