Beschluss der Mindestlohnkommission nach § 9 MiLoG
Am 26. Juni 2023 hat die Mindestlohnkommission ihren vierten Beschluss zur Anpassung der Höhe des gesetzlichen Mindestlohns gefasst.
Die Mindestlohnkommission hat in ihrer Sitzung vom 26. Juni 2023 mit Mehrheit, aber gegen die Stimmen der Arbeitnehmerseite einen Vermittlungsvorschlag der Vorsitzenden beschlossen.
Beschlossen wurde, den gesetzlichen Mindestlohn in folgenden Stufen zu erhöhen:
Zum 01.01.2024 12,41 Euro,
zum 01.01.2025 12,82 Euro,
jeweils brutto je Zeitstunde.
Die moderate Anpassung wurde damit begründet, dass die Beschlussfassung in eine Zeit schwachen Wirtschaftswachstums und anhaltend hoher Inflation in Deutschland fällt. Sowohl die Betriebe als auch die Beschäftigten stehen vor großen Herausforderungen. Die Folgen der Corona-Pandemie sind in vielen Wirtschaftszweigen immer noch stark zu spüren. Der Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine und die damit einhergehenden Konsequenzen für die deutsche Wirtschaft halten auch weiterhin an.
Durch die Anhebung des Mindestlohns im Oktober 2022 von 10,45 Euro auf 12 Euro brutto je Zeitstunde wurde das regelmäßige Anpassungsverfahren durch die Mindestlohnkommission nach § 9 MiLoG vorübergehend ausgesetzt.
Die Mehrheit der Mindestlohnkommission hat den Anstieg des Tarifindex auf den Wert der letzten Entscheidung der Mindestlohnkommission von 10,45 Euro angewandt und zugleich den veranlassten Anstieg von 1,55 Euro berücksichtigt.
Durch die frühzeitige Ankündigung der Anpassungsstufen bis ins Jahr 2025 haben die Tarifvertragsparteien die Möglichkeit, die Entwicklung des gesetzlichen Mindestlohns bei der Fortentwicklung ihrer Tarifverträge zu berücksichtigen.
Die Mehrheit der Mindestlohnkommission ist der Auffassung, dass die zweistufige Erhöhung des Mindestlohns dazu dient, die Lohnkostensteigerungen für die betroffenen Betriebe vor dem Hintergrund der gegenwärtigen wirtschaftlichen Lage tragfähig zu halten und zugleich die Verdienste der Beschäftigten zu stabilisieren. Der Beschluss zur Erhöhung des Mindestlohns soll nach Auffassung der Mehrheit der Mindestlohnkommission zu fairen und funktionierenden Wettbewerbsbedingungen beitragen, indem er einem Verdrängungswettbewerb durch niedrigste Arbeitsentgelte entgegenwirkt.
Einzelne Gesichtspunkte wurden in der Kommission unterschiedlich diskutiert und bewertet. Im Ergebnis hält die Mehrheit der Kommission die beschlossene Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns im Rahmen der im Gesetz vorgeschriebenen Gesamtabwägung für angemessen. Bei künftigen Entscheidungen wird die Kommission erneut prüfen, welche Höhe des gesetzlichen Mindestlohns im Rahmen der Gesamtabwägung mit Blick auf die im Mindestlohngesetz genannten Kriterien tragfähig ist.
Quelle:
Geschäfts- und Informationsstelle für den Mindestlohn
c/o Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
Nöldnerstraße 40-42
10317 Berlin
28.06.23
Die letzten Artikel
Kostenfreies IHK-Webinar zur EmpCo-Richtlinie am 13. Oktober 2026
Seit dem 27. September 2026 gelten in Deutschland strengere Regeln für Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen. Welche Formulierungen Händler künftig noch verwenden dürfen und wo Vorsicht geboten ist, erklärt ein kostenfreies Webinar der IHK Koblenz am 13. Oktober. Mit der EmpCo-Richtlinie („Empowering Consumers for the Green Transition“) hat die Europäische Union die Anforderungen an Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen gegenüber Verbrauchern deutlich verschärft. Die EU will damit Greenwashing einen Riegel vorschieben und erreichen, dass sich Kunden auf grüne Werbeversprechen verlassen können. In Deutschland sind die neuen Vorgaben seit dem 27. September 2026 anzuwenden. Pauschale Umweltbegriffe im Fokus Für Händler bringt das spürbare Änderungen mit sich.
Google-Bewertungen löschen lassen: Neues Partnerangebot für Mitglieder
Der Handelsverband Südwest kooperiert jetzt mit einem spezialisierten Partner, der genau das übernimmt. Die digitale Reputation entscheidet heute oft vor dem eigentlichen Angebot über den Erfolg eines Geschäfts. Schon eine einzige, erfundene 1-Sterne-Rezension ohne realen Kundenkontakt kann den Gesamtschnitt eines Unternehmens massiv beschädigen. Genau hier setzt das neue Angebot an: Der Kooperationspartner prüft richtlinienwidrige, gefälschte oder erfundene Google-Bewertungen für das jeweilige Unternehmen und stößt bei Erfolgsaussicht eine Entfernung an. Eine kritische, aber wahrheitsgemäße Kundenmeinung bleibt davon unberührt, gemeldet wird ausschließlich bei einem konkreten Verstoß gegen die Google-Richtlinien. Ohne Vorkosten, ohne Grundgebühr, ohne Vertragslaufzeit. Drei Schritte bis zur geprüften Bewertung Auftrag einreichen:
Tarifabschluss im rheinland-pfälzischen Einzelhandel bringt Planungssicherheit für 150.000 Beschäftigte
Nach monatelangen Verhandlungen und mehreren Warnstreikwellen haben sich Arbeitgeberseite und ver.di im Einzel- und Versandhandel Rheinland-Pfalz auf einen neuen Entgelttarifvertrag geeinigt. Erleichterung in Mainz: Am 8. September 2026 stand fest, worauf viele Betriebe im Land seit dem Frühjahr gewartet hatten. Die Tarifparteien im rheinland-pfälzischen Einzelhandel haben sich geeinigt, nach zähen Verhandlungsrunden, Warnstreiks und wochenlangem Stillstand. Für den Handelsverband Südwest war das Ziel dabei von Anfang an klar: ein Ergebnis, das für die Beschäftigten spürbar ist, ohne die Betriebe im Land zu überfordern. „Wir haben in dieser Tarifrunde bis zur Grenze des wirtschaftlich Machbaren verhandelt. Viele Unternehmen im Land kämpfen mit rückläufigen

