Aufklärungskampagne 2026 • Dropshipping

Der ehrlichste Shop der Welt

„Barrierefreiheitsstärkungsgesetz“

„Barrierefreiheitsstärkungsgesetz“

Veröffentlicht am: 12. Juni 2025

Barrierefreiheitsstärkungsgesetz. Ab dem 28. Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft – als nationale Umsetzung der Europäischen Barrierefreiheitsrichtlinie (EU 2019/882). Es verpflichtet Unternehmen zur Gewährleistung von Barrierefreiheit in verschiedenen Bereichen, etwa im Online-Handel. Insbesondere Webshops und teilweise auch andere Internetseiten müssen künftig barrierefrei gestaltet werden. Unternehmen, die dieser Verpflichtung nicht nachkommen, müssen mit empfindlichen Sanktionen rechnen. Um dies zu vermeiden, sollten sie ihre Angebote frühzeitig auf Barrierefreiheit hin überprüfen.

Ziel des Gesetzes ist es, möglichst vielen Menschen die Teilhabe am wirtschaftlichen Leben zu ermöglichen – insbesondere Menschen mit Behinderungen sowie älteren Menschen mit geringer digitaler Erfahrung. Gefordert wird daher eine umfassende digitale Barrierefreiheit. Öffentliche Stellen sind bereits nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) verpflichtet, etwa ihre Internetauftritte barrierefrei zu gestalten. Mit dem BFSG wird diese Pflicht nun auf privatwirtschaftliche Unternehmen ausgeweitet.

Laut gesetzlicher Definition (§ 3 Abs. 1 BFSG) gelten Produkte und Dienstleistungen als barrierefrei, „wenn sie für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar sind“.

Auch für Unternehmen kann die Umsetzung des Gesetzes Vorteile bringen: Eine barrierefreie Internetpräsenz ermöglicht den Zugang für mehr potenzielle Kundinnen und Kunden. Zudem profitieren alle Nutzerinnen und Nutzer von einer besseren Bedienbarkeit und Nutzerfreundlichkeit.

Weitere Informationen/Videos/Webinare gibt es hier.

(Text: Pressestelle Handelsverband Südwest/ts/cb; Foto: AdobeStock_294174472)

Die letzten Artikel

IHK-Austausch zur PPWR: Verpackungsrecht im offenen Dialog

15. Juli 2026|Events, HVSUEW, Rheinland-Pfalz, Saarland, Top News|

Die IHK für Rheinhessen bietet gemeinsam mit den Industrie- und Handelskammern Koblenz, Pfalz, Saarland und Trier eine monatliche Austauschrunde zum Verpackungsrecht an. Der nächste Termin findet am 17. Juli 2026 von 10 bis 11 Uhr statt und behandelt aktuelle Entwicklungen zum Verpackungsgesetz und zur EU-Verpackungsverordnung PPWR. Verpackungsrecht verständlich einordnen Ab dem 12. August 2026 gilt die EU-Verpackungsverordnung PPWR unmittelbar in allen Mitgliedstaaten. Für Unternehmen bedeutet das neue Pflichten bei Stoffgrenzwerten, Recyclingfähigkeit und Dokumentation, während das deutsche Verpackungsgesetz parallel zum Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz weiterentwickelt wird. Wer hier den Überblick behalten will, findet in der monatlichen Verpackungs-Austauschrunde der Industrie- und Handelskammern ein passendes, wiederkehrendes Format.

Mainzer Sommer-Idee könnte Schule machen: Handel zeigt, wie Abkühlung zum Kundenmagnet wird

7. Juli 2026|HVSUEW, Top News|

Mainz. Wenn die Temperaturen steigen, zieht es viele Menschen eigentlich eher ins Freibad als in die Fußgängerzone. Der Mainzer Handel dreht diesen Trend jetzt um: Mit der Aktion „Cool down in the summer“ verwandeln zahlreiche Geschäfte die Innenstadt in eine erfrischende Wohlfühloase, statt sie bei Hitze leerlaufen zu lassen. Das Prinzip ist einfach und genau deshalb überzeugend. Teilnehmende Händler wie Preloved, Schuh Passion, vom FASS, per la Donna, The Capehouse, der Alpinsportladen oder Augenblick Optik bieten kostenfreie Chill-Plätze, kühle Getränke und das unkomplizierte Auffüllen mitgebrachter Trinkflaschen an. Bei Oh la la und in der Veganen Fleischerei gibt es zu jedem Einkauf

KI-Kennzeichnungspflicht ab 2. August 2026: Kostenfreies Webinar am 16. Juli

1. Juli 2026|Top News|

Ab dem 2. August 2026 gilt eine neue Transparenzpflicht für Unternehmen, die Künstliche Intelligenz einsetzen. Der AI Act der EU schreibt vor, dass KI-generierte Inhalte klar gekennzeichnet werden müssen, egal ob Text, Bild, Video oder Audio. Wer sich jetzt nicht darauf vorbereitet, riskiert rechtliche Konsequenzen. Viele Handelsunternehmen nutzen KI längst im Alltag. Produktbilder, Werbetexte oder Chatbots auf der eigenen Website, die Einsatzbereiche sind vielfältig. Mit der neuen Kennzeichnungspflicht wächst der Handlungsdruck. Offen bleiben für viele Betriebe zentrale Fragen: Was genau muss gekennzeichnet werden? Wen betrifft die Vorgabe, Anbieter oder Betreiber, oder beide? Und welche Risiken drohen bei einem Verstoß? Genau diese

Nach oben