HDE reicht Beschwerde beim Bundeskartellamt gegen Temu ein

HDE reicht Beschwerde beim Bundeskartellamt gegen Temu ein

Veröffentlicht am: 11. April 2025Kategorien: Top News

HDE. Der Handelsverband Deutschland (HDE) hat beim Bundeskartellamt eine Beschwerde gegen die chinesische Plattform Temu wegen kartellrechtswidrigen Verhaltens eingereicht. Die Vorwürfe gründen darauf, dass Temu den Geschäftspartnern, die Waren über die Plattform verkaufen, die Preissetzungshoheit entzieht. Denn Temu legt nicht nur fest, dass die Preise der einzelnen Händler bei maximal 85 Prozent des Preises liegen dürfen, den die Händler für ein vergleichbares Produkt auf anderen Verkaufsplattformen verlangen. Vielmehr behält sich Temu
gegenüber den Verkäufern zugleich auch vor, selbst über die Höhe der
finalen Verkaufspreise zu entscheiden.

Temu verstößt darüber hinaus in vielerlei Hinsicht gegen weitere europäische und nationale Verordnungen und Gesetze. Die Vorgaben der Preisangabenverordnung werden nicht beachtet, so fehlt beispielsweise bei der Werbung mit Preisherabsetzungen regelmäßig die verpflichtende Angabe des niedrigsten Preises der letzten 30 Tage. Gegen die Verbote des Lauterkeitsrechts
wird unter anderem verstoßen, indem mit irreführenden Countdowns im Zusammenhang mit Preisreduzierungen geworben wird.

Zahlreiche Testkäufe von verschiedenen Organisationen und Unternehmen zeigen immer wieder, dass die von Temu angebotenen Produkte häufig nicht den Produktsicherheitsvorschriften entsprechen. „Wer hierzulande Waren anbietet und verkauft, muss sich auch an unsere Regeln und Gesetze halten. Die heimischen Handelsunternehmen investieren viel Geld in die Einhaltung von Umwelt- sowie Verbraucherschutzauflagen und finanzieren mit ihren Steuerzahlungen das Gemeinwesen. Dagegen verkaufen chinesische Plattformen wie Temu massenhaft Waren auf unserem Markt, ohne sich an die geltenden Vorschriften zu halten. Gegen das kartellrechtswidrige Verhalten von Temu geht der HDE nun aktiv mit einer Beschwerde beim Bundeskartellamt vor“, so HDE-Präsident Alexander von Preen.

Die Beschwerde wurde zusammen mit Kartellrechtsexperten der renommierten Kanzlei Noerr erarbeitet und basiert unter anderem auch auf zahlreichen Dokumenten und Testkaufergebnissen.
Der Handelsverband Deutschland (HDE) ist die Spitzenorganisation des deutschen Einzelhandels. Insgesamt erwirtschaften in Deutschland rund 280.000 Einzelhandelsunternehmen mit drei Millionen Beschäftigten an 400.000 Standorten einen Umsatz von rund 630 Milliarden Euro jährlich.

(Text: Pressestelle Handelsverband Deutschland/hv/cb; Foto: Bundeskartellamt)

Die letzten Artikel

Von Berlin nach Düsseldorf: Retail Garage wird zu Retail+ DUS – der Showroom für Handelsinnovationen

7. Mai 2025|Top News|

Berlin. Im April 2023 öffnete der Showroom Retail Garage im „The Playce“ am Potsdamer Platz erstmals seine Tore. Nun zieht das Handelskonzept weiter und findet in Düsseldorf eine neue Heimat: im Showroom Retail+ DUS. Seit seiner Eröffnung im April 2023 ist die Retail Garage in Berlin, die vom Handelsverband Deutschland, dem EHI Retail Institute und dem Mittelstand-Digital Zentrum Handel initiiert wurde, Treffpunkt für fachlichen und praxisnahen Austausch rund um Handelstechnologien. Start-ups sowie etablierte Unternehmen und Bildungsinstitutionen nutzen die Retail Garage, um innovative Technologien und zukunftsweisende Lösungen für den Handel auf 300 m² zu präsentieren – von Kameratechnologie und Self-Checkout bis

Digital Markets Act: DMA

7. Mai 2025|Rezensionen|

Article-by-Article Commentary Beschreibung Mit dem Digital Markets Act (DMA) unterliegen die großen Plattformbetreiber bestimmten Verhaltenspflichten. Der neue Kommentar erläutert praxisnah die Vorschriften des DMA und seine Auswirkungen auf die digitalen „Gatekeeper“ sowie die gewerblichen und privaten Nutzerinnen und Nutzer der Plattformen. Rupprecht Podszun, Professor an der Universität Düsseldorf, Experte für Wettbewerbsrecht und digitale Regulierung, Berater während des Gesetzgebungsverfahrens des DMA. Philipp Bongartz, Europäische Kommission | Sophie Gappa, Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz | Silke Heinz, Heinz & Zagrosek | Björn Herbers, CMS | Florian Huerkamp, Herbert Smith Freehills | Thorsten Käseberg, Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz | Alexander Kirk, Universität

Auftaktworkshop der Fußverkehrs-Checks Rheinland-Pfalz in Zweibrücken

5. Mai 2025|Top News|

Zweibrücken. Die Stadt Zweibrücken nimmt die Fußverkehrsbeziehungen zwischen dem Bubenhauser Kreisel und der Innenstadt unter die Lupe: Am 12. Mai  starten die Fußverkehrs-Checks Rheinland-Pfalz mit einem Auftaktworkshop. Die Bürgerinnen und Bürger sind eingeladen, gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertretern aus Verwaltung, Politik und Verbänden die Belange der zu Fuß Gehenden zu diskutieren: Was funktioniert bereits gut? Welche Probleme gibt es? Wo kann man gut und sicher zu Fuß gehen? Wo fehlt Platz? Wo könnte vielleicht ein Zebrastreifen beim Queren einer Straße helfen? Ziel des Fußverkehrs-Checks ist es, dass unterschiedliche Akteurinnen und Akteure die Belange des Fußverkehrs aus verschiedenen Blickwinkeln beleuchten. Kern

Nach oben