Tarifrunde Einzelhandel RLP: Arbeitgeber strecken den Arm aus – ver.di lehnt ab
Mainz, v.l.n.r.: Dr. Nelly Gerig, Dr. Thomas Scherer, Monika Di Silvestre, Stefan Prinz
In der zweiten Runde der Entgelttarifverhandlungen für den Einzelhandel in Rheinland-Pfalz haben die Arbeitgeber heute in Mainz ein konkretes Angebot vorgelegt. Die ver.di-Arbeitnehmerkommission wies es als unzureichend zurück.
Ein Angebot mit klarer Botschaft
Die Arbeitgeberseite bietet eine tabellenwirksame Entgeltsteigerung von insgesamt 3,5 Prozent in zwei Stufen an – bei einer Laufzeit von 24 Monaten: 2 Prozent ab dem 1. November 2026, weitere 1,5 Prozent ab dem 1. August 2027. Gleiches gilt für den Tarifvertrag Warenverräumung sowie für die Ausbildungsvergütungen, die entsprechend angepasst werden.
Verhandlungsführerin Dr. Nelly Gerig machte die Rahmenbedingungen deutlich: „Die Spielräume in dieser Tarifrunde sind denkbar eng. Das Angebot, das wir heute vorlegen, geht für viele Betriebe an die absolute Grenze des Verkraftbaren. Aber wir wollen eine Einigung, und mit diesem Ziel haben wir heute den Arm ausgestreckt.“
Branche in der Krise – Zahlen sprechen eine klare Sprache
Der Kontext, in dem dieses Angebot entstand, ist ernst: Seit 2022 sind bundesweit mehr als 60.000 Arbeitsplätze im Einzelhandel weggefallen. Die Konsumlaune befindet sich auf einem Tiefpunkt, Insolvenzen und Ladenschließungen erreichen Rekordstände. Gleichzeitig sind die Tariflöhne im Einzelhandel seit 2023 bereits um 14 Prozent gestiegen – bei einem Reallohngewinn von 2,7 Prozent. Steigende Sozialabgaben und geopolitische Unsicherheiten erhöhen den Druck auf die Unternehmen zusätzlich.
„Wer jetzt maximalen Druck macht, riskiert, dass am Ende weniger Beschäftigte übrig bleiben, für die er verhandelt“, so Dr. Gerig.
Nächste Runde am 22. Juni
Der Handelsverband Rheinland-Pfalz vertritt rund 12.000 Unternehmen mit insgesamt 150.000 Beschäftigten im Handel des Landes. Hauptgeschäftsführer Dr. Thomas Scherer begleitet die Verhandlungen als Mitglied der Arbeitgeberkommission. Die nächste Verhandlungsrunde findet am 22. Juni 2026 statt.
(Text: Handelsverband Südwest e. V./hv/ks; Foto: Handelsverband Südwest e. V.)
Die letzten Artikel
Gesucht: Rechtsanwaltsfachangestellte/r (m/w/d) beim Handelsverband Südwest
Wir als Handelsverband Südwest sind die politische Stimme des Einzelhandels in Rheinland-Pfalz und dem Saarland. Wir vertreten die Interessen des Handels gegenüber Politik und Medien und betreuen unsere Mitglieder in allen Fragen rund um ihr Unternehmen. Wir sehen uns als ersten Ansprechpartner für sämtliche Fragen der Mitgliedsunternehmen. Zum nächstmöglichen Zeitpunkt suchen wir eine/n Rechtsanwaltsfachangestellte/n (m/w/d), in Teil- oder Vollzeit, zur Verstärkung unseres Teams. Wir suchen Sie! Sie sind motiviert, kommunikativ, teamfähig und haben Lust auf neue Herausforderungen – auch in der digitalen Welt? Dann sind Sie bei uns genau richtig! Wir bieten einen Arbeitsplatz mit Perspektive, betriebliche Zusatzleistungen und sind
Fit für die digitale Zukunft: Der Handelsverband Südwest bietet Händlerinnen und Händlern kostenlose Digitalcoaches
Ob Online-Sichtbarkeit, Social Media, digitale Prozesse oder Künstliche Intelligenz – die Digitalisierung stellt den Einzelhandel vor Herausforderungen, die im hektischen Tagesgeschäft oft schwer zu bewältigen sind. Der Handelsverband Südwest hat darauf reagiert und bietet Mitgliedern und Nichtmitgliedern in Rheinland-Pfalz und dem Saarland je einen eigenen Digitalcoach an – kostenlos, praxisnah und ohne Fachchinesisch. „Digitalisierung ist kein Trend – sie ist die Voraussetzung für Zukunftsfähigkeit“ bringt es Dr. Thomas Scherer, Hauptgeschäftsführer des Handelsverbandes Südwest, auf den Punkt. Denn die Anforderungen wachsen: Pflicht zur digitalen Zeiterfassung, TSE-Pflicht, neue Verkaufskanäle, Kundenbindung im Netz, und spätestens seit dem Durchbruch frei zugänglicher KI-Systeme steht der
Webinar: Rückzahlung von Corona-Soforthilfen
Wichtige Informationen für rheinland-pfälzische Unternehmen. Viele Unternehmen in Rheinland-Pfalz haben in letzter Zeit Post von der Förderbank ISB erhalten – und die Nachrichten sind nicht erfreulich: Es geht um die Rückforderung der Corona-Soforthilfen aus dem Frühjahr 2020. Doch sind diese Forderungen wirklich in jedem Fall rechtlich begründet? Um Klarheit in dieser Situation zu schaffen, bietet die IHK Pfalz am 12. März 2026 um 18:30 Uhr ein kostenloses Webinar via Microsoft Teams an. Betroffene Unternehmen erhalten dort alle wichtigen Informationen, um korrekt auf die Bescheide reagieren zu können. Im Webinar werden unter anderem folgende Fragen beantwortet: Welche Pflichten müssen Unternehmen beachten?

