Aufklärungskampagne 2026 • Dropshipping

Der ehrlichste Shop der Welt

KI-Kennzeichnungspflicht ab August: Kein reines Online-Thema

KI-Kennzeichnungspflicht ab August: Kein reines Online-Thema

Veröffentlicht am: 25. Juni 2026

Ab dem 2. August 2026 müssen Unternehmen offenlegen, wenn nach außen gerichtete Inhalte von einer KI erzeugt wurden. Die Regel betrifft nicht nur den Onlinehandel. Wer KI für Social Media, Website oder Kundenkommunikation nutzt, ist in der Pflicht.

Wer ein Ladengeschäft in der Fußgängerzone betreibt und keinen Onlineshop hat, fühlt sich von EU-Digitalregeln meist nicht angesprochen. Bei der neuen Kennzeichnungspflicht für KI-generierte Inhalte aus Artikel 50 des EU AI Act ist das anders. Die Regel gilt für jeden, der künstliche Intelligenz im geschäftlichen Kontext einsetzt und damit Inhalte produziert, die Kunden zu sehen bekommen.

Was genau ab August gilt

Die Kennzeichnungspflicht verpflichtet Unternehmen, offenzulegen, wenn Inhalte von einem KI-System erzeugt wurden und nicht von einem Menschen.

Betroffen sind:

  • KI-generierte Bilder und Grafiken, zum Beispiel für Social Media oder die Website
  • Chatbots und virtuelle Assistenten, bei denen Kunden nicht erkennen können, dass sie mit einer Maschine kommunizieren
  • Deepfakes und synthetische Audio- oder Videoinhalte
  • KI-generierte Texte, die die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse informieren, etwa Blogbeiträge zu gesellschaftlichen oder politischen Themen

Die Kennzeichnung muss für den Durchschnittsverbraucher sichtbar und verständlich sein. Technische Metadaten allein reichen nicht aus.

Wen das im stationären Handel betrifft

Die Frage ist nicht, ob ein Händler einen Onlineshop betreibt, sondern ob KI in seiner Außenkommunikation steckt. Das passiert heute in vielen Betrieben, oft ohne großes Bewusstsein dafür:

  • Das Produktfoto für den Instagram-Post, mit einem KI-Bildgenerator erstellt
  • Der Chatbot, der auf der Website Kundenanfragen beantwortet
  • Ein Blogbeitrag auf der Unternehmensseite, komplett von einer KI geschrieben und ohne eigene Überarbeitung veröffentlicht

In solchen Fällen greift die Pflicht ab August.

Was nicht betroffen ist

Wer KI nur intern nutzt, ist außen vor. Ein KI-Tool, das beim Dienstplan hilft oder die Lagerplanung unterstützt, fällt nicht unter die Regelung, weil dabei nichts entsteht, das Kunden zu sehen bekommen.

Klassische Produkttexte, Werbetexte und Marketingbeschreibungen fallen nach derzeitigem Stand in der Regel ebenfalls nicht unter die Textpflicht, weil sie nicht den Zweck verfolgen, die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse zu informieren.

Wer einen KI-Entwurf gründlich überarbeitet, ihn inhaltlich prägt und die redaktionelle Verantwortung dafür übernimmt, kann ebenfalls unter eine Ausnahme fallen. Voraussetzung ist ein dokumentierter Redaktionsworkflow.

Was bei Verstößen droht

Verstöße gegen Artikel 50 sind im deutschen Entwurf zur Umsetzung des AI Act nicht mit einem eigenen Bußgeldrahmen versehen. Allerdings können Verstöße im Zusammenspiel mit irreführender Kommunikation oder Verbraucherschutzverletzungen aufsichtsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Der allgemeine Bußgeldrahmen des AI Act sieht Strafen von bis zu 15 Millionen Euro oder 3 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes vor.

Wo Händler Hilfe bekommen

Wer unsicher ist, wo in seiner Kommunikation KI steckt und wie eine korrekte Kennzeichnung aussieht, muss das nicht allein herausfinden. Für Händler in Rheinland-Pfalz und im Saarland stehen die Digitalcoaches zur Verfügung. Deren Beratung ist kostenlos und wird vom Land gefördert. Sie helfen praxisnah bei Fragen rund um Social Media, Website und digitale Prozesse.

(Text/Bild: Pressestelle Handelsverband Südwest/ks)

Die letzten Artikel

Null-Euro-Samstag im Mainzer ÖPNV soll bis Dezember 2025 fortgesetzt werden

6. Februar 2025|Top News|

Mainz. Gute Nachrichten für alle Mainzerinnen  und Mainzer sowie Gäste der Stadt: Der beliebte Null-Euro-Samstag im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) soll über das ursprüngliche Ende des Modellprojekts im Juni hinaus bis Dezember 2025 verlängert werden. Dafür sprach sich der Mainzer Stadtrat in seiner Sitzung am 5. Februar aus. Außerdem beauftragte der Stadtrat die Stadtverwaltung, gemeinsam mit der Mainzer Mobilität ein Konzept zu entwickeln, das verschiedene Szenarien zur langfristigen Finanzierung und möglichen Verstetigung des Projekts erarbeitet. Oberbürgermeister Nino Haase begrüßt den Beschluss des Stadtrates: „Ich freue mich sehr, dass eines meiner zentralen Projekte so viel Anklang findet. Die Verlängerung des Null-Euro-Samstags belebt

„Handel trifft Politik“ – Händlertreffen vor der Bundestagswahl 2025 mit David Dietz

4. Februar 2025|Events, FDF, HVMITTE, HVSUEW, Politik, Rheinland-Pfalz, Top News|

Handel und Politik. Der Handelsverband Südwest bietet Kandidaten verschiedener Parteien die Möglichkeit direkt mit Händlern zwanglos  in den Austausch zu gehen. Bundestagswahl 2025: Händlertreffen vor der Wahl Bald ist es soweit: Am 23. Februar wird ein neuer Bundestag gewählt und damit über die zentralen politischen Weichenstellungen für die Zukunft unseres Landes entschieden. Vor der Wahl bietet der Handelsverband Südwest Händlern die Gelegenheit ihre zentralen Forderungen an den neu zu wählenden Bundestag und die kommende Bundesregierung zu äußern. Mit der Aktion möchte der Handelsverband Südwest Handel und Politik zusammenbringen und ganz offen über die aktuelle Situation der Handelsunternehmen sprechen. Der Handel im

Kostenloser Busverkehr auch 2025 an allen Veranstaltungstagen in Alzey

3. Februar 2025|Top News|

Alzey. Auch im Jahr 2025 lädt die Stadt Alzey an insgesamt 31 Veranstaltungstagen zum kostenlosen Busfahren ein. Nach den positiven Erfahrungen in den Jahren 2023 und 2024 wird das Angebot in Kooperation mit dem Verkehrsverbund Rhein-Neckar (VRN) fortgeführt. Ziel bleibt es, den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) als nachhaltige Alternative zu fördern und mehr Menschen zum Umsteigen zu bewegen. „Ich freue mich, dass wir nach der guten Resonanz der letzten Jahre dieses Angebot für unsere Bürgerinnen und Bürger weiterhin ermöglichen können“, sagt Bürgermeister Steffen Jung. „Der kostenlose Busverkehr hat sich nicht nur als praktische Lösung an Veranstaltungstagen etabliert, sondern dient auch als

Nach oben