Aufklärungskampagne 2026 • Dropshipping

Der ehrlichste Shop der Welt

Starter Stipendium Saar: Bis zu 36.000 Euro für Gründer – jetzt bewerben

Starter Stipendium Saar: Bis zu 36.000 Euro für Gründer – jetzt bewerben

Veröffentlicht am: 16. April 2026Kategorien: HVSUEW, Saarland, Top News

Die sechste Runde des Starter Stipendiums Saar ist gestartet. Saarländische Startups können sich ab sofort um eine Förderung von bis zu 36.000 Euro bewerben. Bewerbungsschluss ist der 15. Mai 2026.

Was wird gefördert?

Das Programm unterstützt junge Unternehmen mit innovativen Ideen – egal ob technologisch, kreativ oder nachhaltig ausgerichtet.

Voraussetzungen auf einen Blick:

  • Gründung liegt nicht länger als 18 Monate zurück
  • Sitz oder Gründungsvorhaben im Saarland
  • Innovativer Ansatz – technologisch, kreativ oder nachhaltig

Was gibt es?

  • Bis zu 36.000 Euro finanzielle Förderung
  • Zugang zu einem Netzwerk aus Mentoren und Experten aus der Region
  • Begleitung durch die Saarland Offensive für Gründung (SOG)

Was hat das Programm bisher erreicht?

Seit dem Start 2022 wurden bereits 22 Startups und 31 Gründerinnen und Gründer gefördert. Das Gesamtvolumen liegt bei rund 558.000 Euro.

So bewerben Sie sich

Die Auswahl läuft über ein mehrstufiges Verfahren. Alle Informationen und den Bewerbungslink finden Sie hier:

👉 gruenden.saarland/starter-stipendium-saar

Bewerbungsfrist: 15. Mai 2026

(Quelle: Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie Saarland/hv/ks; Bild: Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie Saarland)

Die letzten Artikel

„Barrierefreiheitsstärkungsgesetz“

12. Juni 2025|Recht, Top News|

Barrierefreiheitsstärkungsgesetz. Ab dem 28. Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft – als nationale Umsetzung der Europäischen Barrierefreiheitsrichtlinie (EU 2019/882). Es verpflichtet Unternehmen zur Gewährleistung von Barrierefreiheit in verschiedenen Bereichen, etwa im Online-Handel. Insbesondere Webshops und teilweise auch andere Internetseiten müssen künftig barrierefrei gestaltet werden. Unternehmen, die dieser Verpflichtung nicht nachkommen, müssen mit empfindlichen Sanktionen rechnen. Um dies zu vermeiden, sollten sie ihre Angebote frühzeitig auf Barrierefreiheit hin überprüfen. Ziel des Gesetzes ist es, möglichst vielen Menschen die Teilhabe am wirtschaftlichen Leben zu ermöglichen – insbesondere Menschen mit Behinderungen sowie älteren Menschen mit geringer digitaler Erfahrung. Gefordert wird daher

Positive Bilanz: „Keine Likes für Lügen“ von Altenkirchen bis Wörth am Rhein

11. Juni 2025|Top News|

Rheinland-Pfalz. Über 180 kostenfreie Medienkompetenz-Aktionen an sieben Tagen im ganzen Land: Die Landesregierung Rheinland-Pfalz und die Medienanstalt Rheinland-Pfalz ziehen eine durchweg positive Bilanz der Woche der Medienkompetenz 2025. Über 34 Partner-Organisationen haben sich an der 6. Ausgabe vom 2. bis 8. Juni beteiligt. Die Angebote reichten von Workshops zu Künstlicher Intelligenz über Smartphone-Sprechstunden bis hin zur Webseiten-Erstellung. Tausende Rheinland-Pfälzerinnen und Rheinland-Pfälzer nehmen an Woche der Medienkompetenz teil Beim SWR „Klasse:Nachrichten Spezial“ am Donnerstag, 5. Juni, in Mainz kamen Staatssekretärin Heike Raab, SWR-Intendant Prof. Dr. Kai Gniffke und Dr. Marc Jan Eumann, Direktor der Medienanstalt RLP, ins Gespräch mit über 20

Außerordentliche Mitgliederversammlung Handelsverband Südwest e.V.

2. Juni 2025|Mitglieder|

Sehr geehrte Mitglieder, hiermit laden wir Sie zu einer außerordentlichen Mitgliederversammlung am 07. Juli, 10.00 Uhr, in unsere Geschäftsstelle, Ludwigsstraße 7, 55116 Mainz ein. Bereits seit einigen Jahren arbeiten der Handelsverband Saarland e.V. und der Handelsverband Südwest e.V. auf eine Verschmelzung hin. Darüber wurde mehrfach in den Mitgliederversammlungen berichtet, und der Weg dahingehend eingeschlagen. Auf der Mitgliederversammlung am 21.05.2025 wurde das Präsidium und die Geschäftsführung erneut mit der Aufnahme von Verhandlungen zur Verschmelzung des Handelsverband Saarland e.V., auf den Handelsverband Südwest e.V. beauftragt, und einen Verschmelzungsvertrag zwischen den beiden Verbänden abzuschließen. Dieser Verschmelzungsvertrag bedarf nunmehr Ihrer Zustimmung. Tagesordnung: Begrüßung durch

Nach oben