Digital Markets Act: DMA

Digital Markets Act: DMA

Veröffentlicht am: 7. Mai 2025Kategorien: Rezensionen

Article-by-Article Commentary

Beschreibung

Mit dem Digital Markets Act (DMA) unterliegen die großen Plattformbetreiber bestimmten Verhaltenspflichten. Der neue Kommentar erläutert praxisnah die Vorschriften des DMA und seine Auswirkungen auf die digitalen „Gatekeeper“ sowie die gewerblichen und privaten Nutzerinnen und Nutzer der Plattformen.

Rupprecht Podszun, Professor an der Universität Düsseldorf, Experte für Wettbewerbsrecht und digitale Regulierung, Berater während des Gesetzgebungsverfahrens des DMA.

Philipp Bongartz, Europäische Kommission | Sophie Gappa, Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz | Silke Heinz, Heinz & Zagrosek | Björn Herbers, CMS | Florian Huerkamp, Herbert Smith Freehills | Thorsten Käseberg, Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz | Alexander Kirk, Universität Düsseldorf | Rüdiger Lahme, Quinn Emanuel | Marcel Nuys, Herbert Smith Freehills | Rupprecht Podszun, Universität Düsseldorf | Andreas Ruster, Quinn Emanuel | Andreas Schwab, Mitglied des Europäischen Parlaments, Berichterstatter Digital Markets Act | Daniela Seeliger, Linklaters | Anna Wolf-Posch, Cerha Hempel

Herausgegeben von Prof. Dr. Rupprecht Podszun

Nomos Verlag, 1. Auflage 2024, 603 Seiten, ISBN 978-3-8487-8617-6, 190 €

Dieses Buch ist auch als E-Book erhältlich: ISBN 978-3-7489-3148-5, 190 €

Sprache: Englisch

(Text: Nomos Verlag/hv/cb; Foto: Nomos Verlag)

 

Die letzten Artikel

„Barrierefreiheitsstärkungsgesetz“

12. Juni 2025|Recht, Top News|

Barrierefreiheitsstärkungsgesetz. Ab dem 28. Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft – als nationale Umsetzung der Europäischen Barrierefreiheitsrichtlinie (EU 2019/882). Es verpflichtet Unternehmen zur Gewährleistung von Barrierefreiheit in verschiedenen Bereichen, etwa im Online-Handel. Insbesondere Webshops und teilweise auch andere Internetseiten müssen künftig barrierefrei gestaltet werden. Unternehmen, die dieser Verpflichtung nicht nachkommen, müssen mit empfindlichen Sanktionen rechnen. Um dies zu vermeiden, sollten sie ihre Angebote frühzeitig auf Barrierefreiheit hin überprüfen. Ziel des Gesetzes ist es, möglichst vielen Menschen die Teilhabe am wirtschaftlichen Leben zu ermöglichen – insbesondere Menschen mit Behinderungen sowie älteren Menschen mit geringer digitaler Erfahrung. Gefordert wird daher

Positive Bilanz: „Keine Likes für Lügen“ von Altenkirchen bis Wörth am Rhein

11. Juni 2025|Top News|

Rheinland-Pfalz. Über 180 kostenfreie Medienkompetenz-Aktionen an sieben Tagen im ganzen Land: Die Landesregierung Rheinland-Pfalz und die Medienanstalt Rheinland-Pfalz ziehen eine durchweg positive Bilanz der Woche der Medienkompetenz 2025. Über 34 Partner-Organisationen haben sich an der 6. Ausgabe vom 2. bis 8. Juni beteiligt. Die Angebote reichten von Workshops zu Künstlicher Intelligenz über Smartphone-Sprechstunden bis hin zur Webseiten-Erstellung. Tausende Rheinland-Pfälzerinnen und Rheinland-Pfälzer nehmen an Woche der Medienkompetenz teil Beim SWR „Klasse:Nachrichten Spezial“ am Donnerstag, 5. Juni, in Mainz kamen Staatssekretärin Heike Raab, SWR-Intendant Prof. Dr. Kai Gniffke und Dr. Marc Jan Eumann, Direktor der Medienanstalt RLP, ins Gespräch mit über 20

Außerordentliche Mitgliederversammlung Handelsverband Südwest e.V.

2. Juni 2025|Mitglieder|

Sehr geehrte Mitglieder, hiermit laden wir Sie zu einer außerordentlichen Mitgliederversammlung am 07. Juli, 10.00 Uhr, in unsere Geschäftsstelle, Ludwigsstraße 7, 55116 Mainz ein. Bereits seit einigen Jahren arbeiten der Handelsverband Saarland e.V. und der Handelsverband Südwest e.V. auf eine Verschmelzung hin. Darüber wurde mehrfach in den Mitgliederversammlungen berichtet, und der Weg dahingehend eingeschlagen. Auf der Mitgliederversammlung am 21.05.2025 wurde das Präsidium und die Geschäftsführung erneut mit der Aufnahme von Verhandlungen zur Verschmelzung des Handelsverband Saarland e.V., auf den Handelsverband Südwest e.V. beauftragt, und einen Verschmelzungsvertrag zwischen den beiden Verbänden abzuschließen. Dieser Verschmelzungsvertrag bedarf nunmehr Ihrer Zustimmung. Tagesordnung: Begrüßung durch

Nach oben