Einzelhandel in Rheinland-Pfalz und im Saarland 2026
Minimales Wachstum in herausforderndem Umfeld
Der Einzelhandel in Rheinland-Pfalz und im Saarland steht 2026 vor einem Jahr moderater Entwicklung. Während bundesweit ein nominales Umsatzwachstum von zwei Prozent erwartet wird, profitieren auch die beiden Bundesländer von dieser vorsichtigen Erholung. In Rheinland-Pfalz wird ein Gesamtumsatz von rund 32,8 Milliarden Euro prognostiziert, im Saarland sind es etwa 8,4 Milliarden Euro. Real bedeutet dies jedoch nur ein Plus von 0,5 Prozent – das hohe Preisniveau der vergangenen Jahre bleibt bestehen und belastet die Kaufkraft der Verbraucher nachhaltig.
Verhaltene Verbraucherstimmung prägt das Jahr
Die Konsumlaune bleibt 2026 verhalten. Nach dem schwachen Schlussspurt im Weihnachtsgeschäft 2025, das bundesweit nur ein Plus von 1,5 Prozent erreichte, zeigt sich auch für 2026 keine echte Aufbruchstimmung. Der private Konsum wächst lediglich um 0,5 Prozent – und das bei konstanten Sparquoten und nur leicht steigenden Realeinkommen. Die Verbraucher bleiben vorsichtig, die Kaufzurückhaltung ist nach wie vor das dominierende Thema für 81 Prozent der befragten Einzelhändler.
Das HDE-Konsumbarometer und der ifo-Geschäftsklimaindex zeigen: Die Stimmung ist gedrückt. Unternehmen investieren wenig, die geopolitischen Risiken – von der US-Außenpolitik über Konflikte bis zum Hyperwettbewerb mit China – belasten zusätzlich. Hinzu kommt die Unsicherheit durch die politische Lage in Deutschland, die von 37 Prozent der Händler als Top-Risiko genannt wird.
Stationärer Handel unter Druck – Online-Handel wächst weiter
Während der Umsatz im stationären Handel in Rheinland-Pfalz und im Saarland 2026 real kaum wächst, setzt der Online-Handel seinen Erfolgskurs fort. Bundesweit wird für den E-Commerce ein nominales Plus von 4,4 Prozent erwartet – das entspricht real einem Wachstum von 3,5 Prozent. Auch in den beiden Bundesländern dürfte sich dieser Trend widerspiegeln: Verbraucher setzen zunehmend auf die Bequemlichkeit des Online-Shoppings, getrieben von hoher Preisorientierung und wachsender Nutzerzahl.
Für den stationären Handel bedeutet dies zusätzlichen Wettbewerbsdruck. Die Kundenfrequenzen in den Innenstädten sinken weiter: 68 Prozent der Händler berichten von rückläufigen Besucherzahlen in den vergangenen zwei Jahren. Der Attraktivitätsverlust der Innenstädte wird von 38 Prozent als Top-Thema genannt – ein strukturelles Problem, das dringend Lösungen erfordert.
Kostenexplosion belastet Unternehmen massiv
Die größte Herausforderung für den Einzelhandel bleiben die explodierenden Kosten. Bürokratiebelastungen führen die Liste der Probleme an: 59 Prozent der Händler sehen hier dringenden Handlungsbedarf. Energiekosten (36 Prozent), Unternehmenssteuern (32 Prozent) und steigende Arbeitskosten setzen den Betrieben zusätzlich zu. Die Preisentwicklung wird von 46 Prozent als kritisch eingestuft.
Besonders brisant: 77 Prozent der Händler warnen, dass ein weiterer Anstieg der Arbeitskosten negative Beschäftigungseffekte hätte. Seit 2022 hat die Branche bundesweit bereits 60.000 sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze verloren. Im ersten Halbjahr 2026 planen 25 Prozent der Unternehmen, ihre Mitarbeiterzahl zu verringern – nur 7 Prozent wollen aufstocken.
Mit Blick auf die anstehende Tarifrunde 2026 appelliert der Handel an die Gewerkschaft ver.di, mit Augenmaß zu verhandeln. Die letzte Tarifrunde hatte von 2023 bis 2025 Gehaltserhöhungen von 14 Prozent gebracht – angesichts der aktuellen Lage ist kaum Spielraum vorhanden.
Investitionszurückhaltung und strukturelle Probleme
Die schwierige Lage schlägt sich auch in der Investitionsbereitschaft nieder. 30 Prozent der Händler planen für das erste Halbjahr 2026 einen Rückgang ihrer Investitionen, nur 17 Prozent wollen mehr investieren. Schwerpunkte liegen bei Marketing und Kundenbindung (54 Prozent), Geschäftsausstattung (37 Prozent) sowie Personal und Qualifizierung (42 Prozent).
Strukturell kämpft der Einzelhandel mit sinkendem Bestand: Die Zahl der Unternehmen geht zurück, Neugründungen bleiben auf niedrigem Niveau. Gleichzeitig steigt der Wettbewerbsdruck durch Drittstaatenhändler wie beispielsweise Shein und Temu (15 Prozent Nennung), Ladendiebstahl nimmt zu (17 Prozent), und kommunale Belastungen sowie Probleme mit Erreichbarkeit und Parken (18 Prozent) verschärfen die Situation vor Ort.
Forderungen an die Politik
Aus Sicht der Einzelhändler in Rheinland-Pfalz und im Saarland sind die wichtigsten Handlungsfelder der Bundesregierung klar definiert: An erster Stelle steht der spürbare Bürokratieabbau (75 Prozent), gefolgt von der Senkung der Sozialversicherungsbeiträge (65 Prozent) und einer Unternehmenssteuerreform mit Entlastungen (59 Prozent). Auch die Senkung der Stromsteuer und Energiekosten (52 Prozent) sowie Investitionen in attraktive Innenstädte (38 Prozent) werden als essentiell angesehen.
Hinzu kommt der Abbau von Wettbewerbsverzerrungen zu Drittstaatenhändlern (30 Prozent) und die Verbesserung der Infrastruktur (25 Prozent). Ohne diese Maßnahmen droht der Einzelhandel in den beiden Bundesländern weiter an Boden zu verlieren – mit negativen Folgen für Beschäftigung, Innenstädte und regionale Wirtschaft.
Fazit: Schwierige Aussichten für 2026
Der Einzelhandel in Rheinland-Pfalz und im Saarland steht 2026 vor einem herausfordernden Jahr. Mit einem erwarteten nominalen Umsatzwachstum von zwei Prozent (real nur 0,5 Prozent) bleibt kaum Spielraum für Investitionen oder Expansion. Die Branche kämpft mit Kaufzurückhaltung, explodierenden Kosten, sinkenden Kundenfrequenzen und zunehmendem Online-Wettbewerb.
Nur mit gezielten politischen Entlastungen kann der stationäre Handel seine Zukunftsfähigkeit sichern: Bürokratieabbau, Steuersenkungen sowie Investitionen in Infrastruktur und Innenstädte sind unverzichtbar. Die Zahlen zeigen: Es braucht jetzt Handeln, nicht Abwarten.
(Quellen: Handelsverband Deutschland e. V./HDE-Jahrespressekonferenz vom 2. Februar 2026/hv/ks; Bild: )
Die letzten Artikel
Tag der Landesplanung 2026: Handelsverband Südwest im Austausch mit Politik und Wissenschaft
Am 31. August 2026 fand im LUX-Pavillon der Hochschule Mainz erstmals der „Tag der Landesplanung“ statt, ein neues Dialogformat des Ministeriums für Wirtschaft, Tourismus, Energie und Klima Rheinland-Pfalz. Für den Handelsverband Südwest nahm Hauptgeschäftsführer Dr. Thomas Scherer teil und vertrat damit die Interessen der rund 15.000 Mitgliedsunternehmen aus Rheinland-Pfalz und dem Saarland. Auftakt für ein neues, kontinuierliches Format Mit dem „Tag der Landesplanung“ hat das Land ein Format etabliert, das künftig regelmäßig stattfinden und den Dialog über aktuelle Herausforderungen der Raumplanung fördern soll. Themen wie das Landeswindenergiegebietegesetz, das Projekt „Turboflächen“, die Novelle des Raumordnungsgesetzes sowie die Neuaufstellung des Landesentwicklungsprogramms stellen derzeit
PPWR-Konsultation: Frist für Feedback läuft bis 10. September
Die Europäische Kommission hat einen Entwurf zur Durchführungsverordnung zu Art. 44 der EU-Verpackungsverordnung (PPWR, EU 2025/40) veröffentlicht. Bis zum 10. September 2026 können Stellungnahmen zu dem Entwurf direkt bei der EU-Kommission eingereicht werden. Der Entwurf legt einheitliche Formate für die nationalen Herstellerregister und die Meldepflichten von Produzenten fest. Betroffen sind vor allem Hersteller und Inverkehrbringer von Verpackungen, etwa im Zusammenhang mit Eigenmarken oder Importware. Feedback einreichen Frist: 10. September 2026, Mitternacht (Brüsseler Zeit) Link zur Konsultation hier. Wer als Unternehmen von den geplanten Registrierungs- und Meldepflichten betroffen sein könnte, hat jetzt die Möglichkeit, direkt Rückmeldung zu geben. (Text: Handelsverband Südwest e.
Gewährleistung und Garantie: Neue EU-Label werden ab 27. September Pflicht
Ab dem 27. September 2026 müssen Händler zwei neue EU-Label einsetzen, die Kunden über gesetzliche Gewährleistung und freiwillige Herstellergarantien informieren. Die Regelung ist bereits beschlossen, jetzt ist Handeln gefragt. Die EU hat mit der sogenannten EmpCo-Richtlinie zwei neue Kennzeichnungspflichten eingeführt: das Gewährleistungslabel und, unter bestimmten Voraussetzungen, das Garantielabel. Beide sind Teil eines bereits verabschiedeten Gesetzes. Wie die Label genau aussehen müssen, legt eine eigene EU-Verordnung fest. Ab dem Stichtag gilt die Pflicht ohne Übergangsfrist. Zwei Label mit unterschiedlichem Aufwand Das Gewährleistungslabel betrifft praktisch jeden Betrieb, der Waren an Verbraucher verkauft. Es weist auf die gesetzliche Mängelhaftung von mindestens zwei Jahren hin,

