Aufklärungskampagne 2026 • Dropshipping

Der ehrlichste Shop der Welt

Gesucht: Rechtsanwaltsfachangestellte/r (m/w/d) beim Handelsverband Südwest

Gesucht: Rechtsanwaltsfachangestellte/r (m/w/d) beim Handelsverband Südwest

Veröffentlicht am: 12. März 2026

Wir als Handelsverband Südwest sind die politische Stimme des Einzelhandels in Rheinland-Pfalz und dem Saarland. Wir vertreten die Interessen des Handels gegenüber Politik und Medien und betreuen unsere Mitglieder in allen Fragen rund um ihr Unternehmen. Wir sehen uns als ersten Ansprechpartner für sämtliche Fragen der Mitgliedsunternehmen.

Zum nächstmöglichen Zeitpunkt suchen wir eine/n Rechtsanwaltsfachangestellte/n (m/w/d), in Teil- oder Vollzeit, zur Verstärkung unseres Teams.

Wir suchen Sie!

Sie sind motiviert, kommunikativ, teamfähig und haben Lust auf neue Herausforderungen – auch in der digitalen Welt? Dann sind Sie bei uns genau richtig! Wir bieten einen Arbeitsplatz mit Perspektive, betriebliche Zusatzleistungen und sind für zielführende Ideen immer offen.

Wichtig sind uns Zuverlässigkeit, Freundlichkeit, Kollegialität, Engagement, die Fähigkeit vorauszudenken, sowie gute Umgangsformen. Wir erwarten einen Abschluss und gute Kenntnisse in Deutsch. Auch Einsteiger oder Wiedereinsteiger (jeweils m/w/d) sind uns willkommen.

In unserem Team sind die Abstimmungswege kurz, wir arbeiten kooperativ, sachorientiert und in einer flachen Hierarchie. Wir freuen uns auf Menschen, die aufgeschlossen, kompromissbereit und zuverlässig sind und mit Gestaltungswillen zum Teamerfolg beitragen möchten.

Wo?

Wir suchen Sie zur Unterstützung unserer Verbandsgeschäftsstelle in Kaiserslautern.

Ihre Bewerbung richten Sie bitte an: Handelsverband Südwest e.V., Stiftsplatz 2, 67655 Kaiserslautern oder E-Mail: hgf@hv-suew.de

Die letzten Artikel

Recht auf Reparatur: Das ändert sich jetzt im Reklamationsalltag

7. August 2026|HVMITTE, HVSUEW, Mittelrhein, Pfalz, Recht, Rheinhessen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Top News, Trier|

Seit dem 31. Juli 2026 gilt das neue Reparaturrecht. Verkündet wurde das Umsetzungsgesetz am 22. Juli 2026 im Bundesgesetzblatt. Für einen Teil der Händler entsteht eine echte Herstellerpflicht, für praktisch alle anderen ändert sich das Gewährleistungsrecht im Verbrauchergeschäft. Das Gesetz setzt die EU-Richtlinie 2024/1799 um und ändert das BGB an mehreren Stellen. Zwei Regelungsblöcke sind zu unterscheiden. Nur wer beide kennt, weiß, wie stark er betroffen ist. Block 1: Neues Gewährleistungsrecht für Verbraucherverkäufe Diese Änderungen betreffen jeden Händler, der Waren an Verbraucher verkauft, unabhängig von der Warengruppe. Sie gelten für Kaufverträge, die ab dem 31. Juli 2026 geschlossen wurden. Reparierbarkeit zählt

Sommerschlussverkauf: Nur noch wenige Tage, um Lagerbestände zu räumen

4. August 2026|HVSUEW, Rheinland-Pfalz, Saarland, Top News|

Der Sommerschlussverkauf 2026 läuft seit dem 27. Juli und endet regulär am 9. August. Für Händler heißt das: Jetzt ist die letzte Gelegenheit, Sommerware loszuwerden, bevor die Herbstkollektionen ins Haus stehen. Wer noch Restbestände aus der Frühjahrs- und Sommersaison im Lager hat, sollte die verbleibenden Tage nutzen. Nach dem 9. August wird es enger: Die Herbstware drängt in die Regale, und Sommerartikel verlieren mit jeder Woche weiter an Aktualität. Ein paar Anhaltspunkte für die letzten SSV-Tage: • Restposten sichtbar platzieren – Kundschaft sucht in dieser Phase gezielt nach Schnäppchen • Kombiangebote prüfen, um auch schwer verkäufliche Ware mitzunehmen • Rechtzeitig Platz

Oberlandesgericht Hamm: Haftung für Aussagen eines KI-Chatbots

3. August 2026|Recht, Top News|

Das Oberlandesgericht Hamm hat entschieden, dass Unternehmen für unzutreffende Aussagen ihres eingesetzten KI-Chatbots wettbewerbsrechtlich verantwortlich sind. Ein Chatbot ist rechtlich kein Dritter. Fehlerhafte Auskünfte werden dem Betreiber direkt zugerechnet – auch dann, wenn die Trainingsdaten korrekt waren. Das Oberlandesgericht Hamm hat mit Urteil vom 3. Juni 2026 entschieden, dass Unternehmen für unzutreffende Aussagen ihres eingesetzten KI-Chatbots wettbewerbsrechtlich verantwortlich sind. Nach Auffassung des Gerichts sind die Antworten eines Chatbots dem Betreiber als eigene geschäftliche Handlung zuzurechnen. Das gilt selbst dann, wenn der Chatbot ausschließlich mit korrekten Datensätzen trainiert oder programmiert wurde. Der Chatbot gilt rechtlich nicht als „Dritter“ im Sinne des Gesetzes

Nach oben