Inflation in Rheinland-Pfalz: Was Händler jetzt wissen müssen
Die Preise steigen weiter, aber langsamer. Die Inflationsrate in Rheinland-Pfalz lag im April 2026 bei 2,7 Prozent. Im März waren es noch 2,9 Prozent. Eine leichte Entspannung, aber kein Grund zur Entwarnung.
Was teurer wurde
- Kraftstoff +24,2 %
- Heizöl +23,2 %
- Schokolade & Riegel +18,5 %
- Rind- und Kalbfleisch +9 %
- Verkehr insgesamt +7 %
- Zucker, Marmelade, Süßwaren +7,8 %
Der Haupttreiber: Energie. Der Iran-Krieg und die Blockade der Straße von Hormus halten die Mineralölpreise hoch.
Was günstiger wurde
- Butter –23,3 %
- Quark –20 %
- Speiseöle –11,6 %
- Strom –5,6 %
Wer im Lebensmittelhandel tätig ist, kann hier gezielt mit Preisaktionen arbeiten.
Was das für den Handel bedeutet
- Energiekosten bleiben das größte Problem. Solange der Konflikt im Nahen Osten anhält, bleibt Energie teuer. Wer noch keine Festpreisverträge hat, sollte jetzt verhandeln.
- Kunden spüren den Druck. Besonders bei Alltagsprodukten wie Fleisch und Süßwaren reagieren Verbraucher preissensibel. Klare Preiskommunikation im Laden schafft Vertrauen.
- Kerninflation leicht gesunken. Die Kerninflation – also ohne Energie und Lebensmittel – liegt bei 2,2 Prozent. Das zeigt: Der Basispreisdruck lässt minimal nach.
- Gastronomie und Hotellerie unter Druck. Preise in diesem Bereich stiegen um 2,9 Prozent. Wer in der Gastronomie einkauft oder beliefert, sollte Konditionen neu prüfen.
Fazit
Die Inflation schwächt sich ab, aber bleibt spürbar. Für Händler gilt: Energiekosten im Blick behalten, preissensible Sortimente gezielt steuern und transparent mit Kunden kommunizieren.
Quelle: Statistisches Landesamt Rheinland-Pfalz, April 2026/hv/ks; Bild: Statistisches Landesamt Rheinland-Pfalz)
Die letzten Artikel
IHK-Austausch zur PPWR: Verpackungsrecht im offenen Dialog
Die IHK für Rheinhessen bietet gemeinsam mit den Industrie- und Handelskammern Koblenz, Pfalz, Saarland und Trier eine monatliche Austauschrunde zum Verpackungsrecht an. Der nächste Termin findet am 17. Juli 2026 von 10 bis 11 Uhr statt und behandelt aktuelle Entwicklungen zum Verpackungsgesetz und zur EU-Verpackungsverordnung PPWR. Verpackungsrecht verständlich einordnen Ab dem 12. August 2026 gilt die EU-Verpackungsverordnung PPWR unmittelbar in allen Mitgliedstaaten. Für Unternehmen bedeutet das neue Pflichten bei Stoffgrenzwerten, Recyclingfähigkeit und Dokumentation, während das deutsche Verpackungsgesetz parallel zum Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz weiterentwickelt wird. Wer hier den Überblick behalten will, findet in der monatlichen Verpackungs-Austauschrunde der Industrie- und Handelskammern ein passendes, wiederkehrendes Format.
Mainzer Sommer-Idee könnte Schule machen: Handel zeigt, wie Abkühlung zum Kundenmagnet wird
Mainz. Wenn die Temperaturen steigen, zieht es viele Menschen eigentlich eher ins Freibad als in die Fußgängerzone. Der Mainzer Handel dreht diesen Trend jetzt um: Mit der Aktion „Cool down in the summer“ verwandeln zahlreiche Geschäfte die Innenstadt in eine erfrischende Wohlfühloase, statt sie bei Hitze leerlaufen zu lassen. Das Prinzip ist einfach und genau deshalb überzeugend. Teilnehmende Händler wie Preloved, Schuh Passion, vom FASS, per la Donna, The Capehouse, der Alpinsportladen oder Augenblick Optik bieten kostenfreie Chill-Plätze, kühle Getränke und das unkomplizierte Auffüllen mitgebrachter Trinkflaschen an. Bei Oh la la und in der Veganen Fleischerei gibt es zu jedem Einkauf
KI-Kennzeichnungspflicht ab 2. August 2026: Kostenfreies Webinar am 16. Juli
Ab dem 2. August 2026 gilt eine neue Transparenzpflicht für Unternehmen, die Künstliche Intelligenz einsetzen. Der AI Act der EU schreibt vor, dass KI-generierte Inhalte klar gekennzeichnet werden müssen, egal ob Text, Bild, Video oder Audio. Wer sich jetzt nicht darauf vorbereitet, riskiert rechtliche Konsequenzen. Viele Handelsunternehmen nutzen KI längst im Alltag. Produktbilder, Werbetexte oder Chatbots auf der eigenen Website, die Einsatzbereiche sind vielfältig. Mit der neuen Kennzeichnungspflicht wächst der Handlungsdruck. Offen bleiben für viele Betriebe zentrale Fragen: Was genau muss gekennzeichnet werden? Wen betrifft die Vorgabe, Anbieter oder Betreiber, oder beide? Und welche Risiken drohen bei einem Verstoß? Genau diese

