EU-Verpackungsverordnung: HDE sieht Pläne der EU-Kommission kritisch
Das neue Verpackungsgesetz stößt beim Handelsverband Deutschland (HDE) auf Kritik.
Die Europäische Kommission hat einen Entwurf zur Überarbeitung der europäischen Vorgaben für Verpackungen und Verpackungsabfällen vorgelegt.
Mit der europäischen Verpackungsverordnung will der Gesetzgeber unter anderem neue Vorgaben zur Nutzung von Mehrweglösungen machen.
Außerdem sollen bestimmte Verpackungen aus Einwegplastik verboten und zum Aufbau von Nachfüllstationen verpflichtet werden.
Der HDE sieht den vorgestellten Richtlinienentwurf kritisch.
„Die Etablierung von EU-weiten Standards im Mehrweg-Bereich muss zwingend von einer ganzheitlichen Perspektive auf den Lebenszyklus des Produkts begleitet werden, die ökologische, soziale sowie wirtschaftliche Faktoren berücksichtigt“, betonte HDE-Geschäftsführerin für Europapolitik und Nachhaltigkeit, Antje Gerstein.
Zielgerichtete Ausnahmen von möglichen Mehrwegquoten sind, so Gerstein, absolut sinnvoll, wenn die Umweltauswirkungen von Einweglösungen auf Grundlage einer Lebenszyklusanalyse erwiesenermaßen niedriger sind.
Die Diskussion über Verbote bestimmter Einwegverpackungen sieht der Verband nicht als zielführend an.
Der Verband betont, dass die Nutzung von nachweislich ökologisch vorteilhaften Verpackungsformaten auch in Zukunft nicht eingeschränkt werden darf.
„Verpackungen erfüllen immer eine Funktion. Neben dem Schutz des Produkts vor Außeneinwirkung und der Erfüllung von ökologischen Zielen zählen dazu auch Punkte wie Kundeninformation, Produktdifferenzierung oder die Anbringung von gesetzlichen Kennzeichnungspflichten. Insbesondere bei frischem Obst und Gemüse spielt die Verpackung eine wichtige Rolle, um den optimalen Schutz zu gewährleisten und die Haltbarkeit der Produkte zu garantieren und zu verbessern“, erklärte Gerstein.
„Da es keine Einheitslösung für die Reduzierung von entsprechenden Verpackungen gibt, sollte es für Händlerinnen und Händlern weiterhin möglich sein, das Angebot unverpackter Produkte auf der Grundlage ihrer Sortimentsbewertung zu prüfen“, so Gerstein weiter.
Ebenfalls problematisch sieht er die Verpflichtung zum Aufbau von Nachfüllstationen.
„Für den Handel stellt der verpflichtende Aufbau von Nachfüllstationen einen fundamentalen Eingriff in die unternehmerische Freiheit dar. Zudem sprechen neben vielfältigen hygienischen Gründen auch gesundheitliche Aspekte wie Allergene sowie erhöhte Preise durch zusätzlichem Personalaufwand gegen einen pauschalen Aufbau“, erklärte Antje Gerstein.
Zudem gebe es hinsichtlich dessen nur eine begrenzte Produktverfügbarkeit, weswegen starre Vorgaben keinen Sich machen. Händler sollten in der Lage sein selber entscheiden zu können, wo es sich ökobilanziell lohne, Nachfüllstationen zu installieren.
Ein weiterer Kritikpunkt betrifft das deutsche Einwegpfandsystem, das der HDE durch die neuen Regelungen in Gefahr sieht.
„Es ist zwingend notwendig, dass nationale und etablierte Sicherheitskennzeichen für Pfandsysteme weiterhin ohne zeitliche Beschränkung genutzt werden dürfen“, so Gerstein.
Aktuell plant der Gesetzgeber eine Harmonisierung der Pfandlogos, was für die Funktionsweise des deutschen Systems gravierende Folgen haben könnte.
„Das Logo dient nicht nur der Kundeinformation, sondern auch der Sicherheit des ganzen Systems. Ein europäisches Pfandkennzeichen wäre deshalb als Zusatz durchaus vorstellbar – das etablierte Sicherheitskennzeichen muss aber unbedingt weiter nutzbar bleiben“, sagte die HDE-Geschäftsführerin für Europapolitik und Nachhaltigkeit.
Quelle:
Handelsverband Deutschland (HDE)
Am Weidendamm 1A
10117 Berlin
07.11.23
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