Inflation in Rheinland-Pfalz: Was Händler jetzt wissen müssen
Die Preise steigen weiter, aber langsamer. Die Inflationsrate in Rheinland-Pfalz lag im April 2026 bei 2,7 Prozent. Im März waren es noch 2,9 Prozent. Eine leichte Entspannung, aber kein Grund zur Entwarnung.
Was teurer wurde
- Kraftstoff +24,2 %
- Heizöl +23,2 %
- Schokolade & Riegel +18,5 %
- Rind- und Kalbfleisch +9 %
- Verkehr insgesamt +7 %
- Zucker, Marmelade, Süßwaren +7,8 %
Der Haupttreiber: Energie. Der Iran-Krieg und die Blockade der Straße von Hormus halten die Mineralölpreise hoch.
Was günstiger wurde
- Butter –23,3 %
- Quark –20 %
- Speiseöle –11,6 %
- Strom –5,6 %
Wer im Lebensmittelhandel tätig ist, kann hier gezielt mit Preisaktionen arbeiten.
Was das für den Handel bedeutet
- Energiekosten bleiben das größte Problem. Solange der Konflikt im Nahen Osten anhält, bleibt Energie teuer. Wer noch keine Festpreisverträge hat, sollte jetzt verhandeln.
- Kunden spüren den Druck. Besonders bei Alltagsprodukten wie Fleisch und Süßwaren reagieren Verbraucher preissensibel. Klare Preiskommunikation im Laden schafft Vertrauen.
- Kerninflation leicht gesunken. Die Kerninflation – also ohne Energie und Lebensmittel – liegt bei 2,2 Prozent. Das zeigt: Der Basispreisdruck lässt minimal nach.
- Gastronomie und Hotellerie unter Druck. Preise in diesem Bereich stiegen um 2,9 Prozent. Wer in der Gastronomie einkauft oder beliefert, sollte Konditionen neu prüfen.
Fazit
Die Inflation schwächt sich ab, aber bleibt spürbar. Für Händler gilt: Energiekosten im Blick behalten, preissensible Sortimente gezielt steuern und transparent mit Kunden kommunizieren.
Quelle: Statistisches Landesamt Rheinland-Pfalz, April 2026/hv/ks; Bild: Statistisches Landesamt Rheinland-Pfalz)
Die letzten Artikel
Tracking-Pixel im Newsletter lösen neue Abmahnungen aus
Wer das Öffnungs- und Klickverhalten seiner Newsletterempfänger per Tracking-Pixel auswertet, ohne dafür eine eigene Einwilligung zu haben, riskiert derzeit eine Abmahnung. Händler sollten ihr Versandtool deshalb zeitnah überprüfen. Dass Newsletter ohne Einwilligung der Empfänger Ärger bringen können, ist im Handel bekannt. Neu ist, woran sich die aktuellen Abmahnungen festmachen. Im Visier stehen die unsichtbaren Tracking-Pixel, die viele Versandtools automatisch in jede Mail einbauen. Über sie lässt sich nachvollziehen, ob und wann ein Empfänger die Nachricht öffnet, auf welchem Gerät er sie liest und welche Links er anklickt. Zur Erfolgsmessung von Kampagnen ist das gängige Praxis, und viele Unternehmen haben sich bisher
Kostenfreies IHK-Webinar zur EmpCo-Richtlinie am 13. Oktober 2026
Seit dem 27. September 2026 gelten in Deutschland strengere Regeln für Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen. Welche Formulierungen Händler künftig noch verwenden dürfen und wo Vorsicht geboten ist, erklärt ein kostenfreies Webinar der IHK Koblenz am 13. Oktober. Mit der EmpCo-Richtlinie („Empowering Consumers for the Green Transition“) hat die Europäische Union die Anforderungen an Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen gegenüber Verbrauchern deutlich verschärft. Die EU will damit Greenwashing einen Riegel vorschieben und erreichen, dass sich Kunden auf grüne Werbeversprechen verlassen können. In Deutschland sind die neuen Vorgaben seit dem 27. September 2026 anzuwenden. Pauschale Umweltbegriffe im Fokus Für Händler bringt das spürbare Änderungen mit sich.
Google-Bewertungen löschen lassen: Neues Partnerangebot für Mitglieder
Der Handelsverband Südwest kooperiert jetzt mit einem spezialisierten Partner, der genau das übernimmt. Die digitale Reputation entscheidet heute oft vor dem eigentlichen Angebot über den Erfolg eines Geschäfts. Schon eine einzige, erfundene 1-Sterne-Rezension ohne realen Kundenkontakt kann den Gesamtschnitt eines Unternehmens massiv beschädigen. Genau hier setzt das neue Angebot an: Der Kooperationspartner prüft richtlinienwidrige, gefälschte oder erfundene Google-Bewertungen für das jeweilige Unternehmen und stößt bei Erfolgsaussicht eine Entfernung an. Eine kritische, aber wahrheitsgemäße Kundenmeinung bleibt davon unberührt, gemeldet wird ausschließlich bei einem konkreten Verstoß gegen die Google-Richtlinien. Ohne Vorkosten, ohne Grundgebühr, ohne Vertragslaufzeit. Drei Schritte bis zur geprüften Bewertung Auftrag einreichen:

