HDE-Konsumbarometer im August: Verbraucherstimmung weiterhin auf niedrigem Niveau
Das HDE-Konsumbarometer für den August zeigt, dass die Verbraucherstimmung auch weiterhin auf einem niedrigen Niveau verharrt. Eine positive Entwicklung nach oben ist auch in diesem Monat ausgeblieben.
In den vergangenen Wochen haben sich die gesamtwirtschaftlichen Aussichten weiter deutlich verschlechtert. Seit Monaten können die Werte aus den Vor-Krisenzeiten nicht mal annährend erreicht werden. Auch im zweiten Quartal dieses Jahres lässt sich keine Verbesserung erkennen.
Eine konjunkturelle Erholung ist nicht in Sicht. Vielmehr zeigt sich in Deutschland eine deutliche Wachstumsschwäche.
Erfreulich ist allerdings, dass es trotz der wachsenden Herausforderungen in der Gesamtwirtschaft zu keiner Verschlechterung der Konsumstimmung kam.
Das HDE-Konsumbarometer bleibt auf dem Niveau des Vormonats.
Dies lässt hinsichtlich einer möglichen Entwicklung des privaten Konsums etwas Hoffnung aufkommen.
Da aber auch diesen Monat von einer Erholung nichts zu sehen ist, ist davon auszugehen, dass sich der private Konsum in den kommenden Monaten nur sehr schwach entwickeln wird. Ein spürbarer konjunktureller Impuls wird daraus nicht entsteht.
Als möglicher Treiber des gesamtwirtschaftlichen Wachstums dürfte er in diesem Jahr also ausfallen.
Eher zu erwarten ist hingehen, dass das verschlechterte konjunkturelle Umfeld eine Belebung der Verbraucherstimmung in Deutschland hinauszögert.
Trotz schlechter wirtschaftlicher Lage entwickelt sich die Anschaffungsneigung weiterhin positiv.
Die Verbraucher gehen davon aus, dass sich ihre finanzielle Basis verbessert und erwarten in den kommenden Monaten eine Zunahme des verfügbaren Einkommens.
Einen Teil des zusätzlichen Einkommens planen die Konsumenten dabei zu sparen.
Die Konjunkturerwartungen dagegen gehen im August im Vergleich zum Vormonat zurück.
Interessierte erhalten hier weitere Informationen.
Quelle:
Handelsverband Deutschland (HDE)
Am Weidendamm 1A
10117 Berlin
08.08.23
Die letzten Artikel
Gesucht: Rechtsanwaltsfachangestellte/r (m/w/d) beim Handelsverband Südwest
Wir als Handelsverband Südwest sind die politische Stimme des Einzelhandels in Rheinland-Pfalz und dem Saarland. Wir vertreten die Interessen des Handels gegenüber Politik und Medien und betreuen unsere Mitglieder in allen Fragen rund um ihr Unternehmen. Wir sehen uns als ersten Ansprechpartner für sämtliche Fragen der Mitgliedsunternehmen. Zum nächstmöglichen Zeitpunkt suchen wir eine/n Rechtsanwaltsfachangestellte/n (m/w/d), in Teil- oder Vollzeit, zur Verstärkung unseres Teams. Wir suchen Sie! Sie sind motiviert, kommunikativ, teamfähig und haben Lust auf neue Herausforderungen – auch in der digitalen Welt? Dann sind Sie bei uns genau richtig! Wir bieten einen Arbeitsplatz mit Perspektive, betriebliche Zusatzleistungen und sind
Fit für die digitale Zukunft: Der Handelsverband Südwest bietet Händlerinnen und Händlern kostenlose Digitalcoaches
Ob Online-Sichtbarkeit, Social Media, digitale Prozesse oder Künstliche Intelligenz – die Digitalisierung stellt den Einzelhandel vor Herausforderungen, die im hektischen Tagesgeschäft oft schwer zu bewältigen sind. Der Handelsverband Südwest hat darauf reagiert und bietet Mitgliedern und Nichtmitgliedern in Rheinland-Pfalz und dem Saarland je einen eigenen Digitalcoach an – kostenlos, praxisnah und ohne Fachchinesisch. „Digitalisierung ist kein Trend – sie ist die Voraussetzung für Zukunftsfähigkeit“ bringt es Dr. Thomas Scherer, Hauptgeschäftsführer des Handelsverbandes Südwest, auf den Punkt. Denn die Anforderungen wachsen: Pflicht zur digitalen Zeiterfassung, TSE-Pflicht, neue Verkaufskanäle, Kundenbindung im Netz, und spätestens seit dem Durchbruch frei zugänglicher KI-Systeme steht der
Webinar: Rückzahlung von Corona-Soforthilfen
Wichtige Informationen für rheinland-pfälzische Unternehmen. Viele Unternehmen in Rheinland-Pfalz haben in letzter Zeit Post von der Förderbank ISB erhalten – und die Nachrichten sind nicht erfreulich: Es geht um die Rückforderung der Corona-Soforthilfen aus dem Frühjahr 2020. Doch sind diese Forderungen wirklich in jedem Fall rechtlich begründet? Um Klarheit in dieser Situation zu schaffen, bietet die IHK Pfalz am 12. März 2026 um 18:30 Uhr ein kostenloses Webinar via Microsoft Teams an. Betroffene Unternehmen erhalten dort alle wichtigen Informationen, um korrekt auf die Bescheide reagieren zu können. Im Webinar werden unter anderem folgende Fragen beantwortet: Welche Pflichten müssen Unternehmen beachten?

