EU-Richtlinie CSRD – Kostenloses Webinar am 22.02.2024
Für die Neuerungen aus der EU-Richtlinie, die ab 2026 greift, bietet der Handelsverband Deutschland am 22. Februar 2024 ein kostenloses Webinar an.
Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) wude im November 2022 verabschiedet und soll dazu führen, dass europäische Unternehmen ihre Rechenschaftspflicht über Gesichtspunkte der Nachhaltigkeit steigern. So werden erstmalig verbindliche Normen der Berichte auf EU-Ebene etabliert. Diese Neuerung greift in den Umfang und den Ablauf der bisherigen Nachhaltigkeitsberichterstattung besonders ein.
Mit Unsicherheiten, die auf Handelsunternehmen zukommen, soll hinsichtlich der Organisation und dem Aussehen der Pflichten in eine Intensiv-Webinar aufgeräumt werden.
In 90 Minuten wird unter anderem ein kurzer Einblick in die CSRD und die wesentlichsten Pflichten für Einzelhandelsunternehmen gegeben. Gleichzeitig können Teilnehmende Rückfragen bei individuellen Herausforderungen stellen und an Praxisbeispielen lernen.
Für die Teilnahme ist lediglich eine Anmeldung vorab erforderlich.
Rahmendaten Intensiv-Webinar:
- 22. Februar 2024
- 9:00 Uhr bis 10:30 Uhr
- Zur Anmeldung
- Software: Microsoft Teams
Quelle:
Handelsverband Deutschland e.V. (HDE)
Am Weidendamm 1A,
10117 Berlin
Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Rosenheimer Platz 4,
81669 München
Die letzten Artikel
Oberlandesgericht Hamm: Haftung für Aussagen eines KI-Chatbots
Das Oberlandesgericht Hamm hat entschieden, dass Unternehmen für unzutreffende Aussagen ihres eingesetzten KI-Chatbots wettbewerbsrechtlich verantwortlich sind. Ein Chatbot ist rechtlich kein Dritter. Fehlerhafte Auskünfte werden dem Betreiber direkt zugerechnet – auch dann, wenn die Trainingsdaten korrekt waren. Das Oberlandesgericht Hamm hat mit Urteil vom 3. Juni 2026 entschieden, dass Unternehmen für unzutreffende Aussagen ihres eingesetzten KI-Chatbots wettbewerbsrechtlich verantwortlich sind. Nach Auffassung des Gerichts sind die Antworten eines Chatbots dem Betreiber als eigene geschäftliche Handlung zuzurechnen. Das gilt selbst dann, wenn der Chatbot ausschließlich mit korrekten Datensätzen trainiert oder programmiert wurde. Der Chatbot gilt rechtlich nicht als „Dritter“ im Sinne des Gesetzes
Gemeinsam stärker: Aktionen mit Nachbarhändlern organisieren
Wer allein für Laufkundschaft sorgt, hat es oft schwerer als eine ganze Straße oder ein Quartier, das an einem Strang zieht. Gemeinsame Aktionen mit benachbarten Geschäften kosten wenig, bringen aber oft mehr Sichtbarkeit als Einzelmaßnahmen. Warum sich Zusammenarbeit lohnt Kunden, die wegen eines Geschäfts in die Straße kommen, entdecken oft nebenbei weitere Läden, wenn diese sichtbar aufeinander verweisen. Eine gemeinsame Aktion bündelt zudem den Werbeaufwand: Statt dass jeder Betrieb allein Flyer druckt oder Social-Media-Posts erstellt, teilen sich mehrere Geschäfte die Arbeit und die Reichweite. Auch der Handelsverband Deutschland betont, dass lokale Rabattaktionen und gemeinsame Veranstaltungen von Händlern dazu beitragen können, dass
QR-Codes im Schaufenster: Kleiner Aufwand, großer Effekt
Auch außerhalb der Öffnungszeiten kann das Schaufenster arbeiten. Ein QR-Code an der richtigen Stelle verwandelt einen kurzen Blick von draußen in einen digitalen Kontakt, ganz ohne großen technischen Aufwand. Was ein QR-Code im Schaufenster leisten kann Ein QR-Code lässt sich mit wenigen Klicks erstellen und auf nahezu alles verlinken: die eigene Website, das Google-Unternehmensprofil, den Online-Shop, eine Terminbuchung oder den Instagram-Kanal. Kunden, die abends oder sonntags am Laden vorbeigehen, können so trotzdem in Kontakt treten, ohne dass jemand vor Ort sein muss. Wofür sich QR-Codes besonders eignen Verlinkung zum aktuellen Sortiment oder Online-Shop, wenn der Laden geschlossen ist Direkter Link zu

