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Polizeiliche Kriminalstatistik 2025: Ladendiebstahl weiterhin auf hohem Niveau

Polizeiliche Kriminalstatistik 2025: Ladendiebstahl weiterhin auf hohem Niveau

Veröffentlicht am: 27. April 2026

Die kürzlich veröffentlichte Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) für das Jahr 2025 bestätigt, was viele Händler in Rheinland-Pfalz und dem Saarland täglich erleben: Ladendiebstahl bleibt ein massives Problem und die offiziellen Zahlen zeigen nur die Spitze des Eisbergs.

Rückgang bei einfachen Diebstählen: kein Grund zur Entwarnung

Bundesweit wurden 2025 insgesamt 357.651 einfache Ladendiebstähle registriert, ein Rückgang von 5,7 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Doch dieser scheinbar positive Trend täuscht. Der Handelsverband Deutschland (HDE) schätzt, dass mehr als 90 Prozent aller Ladendiebstähle gar nicht erst zur Anzeige kommen. Viele Händler haben resigniert: Anzeigen werden in der Praxis selten weiterverfolgt, Strafverfahren häufig eingestellt. Der bürokratische Aufwand lohnt sich schlicht nicht mehr.

Der Handelsverband Südwest schließt sich der klaren Einschätzung des HDE an: „Der leichte Rückgang darf nicht darüber hinwegtäuschen, dass dem Einzelhandel jährlich ein Schaden von rund drei Milliarden Euro durch Diebstahl entsteht. Ladendiebstahl ist kein Kavaliersdelikt“, so HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth.

Schwerer Bandendiebstahl weiterhin auf hohem Niveau

Besonders alarmierend ist die Entwicklung bei den schweren Ladendiebstählen. Mit 25.445 erfassten Fällen im Jahr 2025 verharrt dieser Bereich auf dem hohen Niveau der Vorjahre.

Hinter diesen Zahlen stecken oft hochprofessionelle Strukturen: Bandenmäßig organisierte Täter agieren überregional, arbeitsteilig und mit zunehmender Gewaltbereitschaft. Pro Tat werden typischerweise Waren im Wert von 1.000 bis 2.000 Euro gestohlen. Die Grenzen zwischen Ladendiebstahl und Raub sind dabei fließend geworden – eine Entwicklung, die den Handel unmittelbar bedroht.

Die Dunkelziffer: Das eigentliche Ausmaß

Dass die Aufklärungsquote statistisch bei knapp 90 Prozent liegt, klingt auf den ersten Blick beeindruckend. Doch dieser Wert ist trügerisch. Wie die PKS selbst einräumt, werden die erfassten Täter in der Regel vom Einzelhändler bereits überführt und der Polizei direkt übergeben. Ohne diese Eigenleistung der Händler würde die Aufklärungsquote drastisch sinken. Rechnet man die massive Dunkelziffer ein, liegt die tatsächliche Aufklärungsquote bei unter zehn Prozent aller vollendeten Taten.

Das EHI Retail Institut schätzt, dass jährlich rund 24,5 Millionen Diebstahlsdelikte im Einzelhandel unentdeckt bleiben oder nicht zur Anzeige gebracht werden. Allein durch Kundendiebstähle entstand 2024 ein Schaden von 2,82 Milliarden Euro. Hinzu kommen 1,55 Milliarden Euro, die der Handel jährlich in Prävention und Sicherungsmaßnahmen investiert. Das sind Kosten, die letztlich auf die Verbraucherpreise abgewälzt werden.

Staat muss Eigentumsrecht konsequent schützen

Die präventiven Möglichkeiten des Einzelhandels sind weitgehend ausgeschöpft. Was fehlt, ist ein entschlossenes Handeln von Justiz, Polizei und Politik. Zu oft werden Strafverfahren wegen angeblich fehlenden „öffentlichen Interesses“ nach §§ 153, 153a StPO eingestellt. Zu selten werden Mehrfach- und Wiederholungstäter konsequent verfolgt. Und zu häufig erscheint die Polizei trotz festgehaltenem Täter gar nicht erst am Tatort.

Diese Realität untergräbt nicht nur das Vertrauen der Händler in den Rechtsstaat, sie sendet auch ein fatales Signal an potenzielle Täter.

Konkrete Forderungen für wirksame Bekämpfung

Der Handelsverband Südwest unterstützt ausdrücklich die vom HDE in einem aktuellen Positionspapier formulierten Forderungen an den Gesetzgeber. Diese umfassen unter anderem die Anhebung der Mindeststrafe für schweren Bandendiebstahl nach § 244 StGB auf mindestens ein Jahr Freiheitsstrafe, womit diese Delikte als Verbrechen einzustufen wären und eine Einstellung des Verfahrens aus Effizienzgründen ausgeschlossen würde. Ebenso wird gefordert, gewerbsmäßigen Diebstahl künftig als schweren Diebstahl zu werten, die Einstellungsmöglichkeiten der Staatsanwaltschaften nach §§ 153, 153a StPO deutlich einzuschränken sowie KI-gestützte Videoüberwachung in Einzelhandelsgeschäften datenschutzrechtlich klar zuzulassen, statt sie durch restriktive DSGVO-Auslegung faktisch zu erschweren. Darüber hinaus wird eine zentrale, bundesweite Datenbank für Ladendiebstahlsanzeigen gefordert, auf die alle Ermittlungsbehörden zugreifen können, um Mehrfach- und Serientäter frühzeitig zu identifizieren. Nicht zuletzt müssen Polizei, Staatsanwaltschaften und Gerichte personell und technisch deutlich besser ausgestattet werden.

Fazit: Eigentumsrecht braucht wirksamen Schutz

Der Staat darf das verfassungsrechtlich geschützte Eigentumsrecht nicht länger mit zweierlei Maß behandeln. Was bei Wohnungseinbrüchen selbstverständlich ist – konsequente Strafverfolgung, abschreckende Strafen – muss auch für den organisierten Ladendiebstahl gelten. Die Händler in Rheinland-Pfalz und dem Saarland brauchen keine Worthülsen, sondern spürbare Veränderungen. Die PKS 2025 ist ein weiterer Weckruf, der gehört werden muss.

Das vollständige Positionspapier des HDE mit detaillierten Forderungen zur Bekämpfung des Ladendiebstahls steht hier zum Download bereit.

(Quelle: Handelsverband Deutschland e. V. – HDE/hv/ks; Bild: AdobeStock_308370334)

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