Aufklärungskampagne 2026 • Dropshipping

Der ehrlichste Shop der Welt

Tarifverhandlungen im Einzelhandel in Rheinland-Pfalz ausgesetzt

Tarifverhandlungen im Einzelhandel in Rheinland-Pfalz ausgesetzt

Veröffentlicht am: 6. November 2023

Nach erfolglosen 6 Verhandlungsrunden, und keinerlei Bewegung auf Seiten ver.di, obwohl zuletzt Steigerungen von über 10 Prozent angeboten wurden, ist die Sinnhaftigkeit weiterer Verhandlungen zurzeit nicht gegeben.

Die Arbeitgeber hatten bereits zum Verhandlungsauftakt ein Angebot gemacht. Zudem hatten die Handelsverbände ihren tarifgebundenen Mitgliedern die Anhebung der Tarifentgelte in Höhe von 5,3 Prozent im Wege einer „freiwilligen Vorweganhebung“ empfohlen.

Zuletzt wurde bei einer 24-monatigen Laufzeit eine Anhebung der Tarifentgelte von mindestens 10 Prozent in zwei Stufen, bei einem Mindeststundenlohn von 13 Euro, sowie zusätzlich eine steuer- und abgabenfreie Inflationsausgleichsprämie von insgesamt 750 Euro angeboten. Mit diesem nochmals verbesserten Angebot der Arbeitgeber war nunmehr die Schmerzgrenze in der Branche maximal ausgereizt. Aber auch dieses Angebot wurde von ver.di-Kommissionen abgelehnt.

„Die Verweigerungshaltung der Gewerkschaft tatsächlich zu verhandeln, prägte bisher diese Tarifrunde. Bis heute hat ver.di keinen einzigen eigenen Lösungsvorschlag vorgebracht. Die Gewerkschaft hat scheinbar die Verhandlungen nicht für das Ausloten von Einigungszonen, sondern allein für die Mobilisierung im Arbeitskampf genutzt.“, so Nelly Gerig, Verhandlungsführerin der Arbeitgeber in Rheinland-Pfalz.

„Wir haben in den Verhandlungen mehr als deutlich gemacht, dass die gestellten Forderungen von vielen Unternehmen nicht leistbar sind, und ein starres Festhalten daran nicht zielführend ist.“, so Thomas Scherer, Hauptgeschäftsführer des Handelsverbandes Rheinland-Pfalz. Scherer hatte dies ausdrücklich in einer Verhandlungsrunde erwähnt, ebenso, dass bei einem Überschreiten der bereits von Arbeitgeberseite gemachten Angebote Betriebsschließungen drohen würden. „Zudem riskiert die Gewerkschaft mit ihrer Haltung das Ende des Flächentarifvertrages.“, so Scherer weiter.

All dies konnte aber die Gewerkschaft nicht zu tatsächlichen Verhandlungen bewegen.

„Durch die von der Gewerkschaft gewählte „Nichtverhandlung“ hat diese ihren Mitgliedern und den Arbeitnehmern in Rheinland-Pfalz, aber auch sonst im Einzelhandel in der Republik, einen echten Bärendienst erwiesen.“, so Nelly Gerig.

Die Handelsverbände hoffen nun auf ein Spitzengespräch, um die verfahrene Situation aufzulösen. Sollte in den vom HDE angeregten Gesprächen keine schnelle Lösung des Tarifkonflikts gelingen, erhalten die Arbeitgeber bei eventueller Fortsetzung der Verhandlungen in 2024 das letzte Angebot nicht weiter aufrecht.

Nun gehe es darum, in den nächsten Wochen schnell zu einer für die Branche noch tragfähigen Lösung zu kommen.

 

Quelle:

Handelsverband Rheinland-Pfalz
Ludwigsstraße 7
55116 Mainz

 

Die letzten Artikel

Oberlandesgericht Hamm: Haftung für Aussagen eines KI-Chatbots

3. August 2026|Recht, Top News|

Das Oberlandesgericht Hamm hat entschieden, dass Unternehmen für unzutreffende Aussagen ihres eingesetzten KI-Chatbots wettbewerbsrechtlich verantwortlich sind. Ein Chatbot ist rechtlich kein Dritter. Fehlerhafte Auskünfte werden dem Betreiber direkt zugerechnet – auch dann, wenn die Trainingsdaten korrekt waren. Das Oberlandesgericht Hamm hat mit Urteil vom 3. Juni 2026 entschieden, dass Unternehmen für unzutreffende Aussagen ihres eingesetzten KI-Chatbots wettbewerbsrechtlich verantwortlich sind. Nach Auffassung des Gerichts sind die Antworten eines Chatbots dem Betreiber als eigene geschäftliche Handlung zuzurechnen. Das gilt selbst dann, wenn der Chatbot ausschließlich mit korrekten Datensätzen trainiert oder programmiert wurde. Der Chatbot gilt rechtlich nicht als „Dritter“ im Sinne des Gesetzes

Gemeinsam stärker: Aktionen mit Nachbarhändlern organisieren

30. Juli 2026|FDF, HVSUEW, Rheinland-Pfalz, Saarland, Top News|

Wer allein für Laufkundschaft sorgt, hat es oft schwerer als eine ganze Straße oder ein Quartier, das an einem Strang zieht. Gemeinsame Aktionen mit benachbarten Geschäften kosten wenig, bringen aber oft mehr Sichtbarkeit als Einzelmaßnahmen. Warum sich Zusammenarbeit lohnt Kunden, die wegen eines Geschäfts in die Straße kommen, entdecken oft nebenbei weitere Läden, wenn diese sichtbar aufeinander verweisen. Eine gemeinsame Aktion bündelt zudem den Werbeaufwand: Statt dass jeder Betrieb allein Flyer druckt oder Social-Media-Posts erstellt, teilen sich mehrere Geschäfte die Arbeit und die Reichweite. Auch der Handelsverband Deutschland betont, dass lokale Rabattaktionen und gemeinsame Veranstaltungen von Händlern dazu beitragen können, dass

QR-Codes im Schaufenster: Kleiner Aufwand, großer Effekt

28. Juli 2026|FDF, HVSUEW, Rheinland-Pfalz, Saarland, Top News|

Auch außerhalb der Öffnungszeiten kann das Schaufenster arbeiten. Ein QR-Code an der richtigen Stelle verwandelt einen kurzen Blick von draußen in einen digitalen Kontakt, ganz ohne großen technischen Aufwand. Was ein QR-Code im Schaufenster leisten kann Ein QR-Code lässt sich mit wenigen Klicks erstellen und auf nahezu alles verlinken: die eigene Website, das Google-Unternehmensprofil, den Online-Shop, eine Terminbuchung oder den Instagram-Kanal. Kunden, die abends oder sonntags am Laden vorbeigehen, können so trotzdem in Kontakt treten, ohne dass jemand vor Ort sein muss. Wofür sich QR-Codes besonders eignen Verlinkung zum aktuellen Sortiment oder Online-Shop, wenn der Laden geschlossen ist Direkter Link zu

Nach oben