Beschluss der Mindestlohnkommission nach § 9 MiLoG
Am 26. Juni 2023 hat die Mindestlohnkommission ihren vierten Beschluss zur Anpassung der Höhe des gesetzlichen Mindestlohns gefasst.
Die Mindestlohnkommission hat in ihrer Sitzung vom 26. Juni 2023 mit Mehrheit, aber gegen die Stimmen der Arbeitnehmerseite einen Vermittlungsvorschlag der Vorsitzenden beschlossen.
Beschlossen wurde, den gesetzlichen Mindestlohn in folgenden Stufen zu erhöhen:
Zum 01.01.2024 12,41 Euro,
zum 01.01.2025 12,82 Euro,
jeweils brutto je Zeitstunde.
Die moderate Anpassung wurde damit begründet, dass die Beschlussfassung in eine Zeit schwachen Wirtschaftswachstums und anhaltend hoher Inflation in Deutschland fällt. Sowohl die Betriebe als auch die Beschäftigten stehen vor großen Herausforderungen. Die Folgen der Corona-Pandemie sind in vielen Wirtschaftszweigen immer noch stark zu spüren. Der Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine und die damit einhergehenden Konsequenzen für die deutsche Wirtschaft halten auch weiterhin an.
Durch die Anhebung des Mindestlohns im Oktober 2022 von 10,45 Euro auf 12 Euro brutto je Zeitstunde wurde das regelmäßige Anpassungsverfahren durch die Mindestlohnkommission nach § 9 MiLoG vorübergehend ausgesetzt.
Die Mehrheit der Mindestlohnkommission hat den Anstieg des Tarifindex auf den Wert der letzten Entscheidung der Mindestlohnkommission von 10,45 Euro angewandt und zugleich den veranlassten Anstieg von 1,55 Euro berücksichtigt.
Durch die frühzeitige Ankündigung der Anpassungsstufen bis ins Jahr 2025 haben die Tarifvertragsparteien die Möglichkeit, die Entwicklung des gesetzlichen Mindestlohns bei der Fortentwicklung ihrer Tarifverträge zu berücksichtigen.
Die Mehrheit der Mindestlohnkommission ist der Auffassung, dass die zweistufige Erhöhung des Mindestlohns dazu dient, die Lohnkostensteigerungen für die betroffenen Betriebe vor dem Hintergrund der gegenwärtigen wirtschaftlichen Lage tragfähig zu halten und zugleich die Verdienste der Beschäftigten zu stabilisieren. Der Beschluss zur Erhöhung des Mindestlohns soll nach Auffassung der Mehrheit der Mindestlohnkommission zu fairen und funktionierenden Wettbewerbsbedingungen beitragen, indem er einem Verdrängungswettbewerb durch niedrigste Arbeitsentgelte entgegenwirkt.
Einzelne Gesichtspunkte wurden in der Kommission unterschiedlich diskutiert und bewertet. Im Ergebnis hält die Mehrheit der Kommission die beschlossene Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns im Rahmen der im Gesetz vorgeschriebenen Gesamtabwägung für angemessen. Bei künftigen Entscheidungen wird die Kommission erneut prüfen, welche Höhe des gesetzlichen Mindestlohns im Rahmen der Gesamtabwägung mit Blick auf die im Mindestlohngesetz genannten Kriterien tragfähig ist.
Quelle:
Geschäfts- und Informationsstelle für den Mindestlohn
c/o Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
Nöldnerstraße 40-42
10317 Berlin
28.06.23
Die letzten Artikel
Starter Stipendium Saar geht in die nächste Runde und bietet bis zu 36.000 Euro für junge Startups
Ab Montag, 19. Oktober 2026, ist das Bewerbungsfenster für das Starter Stipendium Saar wieder offen. Junge Unternehmen aus dem Saarland können sich bis zum 16. November 2026 um eine Förderung von bis zu 3.000 Euro im Monat bewerben, zwölf Monate lang. Wer gerade gegründet hat, kennt das Problem. Die Idee steht, die Gewerbeanmeldung ist erledigt, aber bis das Geschäft trägt, vergehen oft Monate. Genau in diese Phase zielt das Programm des saarländischen Wirtschaftsministeriums. Es soll Gründern den Rücken freihalten, damit sie ihre Geschäftsidee weiterentwickeln und am Markt Fuß fassen können, statt sich nebenher mit Aushilfsjobs über Wasser zu halten. So viel
Mantelsonntag in Mainz lockt am 25. Oktober mit Burgunderfest und Schaufensterkunst
Mainz. Am Sonntag, 25. Oktober 2026, öffnen die Geschäfte in der Mainzer Innenstadt von 13 bis 18 Uhr zum traditionellen Mantelsonntag. Zusätzlichen Schwung bringt die „Fête de la Gastronomie“ auf dem Gutenbergplatz, die bereits am Samstag beginnt. Für die Händler kommt der Termin genau richtig, denn jetzt stellen viele Kunden ihre Garderobe auf Herbst und Winter um. Der Name sagt eigentlich schon alles. Sobald die Temperaturen fallen, steht bei vielen die Frage im Raum, ob der alte Mantel noch einen Winter durchhält. Online lässt sich so etwas zwar rund um die Uhr bestellen. Den Stoff anfassen, drei Größen anprobieren und sich
Handelsverband Südwest knüpft beim Lidl-Weinwettbewerb neuen Kontakt
Bissersheim. Beim Presseevent von Lidl in Deutschland und dem Deutschen Weininstitut (DWI) auf dem Weingut Mussler hat Dr. Thomas Scherer, Hauptgeschäftsführer des Handelsverbands Südwest e. V., einen neuen Ansprechpartner beim Discounter kennengelernt. Anlass war die Vorstellung der Siegerweine des Wettbewerbs „Aus Liebe zum deutschen Wein“, die allesamt aus Rheinland-Pfalz stammen. Netzwerken gehört zu den Aufgaben, die in der Verbandsarbeit selten sichtbar werden und trotzdem viel bewirken. Wer die Interessen des Handels vertreten will, braucht verlässliche Kontakte in die Unternehmen, auch zu den großen Akteuren der Branche. Die Einladung von Lidl und dem DWI nach Bissersheim bot dafür einen passenden Rahmen. Neben

