BGH: keine Ewigkeitsgarantie für Sonderöffnung in Zweibrücken

BGH: keine Ewigkeitsgarantie für Sonderöffnung in Zweibrücken

Veröffentlicht am: 28. Juli 2023Kategorien: HVSUEW, Rheinland-Pfalz, Top News

Etappensieg für die Wettbewerbsgleichheit

Der Handelsverband begrüßt Aufhebung des OLG-Urteils durch den BGH

BTE-Präsident Steffen Jost (Modehaus Jost, Grünstadt), der mehrere Modehäuser u.a. in der Südpfalz betreibt, hatte mit Unterstützung der Verbände gegen einen Store innerhalb des Fashion Outlet in Zweibrücken geklagt.

Hintergrund der Klage ist, dass im Outlet die Geschäfte aufgrund einer älteren rheinland-pfälzischen Sonderregelung, „automatisch“ jährlich an circa 16 Sonntagen öffnen dürfen. Die Regelung wurde ursprünglich mit der Begründung erlassen, dass die sonntägliche Einkaufsmöglichkeit der Versorgung der Fluggäste dienen sollte. Die Landesregierung hielt an dieser Regelung fest, obwohl der Linienflugverkehr am Flugplatz schon seit Jahren eingestellt ist.

Dieses Thema betraf nicht nur Herrn Jost, sondern den gesamten stationären Handel in Rheinland-Pfalz. Denn der stationäre Einzelhandel in Rheinland-Pfalz darf aufgrund des Ladenöffnungsgesetzes nur an bis zu vier Sonntagen im Jahr öffnen – und auch nur dann, wenn ein konkreter Anlass – bürokratisch aufwendig – nachgewiesen wird.

BTE-Präsident Steffen Jost und BTE-Hauptgeschäftsführer Rolf Pangels

Der I. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe hat am 27. Juli 2023 das Urteil des OLG Zweibrücken vom 4. August 2022 (Az. I ZR 144/22) aufgehoben und an das OLG zurückverwiesen.

Der BGH stellte fest, dass es bei der Zulassung von verkaufsoffenen Sonntagen im Zweibrücken Fashion Outlet (ZFO) – entgegen der  Annahme des OLG – sehr wohl relevant sein könne, dass am Flugplatz Zweibrücken seit dem Jahr 2014 kein kommerzieller Linienflugverkehr mehr stattfinde.

Der Bundesgerichtshof hat dem Oberlandesgericht Zweibrücken ins Stammbuch geschrieben, dass es keine Ewigkeitsgarantie für eine Sonderregelung gibt, so Thomas Scherer, Hauptgeschäftsführer des Handelsverbandes Rheinland-Pfalz. Der BGH hat klargestellt, dass bei Veränderungen der maßgeblichen Umstände, Verordnungen auch überprüfbar werden. Eine Änderung der für den Erlass einer Verordnung maßgeblichen Umstände kann zur Rechtswidrigkeit der Verordnung führen. Die bisher von der Landesregierung geäußerte Auffassung, dass ihre Rechtsverordnung auch nach Verlust des Status als Linienflughafen in Zweibrücken Bestand habe, hat sich somit als brüchig erwiesen.

„Es ist ein Etappensieg.“, so Scherer weiter. Von Verbandsseite sei schon länger die Sonntagsöffnung in Zweibrücken, gerade im Hinblick auf die Wettbewerbsverzerrung für die stationären Händler, moniert worden.

Das OLG Zweibrücken muss nun die Landesverordnung zur Durchführung des § 7 Abs. 2 des Ladenöffnungsgesetzes Rheinland-Pfalz überprüfen. Ebenso ist das OLG in der Pflicht, zu weiteren Punkten, wie z.B. regionale Wirtschaftsförderung, Aussagen zu treffen.

BTE-Präsident Jost und BTE-Hauptgeschäftsführer Rolf Pangels konstatieren: „Mit dem Urteil des BGH wird eine jahrelange und massive Ungleichbehandlung de facto ein Ende finden müssen. Die Landesregierung Rheinland-Pfalz ist nunmehr höchstrichterlich zum Handeln aufgefordert, nachdem sie jahrelang bewusst nichts gegen den offensichtlichen Missstand unternommen hat.“

Von Verbandsseite wurde  betont, dass man den weiteren Prozess sehr aufmerksam verfolgen und der Landesregierung genau auf die Finger schauen werde.

Pangels unterstreicht nochmals, dass sowohl Jost als Unternehmen als auch der BTE insgesamt in der Sache für die Interessen vieler Händler in der Region gekämpft haben. „Sollte es, aus welchen Gründen auch immer, weiterhin zu einer einseitigen Bevorteilung des ZFO gegenüber dem Einzelhandel in den Innenstädten im Einzugsbereich kommen, stehen zahlreiche Händler für entsprechende Klagen bereit. Viele Händler haben durch unser entschlossenes Handel Mut geschöpft, sich gegen offensichtlich rechtswidrige Praktiken zur Wehr zu setzen“, so Pangels abschließend.

Quelle:

Bundesverband des Deutschen Textil-,
Schuh- und Lederwareneinzelhandels e.V.
Weinsbergstrasse 190
50825 Köln

Handelsverband Rheinland-Pfalz e.V.
Ludwigsstraße 7
55116 Mainz

Pressemitteilung Bundesgerichtshof 127/2023

27.07.2023

Die letzten Artikel

Der SIGNAL IDUNA Cyberschutz für Ihr Unternehmen

15. Mai 2024|HVMITTE, HVSUEW, Top News|

Der SI Cyberschutz für Ihr Unternehmen: Prävention und Schutz in einer Police. Große Gefahr, für große aber auch kleine Betriebe. Die schnell voranschreitende Digitalisierung lässt auch den Handel zu einem immer begehrteren Ziel von Hackerangriffen werden. Obwohl sich 90% aller Unternehmen einer Bedrohung bewusst sind, besitzen nur 10% eine Cyber-Versicherung. Dabei muss man selbst keine IT-Experte sein, um sich vor solchen Gefahren zu schützen. SIGNAL IDUNA und Perseus – gemeinsam Cyberrisiken beherrschbar machen Mit Perseus, einer digitalen Serviceplattform für Ihr Unternehmen, ist zudem ein kompetenter IT-Partner an Board, der mit einem 24-Stunden-Support und seinem Online-Portal für Soforthilfe sorgt. Sollte es […]

#HandelfürEuropa

6. Mai 2024|HVMITTE, HVSUEW, Top News, Twitter|

Am 9. Juni ist Europawahl. Das nimmt der Handelsverband Deutschland (HDE) zum Anlass, unter dem Hashtag #HandelfürEuropa mit kurzen Handy-Videos von Geschäftsinhabern und Beschäftigten aus dem Einzelhandel bei X, Facebook und LinkedIn der Branche reale Gesichter zu geben. Die Aktion soll zur Wahlteilnahme anregen, die große Bedeutung der EU für den Einzelhandel aufzeigen und auf die Branche aufmerksam machen. Selbstverständlich werden die teilnehmenden Unternehmen jeweils mit ihren eigenen Accounts bei Facebook, X und LinkedIn markiert. Wer kann teilnehmen? Inhaberinnen oder Inhaber von Einzelhandelsgeschäften Alle im Einzelhandel Beschäftigten Wie kann ich teilnehmen? Mitmachen ist ganz einfach: Bitte filmen Sie sich per […]

CSRD und Klimaanpassung: Neue Tools zum Download

6. Mai 2024|HVMITTE, HVSUEW, Instagram, Top News, Twitter|

Mit den richtigen Tools und Informationen können Händler ökonomisch sinnvolle Maßnahmen für eine erfolgreiche und nachhaltige Klimaanpassung identifizieren. CSRD und Klimaanpassung sind wichtige Themen, mit denen sich aktuell viele Handelsunternehmen beschäftigen. Mit Arbeitshilfen zur Klimaanpassung will das Mittelstand-Digital-Zentrum Handel Händler dabei unterstützen, die eigene Betroffenheit gegenüber Klimawandelfolgen zu überprüfen und mögliche Klimaanpassungsoptionen abzuleiten. Die Excel-Tools des Projekts HDE-Adapt helfen ganz praxisnah bei der Risikoanalyse sowie der Ermittlung passender Maßnahmen in der Klimaanpassung. Mit Hilfe der einzelnen Formulare und Checklisten können sie die Vulnerabilität der einzelnen Unternehmensbereiche untersuchen, unterschiedliche Maßnahmenoptionen bewerten und potenzielle Chancen der Klimafolgenanpassung ermitteln. Zudem bieten Ihnen die […]

Nach oben