Jan Sebastian ist neues BVJ -Präsidiumsmitglied
Jan Sebastian ist neues Präsidiumsmitglied beim Handelsverband Juweliere (BVJ).
Das BVJ-Präsidium bekommt Verstärkung.
Jan Sebastian wurde am 19. Oktober von der Delegiertenversammlung des Kölner Verbandes in das Führungsgremium gewählt. Die Wahl erfolgte einstimmig in Köln im Rahmen einer Ergänzungswahl.
„Wir freuen uns, mit Herrn Sebastian einen erfahrenen und kompetenten Kollegen für die aktive Mitarbeit im BVJ gewinnen zu können“, so BVJ-Präsident Stephan Lindner.
„Jan Sebastian ist in der Branche und der Einzelhandelsorganisation bestens vernetzt und mit seinem Engagement und Know-how eine willkommene Verstärkung für die Interessenvertretung der Juweliere in Deutschland.“
Das BVJ-Präsidium besteht damit aktuell aus folgenden Mitgliedern:
- Stephan Lindner, Präsident (Juwelier J. B. Fridrich, München)
- Bernd Kippig, Vizepräsident (Juwelier Roller, Chemnitz)
- Hans Heinrich Kolkmeyer, Vizepräsident (Juwelier Heinr. Kolkmeyer, Osnabrück)
- Bernd Range (Juwelier W. Range, Kassel)
- Marius Schafelner (Juwelier Vogl, Aschaffenburg)
- Jan Sebastian (Juwelier Willenberg, Mainz)
Die Präsidiumsmitglieder werden von der Delegiertenversammlung auf jeweils vier Jahre Amtszeit gewählt.
Jan Sebastian ist ein Mainzer Handelsunternehmer. Den Traditionsjuwelier Willenberg, der nun schon 145 Jahre lang besteht, leitet er seit 2001 in der vierten Generation.
Seit 2020 ist er Präsident im Handelsverband Rheinland-Pfalz und setzt sich bereits seit Jahren als Delegierter im Handelsverband Juweliere (BVJ) für die branchenspezifischen Angelegenheiten seiner Einzelhandelskollegen ein. Von 2018 bis 2022 war er zudem Mitglied im Vorstand des Handelsverbands Deutschland (HDE).
Weitere Informationen rund um den Handelsverband Juweliere (BVJ) finden Interessierte hier.
Quelle:
Bundesverband der Juweliere, Schmuck- und Uhrenfachgeschäfte e.V. (BVJ)
An Lyskirchen 14
50676 Köln
20.10.23
Die letzten Artikel
Tag der Landesplanung 2026: Handelsverband Südwest im Austausch mit Politik und Wissenschaft
Am 31. August 2026 fand im LUX-Pavillon der Hochschule Mainz erstmals der „Tag der Landesplanung“ statt, ein neues Dialogformat des Ministeriums für Wirtschaft, Tourismus, Energie und Klima Rheinland-Pfalz. Für den Handelsverband Südwest nahm Hauptgeschäftsführer Dr. Thomas Scherer teil und vertrat damit die Interessen der rund 15.000 Mitgliedsunternehmen aus Rheinland-Pfalz und dem Saarland. Auftakt für ein neues, kontinuierliches Format Mit dem „Tag der Landesplanung“ hat das Land ein Format etabliert, das künftig regelmäßig stattfinden und den Dialog über aktuelle Herausforderungen der Raumplanung fördern soll. Themen wie das Landeswindenergiegebietegesetz, das Projekt „Turboflächen“, die Novelle des Raumordnungsgesetzes sowie die Neuaufstellung des Landesentwicklungsprogramms stellen derzeit
PPWR-Konsultation: Frist für Feedback läuft bis 10. September
Die Europäische Kommission hat einen Entwurf zur Durchführungsverordnung zu Art. 44 der EU-Verpackungsverordnung (PPWR, EU 2025/40) veröffentlicht. Bis zum 10. September 2026 können Stellungnahmen zu dem Entwurf direkt bei der EU-Kommission eingereicht werden. Der Entwurf legt einheitliche Formate für die nationalen Herstellerregister und die Meldepflichten von Produzenten fest. Betroffen sind vor allem Hersteller und Inverkehrbringer von Verpackungen, etwa im Zusammenhang mit Eigenmarken oder Importware. Feedback einreichen Frist: 10. September 2026, Mitternacht (Brüsseler Zeit) Link zur Konsultation hier. Wer als Unternehmen von den geplanten Registrierungs- und Meldepflichten betroffen sein könnte, hat jetzt die Möglichkeit, direkt Rückmeldung zu geben. (Text: Handelsverband Südwest e.
Gewährleistung und Garantie: Neue EU-Label werden ab 27. September Pflicht
Ab dem 27. September 2026 müssen Händler zwei neue EU-Label einsetzen, die Kunden über gesetzliche Gewährleistung und freiwillige Herstellergarantien informieren. Die Regelung ist bereits beschlossen, jetzt ist Handeln gefragt. Die EU hat mit der sogenannten EmpCo-Richtlinie zwei neue Kennzeichnungspflichten eingeführt: das Gewährleistungslabel und, unter bestimmten Voraussetzungen, das Garantielabel. Beide sind Teil eines bereits verabschiedeten Gesetzes. Wie die Label genau aussehen müssen, legt eine eigene EU-Verordnung fest. Ab dem Stichtag gilt die Pflicht ohne Übergangsfrist. Zwei Label mit unterschiedlichem Aufwand Das Gewährleistungslabel betrifft praktisch jeden Betrieb, der Waren an Verbraucher verkauft. Es weist auf die gesetzliche Mängelhaftung von mindestens zwei Jahren hin,

