Auftaktworkshop Fußverkehrs-Check Rheinland-Pfalz – Alzey nimmt Fußverkehr unter die Lupe
Alzey. Die Stadt Alzey möchte die Bedingungen für den Fußverkehr verbessern: Am Mittwoch, 7. Mai, startet der Fußverkehrs-Check in Alzey mit einem Auftaktworkshop im Kulturraum in der Spießgasse 58. Die Bürgerinnen und Bürger sind eingeladen von 18.30 bis circa 20.30 Uhr, gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertretern aus Verwaltung, Politik und Verbänden die Belange der zu Fuß Gehenden zu diskutieren: Was funktioniert bereits gut? Welche Probleme gibt es? Wo kann man gut und sicher zu Fuß gehen? Wo fehlt Platz? Wo könnte vielleicht ein Zebrastreifen beim Queren einer Straße helfen?
Ziel des Fußverkehrs-Checks ist es, dass unterschiedliche Akteurinnen und Akteure die Belange des Fußverkehrs aus verschiedenen Blickwinkeln beleuchten. Kern des Projekts sind zwei Begehungen, bei denen vor Ort die Situation, der zu Fuß Gehenden analysiert wird.
„Schritt für Schritt zu attraktiven Ortszentren“
Die Fußverkehrs-Checks stehen unter dem Motto „Schritt für Schritt zu attraktiven Ortszentren“. Kommunen, die sich zu Fuß erleben lassen, haben eine höhere Lebensqualität. Davon profitieren Einzelhandel und Gastronomie: Wer zu Fuß unterwegs ist, verweilt länger und nimmt Angebote ganz anders wahr als andere Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer.
Die Fußverkehrs-Checks werden vom Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau unterstützt. Gemeinsam wollen das Land und die Stadt Alzey mehr Verkehr auf die Füße verlagern, denn zu Fuß gehen ist die natürlichste und unabhängigste Form der Fortbewegung, dazu umwelt- und sozialverträglich und es fördert die Gesundheit.
Der Fußverkehrs-Check setzt sich aus verschiedenen Bausteinen zusammen. Gestartet wird mit einem Auftaktworkshop, bei dem nach einer allgemeinen Erläuterung des Projektverlaufs Themen und Routen für die Begehungen vorgeschlagen und gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürgern sowie mit Vertreterinnen und Vertretern aus Politik, Verwaltung und Verbänden diskutiert werden. Am 3. Juni geht es bei zwei Begehungen zu Fuß weiter, wobei die erste Begehung im südlichen Innenstadtbereich durchgeführt wird, während die zweite Begehung die Erreichbarkeit zwischen Bahnhof und Innenstadt betrachtet. Hierbei werden vor Ort Schwachstellen ermittelt und mögliche Lösungen diskutiert. Auf dieser Basis werden im Anschluss Vorschläge zur Fußverkehrsförderung entwickelt, die im Rahmen eines Abschlussworkshops zum Jahresende vorgestellt und erörtert werden. Die Bürgerinnen und Bürger sind herzlich eingeladen, sich hierbei einzubringen. Als Expertinnen und Experten vor Ort sind deren Erfahrungen und Ansichten besonders wichtig! In der Umsetzung des Projekts wird die Stadt Alzey vom Fachbüro Planersocietät unterstützt.
Um eine Kontinuität in der Diskussion zu gewährleisten, ist eine Teilnahme an möglichst allen öffentlichen Terminen des Fußverkehrs-Checks – Auftaktworkshop, Begehung, Abschlussworkshop – wünschenswert.
(Text: Pressestelle Stadt Alzey/hv/cb; Foto: AdobeStock_93954745)
Die letzten Artikel
Erfolgreiche LEP5-Werkstattdialoge im November 2023 gestartet
Im November 2023 startete die Neuausrichtung des Landesentwicklungsplans für Rheinland-Pfalz. Im Rahmen der Neuaufstellung des 5. Landesentwicklungsprogramms für Rheinland-Pfalz ...
Fachkräftesicherung für Rheinland-Pfalz
Bis kurz vor Jahresschluss war der Verband an Gesprächen mit der Landesregierung zur Fachkräftesicherung beteiligt. Zum Stand November 2023 ...
Änderungen ab Januar 2024 – Mindestlohn und Minijob-Grenze steigen
Ab dem 1. Januar 2024 wird der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland auf 12,41 Euro angehoben. Die Erhöhung hat auch Auswirkungen auf Minijobs. Ab dem 1. Januar 2024 steigt der gesetzliche Mindestlohn auf 12,41 Euro brutto pro Stunde. Aktuell liegt er bei 12 Euro pro Stunde. Durch diese Änderung steigt auch die monatliche Verdienstgrenze für Minijobber. „Die monatliche Verdienstgrenze im Minijob – auch Minijob-Grenze genannt – ist dynamisch und orientiert sich am Mindestlohn. Wird der allgemeine Mindestlohn erhöht, steigt auch die Minijob-Grenze,” erklärt die Minijob-Zentrale. Diese erhöht sich ab Januar 2024 von 520 Euro auf 538 Euro monatlich. Die Jahresverdienstgrenze erhöht […]