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Bewerbungsaufruf zum „Innenstadtpreis des Landes Rheinland-Pfalz“

Bewerbungsaufruf zum „Innenstadtpreis des Landes Rheinland-Pfalz“

Veröffentlicht am: 20. März 2025

Rheinland-Pfalz. Die Zukunft unserer Innenstädte bildet einen ressortübergreifenden Schwerpunkt der Landesregierung. Die Stadtzentren als wirtschaftliche, kulturelle und kommunikative Zentren des Austauschs und des Miteinanders sollen lebendiger und noch attraktiver werden. Das Ziel sind Ortszentren, in denen die Menschen sich gerne aufhalten, in denen sie wohnen, sich begegnen, einkaufen und entspannen, Kunst und Kultur sowie Handwerk und Gastronomie erleben. Rheinland-Pfalz als Land des Miteinanders und der Gemeinschaft ist prädestiniert, seine ländlichen wie urbanen Zentren mit ihren unterschiedlichen Charakteren wieder stärker zum Strahlen zu bringen.

In vielen Innenstädten und Ortsmittelpunkten haben engagierte Akteurinnen und Akteure schon kreative Ideen umgesetzt. Sie haben dazu beigetragen, Leben in ihre Zentren zu bringen und deren Attraktivität deutlich zu steigern. Erfolgreiche, umgesetzte bzw. laufende Projekte wollen wir nun erstmals auszeichnen mit dem neuen Innenstadtpreis Rheinland-Pfalz. Der Preis dokumentiert nachahmenswerte Beispiele, motiviert zu eigenen Initiativen und leistet einen weiteren Beitrag zur Belebung der Innenstädte und Ortszentren.

Wer kann teilnehmen?
Die Entwicklung lebendiger, vielfältiger und attraktiver Innenstädte ist eine Aufgabe, die nur gemeinsam gelöst werden kann. Im Zusammenspiel von privater Wirtschaft, Bürgerschaft und öffentlicher Hand können unsere Innenstädte zu attraktiven Erlebnis- und Begegnungsräumen werden, zu wirtschaftlichen und kulturellen Zentren und Mittelpunkten des städtischen Lebens. Der Wettbewerb spricht deswegen viele verschiedene engagierte Innenstadtakteurinnen und – akteure als Teilnehmer an:
• Einzelhändler, Gastronomen, Veranstalter, Dienstleister, Handwerker und Immobilieneigentümer
• Initiativen und Vereine
• Kreativwirtschaft, Kunst- und Kulturschaffende
• Netzwerke und Interessensgemeinschaften
• Öffentliche und private Institutionen
• Unternehmen der öffentlichen Hand

Ein wichtiges Kriterium für die Preiswürdigkeit der Projekte wird sein, dass sie von mehreren Beteiligten gemeinsam getragen werden. Wir wollen daher insbesondere zur Einreichung von Projekten ermutigen, bei denen Privatleute und Beteiligte aus dem öffentlichen Raum zusammenwirken. Dabei soll sichtbar werden, dass die privaten Akteure mit der Stadt- oder Gemeindeverwaltung Hand in Hand arbeiten. Wettbewerbsbeiträge politischer Interessenvertretungen können nicht berücksichtigt werden.

Welche Projekte können eingereicht werden?
Hier sind der Fantasie keine Grenzen gesetzt. Alle Arten von erfolgreichen Aktivitäten können eingereicht werden – vom Leerstandsmanagement über kulturelle, gastronomische oder handwerkliche Veranstaltungen, besondere innerstädtische Dienstleistungen bis hin zu Begrünungsmaßnahmen oder städtebaulichen Veränderungen.
Die Projekte sollten in den Jahren 2024/2025 umgesetzt worden sein oder noch laufen. Ausgeschlossen sind Projekte, die durch das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau bereits gefördert wurden.

Wer wählt die Gewinner aus?
Für den Wettbewerb wird eine Jury eingesetzt. Sie besteht aus Innenstadtexpertinnen und -experten der Kommunalen Spitzenverbände, der IHK, der HWK, des Handelsverbands, der Kultur- und Kreativwirtschaft sowie des Wirtschaftsministeriums.

Wie werden die Projekte beurteilt?
Bei der Bewertung der Wettbewerbsbeiträge zieht die Jury zunächst formale Kriterien heran:
• Ist das Bewerberteam teilnahmeberechtigt?
• Ist der legitimierte Empfänger eines möglichen Preisgeldes erkennbar?
• Sind die Bewerbungsunterlagen vollständig?
• Wurde der Beitrag fristgerecht eingereicht?
• Entspricht der eingereichte Beitrag den Zielen des Wettbewerbs?
• Ist die Darstellung des Projektes mit seinen Zielen, Beteiligten und Verantwortlichkeiten verständlich und strukturiert ersichtlich? Anschließend werden die Beiträge nach inhaltlichen Kriterien beurteilt:
• Wie kreativ und innovativ ist der Beitrag?
• Wie stark ist die aktivierende Wirkung des Beitrags in seinem räumlichen Umfeld?
• Wie stark erhöht der Beitrag die Attraktivität der Innenstadt und trägt zu ihrer Stärkung als Erlebnisraum bei?
• Wie stark geht der Beitrag auf die lokalen Herausforderungen und Gegebenheiten ein?
• In wieweit trägt der Beitrag zu einer Vernetzung der städtischen Akteure bei?
• Wird der Beitrag von der Kommune aktiv unterstützt bzw. mitgetragen?

Was gibt es zu gewinnen?
Die Jury vergibt bis zu sieben Innenstadtpreise mit einer gesamten Preissumme von bis zu 100.000 Euro. Der erste Preis ist mit 30.000 Euro dotiert, der zweite Preis mit 20.000 Euro. Zudem werden fünf dritte Preise vergeben, dotiert mit je 10.000 Euro. Der Jury ist freigestellt die Zahl der Preise und die Belegung der Preiskategorien im angegebenen Rahmen zu ändern.

Wie reiche ich meinen Beitrag ein?
Ihre Bewerbung für den Innenstadtpreis können Sie per Mail einreichen an innenstaedte@mwvlw.rlp.de

Wann ist Bewerbungsschluss?
Bewerbungsschluss ist am 30. Mai 2025.

Welche Termine sind noch wichtig?
26. Juni 2025: Jurysitzung zur Auswahl der prämierten Beiträge 4. September 2025: Preisverleihung auf der Innenstadtkonferenz Rheinland-Pfalz, Erbacher Hof, Grebenstr. 24-26, 55116 Mainz

Hier geht es zum Bewerbungsformular: Bewerbungsformular-fuer-den-Innenstadtpreis-2025.pdf

Weitere Informationen gibt es auf der Homepage unter: https://innenstaedte.rlp.de/innenstadtpreis/

(Text: Land RLP/Innenstädte der Zukunft/hv/cb; Grafik: Innenstädte der Zukunft/Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz)

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