Aufklärungskampagne 2026 • Dropshipping

Der ehrlichste Shop der Welt

Änderungen ab Januar 2026 – Mindestlohn und Minijob-Grenze steigen

Änderungen ab Januar 2026 – Mindestlohn und Minijob-Grenze steigen

Veröffentlicht am: 23. Dezember 2025

Der Mindestlohn steigt 2026 auf 13,90 € pro Stunde wodurch die Minijob-Grenze dynamisch auf 603 € monatlich angehoben wird. Diese Erhöhung betrifft Millionen von Arbeitnehmern und bedeutet, dass Minijobber künftig mehr verdienen können, ohne ihren Status zu verlieren.

Mindestlohn 2026

  • Neuer Satz: Steigt von 12,82 € auf 13,90 € brutto pro Stunde (ab 1. Januar 2026)
  • 2027: Weiterer Anstieg auf 14,60 € pro Stunde geplant

Minijob 2026

  • Monatliche Verdienstgrenze: Steigt von 556 € auf 603 €
  • Jahresverdienstgrenze: Steigt von 6.672 € auf 7.236 €

Minijobber erhalten den gesetzlichen Mindestlohn. Damit bei Mindestlohnerhöhungen weiterhin 10 Wochenstunden möglich sind, steigt die Minijobgrenze automatisch mit. Arbeitgeber müssen die Arbeitszeiten aufzeichnen und 2 Jahre lang aufbewahren. Der Zoll kann diese bei einer Kontrolle anfordern.

Unerwartetes Überschreiten der Minijobgrenze

Wenn die Minijobgrenze gelegentlich und unerwartet überschritten wird, bleibt der Minijob bestehen.

Dafür müssen diese Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Höchstens 2 Monate im Jahr über der Grenze
  • In diesen Monaten maximal bis zur doppelten Minijobgrenze
  • Der Jahresverdienst bleibt im Regelfall unter 7.236 Euro (Stand 2026)
  • Insgesamt dürfen als Ausnahmeregelung maximal 8.442 Euro im Jahr verdient werden (das 14-Fache der monatlichen Grenze)

(Text: hv/ks; Bild: AdobeStock_257803706)

Die letzten Artikel

Tag der Landesplanung 2026: Handelsverband Südwest im Austausch mit Politik und Wissenschaft

1. September 2026|HVMITTE, HVSUEW, Top News|

Am 31. August 2026 fand im LUX-Pavillon der Hochschule Mainz erstmals der „Tag der Landesplanung“ statt, ein neues Dialogformat des Ministeriums für Wirtschaft, Tourismus, Energie und Klima Rheinland-Pfalz. Für den Handelsverband Südwest nahm Hauptgeschäftsführer Dr. Thomas Scherer teil und vertrat damit die Interessen der rund 15.000 Mitgliedsunternehmen aus Rheinland-Pfalz und dem Saarland. Auftakt für ein neues, kontinuierliches Format Mit dem „Tag der Landesplanung“ hat das Land ein Format etabliert, das künftig regelmäßig stattfinden und den Dialog über aktuelle Herausforderungen der Raumplanung fördern soll. Themen wie das Landeswindenergiegebietegesetz, das Projekt „Turboflächen“, die Novelle des Raumordnungsgesetzes sowie die Neuaufstellung des Landesentwicklungsprogramms stellen derzeit

PPWR-Konsultation: Frist für Feedback läuft bis 10. September

26. August 2026|Top News|

Die Europäische Kommission hat einen Entwurf zur Durchführungsverordnung zu Art. 44 der EU-Verpackungsverordnung (PPWR, EU 2025/40) veröffentlicht. Bis zum 10. September 2026 können Stellungnahmen zu dem Entwurf direkt bei der EU-Kommission eingereicht werden. Der Entwurf legt einheitliche Formate für die nationalen Herstellerregister und die Meldepflichten von Produzenten fest. Betroffen sind vor allem Hersteller und Inverkehrbringer von Verpackungen, etwa im Zusammenhang mit Eigenmarken oder Importware. Feedback einreichen Frist: 10. September 2026, Mitternacht (Brüsseler Zeit) Link zur Konsultation hier. Wer als Unternehmen von den geplanten Registrierungs- und Meldepflichten betroffen sein könnte, hat jetzt die Möglichkeit, direkt Rückmeldung zu geben. (Text: Handelsverband Südwest e.

Gewährleistung und Garantie: Neue EU-Label werden ab 27. September Pflicht

24. August 2026|Recht, Top News|

Ab dem 27. September 2026 müssen Händler zwei neue EU-Label einsetzen, die Kunden über gesetzliche Gewährleistung und freiwillige Herstellergarantien informieren. Die Regelung ist bereits beschlossen, jetzt ist Handeln gefragt. Die EU hat mit der sogenannten EmpCo-Richtlinie zwei neue Kennzeichnungspflichten eingeführt: das Gewährleistungslabel und, unter bestimmten Voraussetzungen, das Garantielabel. Beide sind Teil eines bereits verabschiedeten Gesetzes. Wie die Label genau aussehen müssen, legt eine eigene EU-Verordnung fest. Ab dem Stichtag gilt die Pflicht ohne Übergangsfrist. Zwei Label mit unterschiedlichem Aufwand Das Gewährleistungslabel betrifft praktisch jeden Betrieb, der Waren an Verbraucher verkauft. Es weist auf die gesetzliche Mängelhaftung von mindestens zwei Jahren hin,

Nach oben