Aufklärungskampagne 2026 • Dropshipping

Der ehrlichste Shop der Welt

#HandelfürEuropa

#HandelfürEuropa

Veröffentlicht am: 6. Mai 2024

Am 9. Juni ist Europawahl.

Das nimmt der Handelsverband Deutschland (HDE) zum Anlass, unter dem Hashtag #HandelfürEuropa mit kurzen Handy-Videos von Geschäftsinhabern und Beschäftigten aus dem Einzelhandel bei X, Facebook und LinkedIn der Branche reale Gesichter zu geben.

Die Aktion soll zur Wahlteilnahme anregen, die große Bedeutung der EU für den Einzelhandel aufzeigen und auf die Branche aufmerksam machen. Selbstverständlich werden die teilnehmenden Unternehmen jeweils mit ihren eigenen Accounts bei Facebook, X und LinkedIn markiert.

Wer kann teilnehmen?

  • Inhaberinnen oder Inhaber von Einzelhandelsgeschäften
  • Alle im Einzelhandel Beschäftigten

Wie kann ich teilnehmen?

Mitmachen ist ganz einfach:

  • Bitte filmen Sie sich per Handy vor oder in Ihrem Geschäft bzw. dem Geschäft, in dem Sie tätig sind. Inhaltlich ist beispielsweise denkbar, dass Sie mit einer EU-Flagge auftreten oder den ausgedruckten Wahlaufruf des HDE (www.einzelhandel.de/wahlaufruf) in den Hand halten. Was bedeutet Europa für Sie und ihr Unternehmen? Warum ist es wichtig, am 9. Juni zur Wahl zu gehen?
  • Schreiben Sie uns auf, vor oder in welchem Geschäft und in welcher Ortschaft Sie stehen.
  • Das Ganze senden Sie bitte per WhatsApp an die Handelsfankurve unter der Nummer 0173/9753904

Die Videos veröffentlicht der Handelsverband Deutschland (HDE) anschließend im Vorfeld der Europawahl unter #HandelfürEuropa bei X, Facebook und LinkedIn. So können wir ein starkes Zeichen für Europa und den Einzelhandel setzen.

Einsendeschluss ist der 29.5.2024.

 

Quelle:

Handelsverband Deutschland – HDE e.V.
Am Weidendamm 1A
10117 Berlin

Die letzten Artikel

PPWR-Konsultation: Frist für Feedback läuft bis 10. September

26. August 2026|Top News|

Die Europäische Kommission hat einen Entwurf zur Durchführungsverordnung zu Art. 44 der EU-Verpackungsverordnung (PPWR, EU 2025/40) veröffentlicht. Bis zum 10. September 2026 können Stellungnahmen zu dem Entwurf direkt bei der EU-Kommission eingereicht werden. Der Entwurf legt einheitliche Formate für die nationalen Herstellerregister und die Meldepflichten von Produzenten fest. Betroffen sind vor allem Hersteller und Inverkehrbringer von Verpackungen, etwa im Zusammenhang mit Eigenmarken oder Importware. Feedback einreichen Frist: 10. September 2026, Mitternacht (Brüsseler Zeit) Link zur Konsultation hier. Wer als Unternehmen von den geplanten Registrierungs- und Meldepflichten betroffen sein könnte, hat jetzt die Möglichkeit, direkt Rückmeldung zu geben. (Text: Handelsverband Südwest e.

Gewährleistung und Garantie: Neue EU-Label werden ab 27. September Pflicht

24. August 2026|Recht, Top News|

Ab dem 27. September 2026 müssen Händler zwei neue EU-Label einsetzen, die Kunden über gesetzliche Gewährleistung und freiwillige Herstellergarantien informieren. Die Regelung ist bereits beschlossen, jetzt ist Handeln gefragt. Die EU hat mit der sogenannten EmpCo-Richtlinie zwei neue Kennzeichnungspflichten eingeführt: das Gewährleistungslabel und, unter bestimmten Voraussetzungen, das Garantielabel. Beide sind Teil eines bereits verabschiedeten Gesetzes. Wie die Label genau aussehen müssen, legt eine eigene EU-Verordnung fest. Ab dem Stichtag gilt die Pflicht ohne Übergangsfrist. Zwei Label mit unterschiedlichem Aufwand Das Gewährleistungslabel betrifft praktisch jeden Betrieb, der Waren an Verbraucher verkauft. Es weist auf die gesetzliche Mängelhaftung von mindestens zwei Jahren hin,

HDE kritisiert Pläne für digitale Bonpflicht: „Wortbruch der Politik“

19. August 2026|HVMITTE, HVSUEW, Politik, Top News, Überregional|

Der Handelsverband Deutschland (HDE) wehrt sich gegen die geplante Einführung einer verpflichtenden digitalen Bonpflicht ab 2028. Der Verband sieht darin eine Abkehr von Zusagen aus dem Koalitionsvertrag und warnt vor teuren Investitionen für Händler. Nach den aktuellen Plänen der Bundesregierung soll der klassische Papierbon zum 1. Januar 2028 wegfallen. An seine Stelle tritt eine verpflichtende elektronische Belegbereitstellung. Für den HDE ist das keine echte Entlastung. Im Koalitionsvertrag war die vollständige Abschaffung der Bonpflicht vereinbart worden, nicht deren Verlagerung auf ein digitales Format. HDE-Steuerexperte Ralph Brügelmann macht deutlich, dass die Belegpflicht damit faktisch bestehen bleibt, nur eben in anderer Form. Für Händler

Nach oben