Webinar am 16.04 zur F-Gas-Verordnung: Was kommt auf den Einzelhandel zu?
Am 16.04.2024 bietet die Klimaschutzoffensive des Handels ein kostenloses Webinar zu der neuen F-Gas-Verordnung an.
Am 29. Januar 2024 haben die EU-Staaten der neuen F-Gas-Verordnung zugestimmt.
Vor diesem Hintergrund wird es bald zu schärferen Vorgaben für die Verwendung von fluorierten Gasen (F-Gase) in der EU kommen.
Die neue Verordnung wurde am 20. Februar 2024 im Amtsblatt der EU veröffentlicht und tritt am 11. März 2024 in Kraft.
Die Nutzung von fluorierten Gasen mit hohem Treibhauspotenzial in Produkten wie Kühlgeräten, Wärmepumpen, Klimaanlagen oder Aerosolsprays soll dadurch in Zukunft eingeschränkt werden. Die Verordnung setzt damit ein klares Zeichen gegen Produkte mit klimaschädlichen F-Gasen.
Durch die Vorschrift sollen neue grüne Märkte in der EU für innovative Industriezweige entstehen.
Diese neue F-Gase-Verordnung wird mit ihren strengeren Beschränkungen und Regulierungen den Einzelhandel allerdings in den kommenden Jahren vor eine neue Herausforderung stellen.
Damit Ihr wisst, worauf in Zukunft geachtet werden muss, bietet die Klimaschutzoffensive des Handels ein kostenloses Webinar zu der aktuellen F-Gase-Verordnung an.
Am 16.04.2024 stellen Expertinnen des Umweltbundesamts den Teilnehmenden von 09:00 bis 10:00 Uhr die Rechtslage für Handelsunternehmen praxisnah vor.
Ihnen wird ganz genau dargelegt, was in welchem Zeitraum zu beachten ist.
Zudem werden Ihnen die Betreiberpflichten, z.B. bei den Dichtheitskontrollen, erklärt und Sie werden auch über die veränderten Anforderungen aufgeklärt, die bei der Sachkunde von Mitarbeitenden zu beachten sind.
Hier ein Überblick über das Programm:
- 09:00 Uhr Begrüßung
- 09:05 Uhr Einführung in die F-Gas-Verordnung
- 09:30 Uhr Fragerunde
- 09:40 Uhr Hilfen und Informationen durch das Umweltbundesamt
- 09:50 Uhr Angebote der Klimaschutzoffensive und Fragerunde
- 10:00 Uhr Ende des Webinars
Interessierte können sich hier anmelden.
Quelle:
Handelsverband Deutschland e. V. (HDE)
Klimaschutzoffensive des Handels
Am Weidendamm 1A
10117 Berlin
12.03.24
Die letzten Artikel
HDE reicht Beschwerde beim Bundeskartellamt gegen Temu ein
HDE. Der Handelsverband Deutschland (HDE) hat beim Bundeskartellamt eine Beschwerde gegen die chinesische Plattform Temu wegen kartellrechtswidrigen Verhaltens eingereicht. Die Vorwürfe gründen darauf, dass Temu den Geschäftspartnern, die Waren über die Plattform verkaufen, die Preissetzungshoheit entzieht. Denn Temu legt nicht nur fest, dass die Preise der einzelnen Händler bei maximal 85 Prozent des Preises liegen dürfen, den die Händler für ein vergleichbares Produkt auf anderen Verkaufsplattformen verlangen. Vielmehr behält sich Temu gegenüber den Verkäufern zugleich auch vor, selbst über die Höhe der finalen Verkaufspreise zu entscheiden. Temu verstößt darüber hinaus in vielerlei Hinsicht gegen weitere europäische und nationale Verordnungen und
Stadt lädt zum „Marktplatz der Ideen“ – Bürgerbeteiligung zum Stadtentwicklungskonzept geht weiter
Kaiserslautern. Bürgerinnen und Bürger können sich beim „Marktplatz der Ideen“ im Rahmen der Erarbeitung des Integrierten nachhaltigen Stadtentwicklungskonzepts (INSEK) am 14. Mai erneut einbringen. Neues Stadtentwicklungskonzept für Kaiserslautern Kaiserslautern bekommt ein neues Stadtentwicklungskonzept. Dieses setzt themenübergreifende Ziele für die zukünftige Entwicklung der Stadt. Nachdem die Bürgerinnen und Bürger in der Vergangenheit bereits mehrfach die Möglichkeit hatten, sich in die Erarbeitungsprozesse zum INSEK einzubringen und Wünsche und Vorschläge für die zukünftige Entwicklung von Kaiserslautern zu formulieren, findet nun erneut eine Beteiligung statt. In den vergangenen Monaten wurden vom Referat Stadtentwicklung unter der Leitung der leitenden Baudirektorin Elke Franzreb zusammen mit der
Gelungenes Seminar zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz mit Jelena Nikolić
Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz. Der Handelsverband Südwest führte am 4. März eine Online-Veranstaltung zum Thema „Update Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz“ durch. Jelena Nikolic, Leiterin CSR/Nachhaltigkeitspolitik des Handelsverbandes Deutschland (HDE), stellte im Seminar den momentanen Sachstand des LKSG (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes) dar. Im Rahmen des Kompaktvortrages wurde eine Präsentation zur Verfügung gestellt, die beim Verband abgerufen werden kann. Des Weiteren ist es möglich, die Handreichung des BAFA einzusehen. Entsprechend der augenblicklichen bisherigen Erfahrungen mit dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz wurde erwähnt, dass ein Großteil der Unternehmen, welche die Berichte noch nicht abgegeben haben und sich auf die spätere Frist fixierten, im Augenblick Nachfragen von Behörden bezüglich der im Unternehmen vorhandenen Risikoeinschätzungen, beziehungsweise