Aufklärungskampagne 2026 • Dropshipping

Der ehrlichste Shop der Welt

Basics im Arbeitsrecht: Webinar zu Urlaub, Krankmeldung und Lohnfortzahlung am 23. Juni 2026

Basics im Arbeitsrecht: Webinar zu Urlaub, Krankmeldung und Lohnfortzahlung am 23. Juni 2026

Veröffentlicht am: 10. Juni 2026

Webinar. Im dritten Teil der Webinar-Reihe „Basics im Arbeitsrecht“ der IHK Rheinhessen geht es um eines der häufigsten Themen im Personalalltag: Abwesenheiten. Am 23. Juni 2026 erklärt Referent Florian Stein verständlich und praxisnah, was Arbeitgeber zu Urlaub, Krankmeldung und Lohnfortzahlung wissen müssen.

Urlaub, Krankheit, Abwesenheit – rechtssicher managen

Mitarbeitende fehlen – das ist Alltag in jedem Betrieb. Doch was genau gilt beim Urlaubsanspruch? Wann muss Lohn weitergezahlt werden? Und was ist bei der Krankmeldung zu beachten? Wer hier unsicher ist, riskiert Fehler mit rechtlichen Folgen.

Das Webinar vermittelt die wichtigsten Grundlagen kompakt und verständlich: gesetzliche und vertragliche Regelungen, Übertragung und Abgeltung von Urlaubstagen sowie die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Ziel ist ein rechtssicherer Umgang mit Abwesenheiten im Unternehmen.

Was die Teilnehmer mitnehmen

Das Webinar behandelt unter anderem:

  • gesetzliche und vertragliche Grundlagen des Urlaubsanspruchs
  • Regelungen zur Krankmeldung und ärztlichen Bescheinigung
  • Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall: Voraussetzungen und Dauer
  • Übertragung und Abgeltung von Urlaubstagen
  • praxisnahe Beispiele aus dem Betriebsalltag

Im Anschluss besteht die Möglichkeit, individuelle Fragen direkt an den Referenten zu stellen.

Zielgruppe und organisatorische Hinweise

Das Webinar richtet sich an Personalverantwortliche, Führungskräfte, HR-Mitarbeitende sowie alle, die mit Abwesenheitsmanagement befasst sind.

Referent: Florian Stein

Veranstalter: IHK Rheinhessen

Termin: 23. Juni 2026, 10 bis 11 Uhr

Format: Online

Hier geht es zur Anmeldung.

(Text: IHK Rheinhessen/hv/ks; Bild: AdobeStock_121074600)

Die letzten Artikel

Rabattaktionen im Sommer: Werbung mit Preisnachlässen rechtssicher gestalten

22. Juli 2026|FDF, HVSUEW, Recht, Rheinland-Pfalz, Saarland, Top News|

Sommerschlussverkauf, Sale-Wochen, Rabattaktionen zum Saisonwechsel: Viele Händler nutzen den Sommer, um mit Preisnachlässen neue Kundschaft zu gewinnen und das Lager für die nächste Saison frei zu machen. Rechtlich ist dabei einiges zu beachten. Sommerschlussverkauf ohne feste Regeln, aber nicht ohne Grenzen Seit der UWG-Reform von 2004 gibt es keinen eigenen „Sommerschlussverkauf“ mit festen Terminen und begrenzter Dauer mehr. Vorher war er auf zwölf Tage ab dem letzten Montag im Juli beschränkt. Heute dürfen Händler Rabatte das ganze Jahr über anbieten, in beliebiger Höhe und ohne besonderen Anlass. Wer aber einen Anlass nennt, etwa „wegen Umbau“ oder „wegen Geschäftsaufgabe“, muss diesen auch

Sonntagsöffnung: Handelsverband Südwest fordert sechs frei wählbare Termine

16. Juli 2026|HVSUEW, Rheinland-Pfalz, Saarland, Top News|

Ob Bäckereien, Konditoreien oder Bibliotheken künftig länger am Sonntag öffnen dürfen, wird derzeit auf Bundesebene diskutiert. Der Handelsverband Südwest nutzt die Debatte, um eine eigene Forderung zu erneuern: Der stationäre Einzelhandel in Rheinland-Pfalz und im Saarland soll künftig an sechs Sonntagen im Jahr frei und ohne besonderen Anlass öffnen dürfen. Warum die aktuelle Regelung nicht ausreicht Nach den Ladenöffnungsgesetzen in Rheinland-Pfalz und im Saarland sind Sonntagsöffnungen im Einzelhandel schon heute grundsätzlich möglich, allerdings nur in engem Rahmen: maximal vier Sonntage im Jahr, gebunden an einen besonderen Anlass und mit einer Öffnungszeit von höchstens fünf Stunden. Diese Anlassbindung führt in der Praxis

Nach oben