KI-Kennzeichnungspflicht ab 2. August 2026: Kostenfreies Webinar am 16. Juli
Ab dem 2. August 2026 gilt eine neue Transparenzpflicht für Unternehmen, die Künstliche Intelligenz einsetzen. Der AI Act der EU schreibt vor, dass KI-generierte Inhalte klar gekennzeichnet werden müssen, egal ob Text, Bild, Video oder Audio. Wer sich jetzt nicht darauf vorbereitet, riskiert rechtliche Konsequenzen.
Viele Handelsunternehmen nutzen KI längst im Alltag. Produktbilder, Werbetexte oder Chatbots auf der eigenen Website, die Einsatzbereiche sind vielfältig. Mit der neuen Kennzeichnungspflicht wächst der Handlungsdruck. Offen bleiben für viele Betriebe zentrale Fragen: Was genau muss gekennzeichnet werden? Wen betrifft die Vorgabe, Anbieter oder Betreiber, oder beide? Und welche Risiken drohen bei einem Verstoß?
Genau diese Fragen beantwortet ein kostenfreies Webinar am 16. Juli 2026. Teilnehmende erfahren, welche Anforderungen konkret auf sie zukommen und wie sich die Kennzeichnungspflicht rechtssicher im eigenen Unternehmen umsetzen lässt.
Die Veranstaltung im Überblick
• Format: digital
• Termin: 16.07.2026
• Uhrzeit: 16:30 bis 17:30 Uhr
• Teilnahme: kostenfrei
Eine Anmeldung ist erforderlich. Wer sich frühzeitig mit dem Thema beschäftigt, vermeidet spätere Hektik und mögliche Abmahnungen. Der 2. August 2026 rückt näher, jetzt ist der richtige Zeitpunkt, sich vorzubereiten.
Hier geht es zur Anmeldung.
(Text: IHK Koblenz/hv/ks; Bild: AdobeStock_121074600)
Die letzten Artikel
Positive Bilanz: „Keine Likes für Lügen“ von Altenkirchen bis Wörth am Rhein
Rheinland-Pfalz. Über 180 kostenfreie Medienkompetenz-Aktionen an sieben Tagen im ganzen Land: Die Landesregierung Rheinland-Pfalz und die Medienanstalt Rheinland-Pfalz ziehen eine durchweg positive Bilanz der Woche der Medienkompetenz 2025. Über 34 Partner-Organisationen haben sich an der 6. Ausgabe vom 2. bis 8. Juni beteiligt. Die Angebote reichten von Workshops zu Künstlicher Intelligenz über Smartphone-Sprechstunden bis hin zur Webseiten-Erstellung. Tausende Rheinland-Pfälzerinnen und Rheinland-Pfälzer nehmen an Woche der Medienkompetenz teil Beim SWR „Klasse:Nachrichten Spezial“ am Donnerstag, 5. Juni, in Mainz kamen Staatssekretärin Heike Raab, SWR-Intendant Prof. Dr. Kai Gniffke und Dr. Marc Jan Eumann, Direktor der Medienanstalt RLP, ins Gespräch mit über 20
Außerordentliche Mitgliederversammlung Handelsverband Südwest e.V.
Sehr geehrte Mitglieder, hiermit laden wir Sie zu einer außerordentlichen Mitgliederversammlung am 07. Juli, 10.00 Uhr, in unsere Geschäftsstelle, Ludwigsstraße 7, 55116 Mainz ein. Bereits seit einigen Jahren arbeiten der Handelsverband Saarland e.V. und der Handelsverband Südwest e.V. auf eine Verschmelzung hin. Darüber wurde mehrfach in den Mitgliederversammlungen berichtet, und der Weg dahingehend eingeschlagen. Auf der Mitgliederversammlung am 21.05.2025 wurde das Präsidium und die Geschäftsführung erneut mit der Aufnahme von Verhandlungen zur Verschmelzung des Handelsverband Saarland e.V., auf den Handelsverband Südwest e.V. beauftragt, und einen Verschmelzungsvertrag zwischen den beiden Verbänden abzuschließen. Dieser Verschmelzungsvertrag bedarf nunmehr Ihrer Zustimmung. Tagesordnung: Begrüßung durch
Forderungen Handelsverband Südwest: Bürokratieabbau und faire Wettbewerbsbedingungen für europäische Unternehmen
Handelsverband Südwest. „In einer politischen Runde haben wir bereits die zunehmende Belastung durch Bürokratie in Deutschland thematisiert. Ein besonders negatives Beispiel stellt die Nachhaltigkeitsberichterstattung dar. Wir fordern daher dringend, dass der sogenannte „Omnibus-Vorschlag“ der EU-Kommission spürbare und praxisnahe Erleichterungen für Unternehmen – insbesondere für den Mittelstand – bringt. Bereits jetzt ist dieser durch Dokumentations- und Berichtspflichten überfordert“, appelliert Dr. Thomas Scherer. Ein weiteres Problem ist die zunehmende Wettbewerbsverzerrung durch Anbieter aus Drittstaaten. Diese Unternehmen nutzen regulatorische Schlupflöcher gezielt aus, umgehen europäische Vorschriften und verschaffen sich damit erhebliche Wettbewerbsvorteile. Für europäische und insbesondere deutsche Händler – darunter viele in Rheinland-Pfalz –

