Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz verabschiedet: Neue Pflichten für den Handel ab August
Der Bundestag hat am 11. Juni 2026 ein neues Verpackungsgesetz beschlossen, das Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz (VerpackDG). Der Bundesrat muss noch zustimmen, das gilt aber als Formsache. Ab dem 12. August 2026 greifen die neuen Regeln.
Worum geht es?
Ab August gilt EU-weit eine neue Verpackungsverordnung (PPWR). Das VerpackDG passt das deutsche Recht daran an und ersetzt das bisherige Verpackungsgesetz. Ziel der EU-Regel: weniger Verpackungsmüll, mehr Recycling.
Was bedeutet das für Ihren Betrieb?
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- Wer Ware verpackt verkauft, egal ob online oder im Laden, ist betroffen
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- Verpackungen dürfen künftig nicht unnötig groß sein. Eine überdimensionierte Box um ein kleines Produkt wird zum Problem
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- Für Verpackungen sind bestimmte Nachweise nötig, dass sie den neuen Vorgaben entsprechen
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- Bestimmte Schwermetalle sind in Verpackungsmaterial nur noch stark eingeschränkt erlaubt
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- Wer bereits im Verpackungsregister LUCID registriert ist, sollte prüfen, ob die Angaben noch aktuell sind
Der Handelsverband Deutschland (HDE) hatte sich im Gesetzgebungsverfahren für eine schlanke Umsetzung eingesetzt. Eine ursprünglich geplante zusätzliche Organisation, die mehr Bürokratie bedeutet hätte, wurde gestrichen. Die jetzt beschlossene Fassung gilt als praxistauglicher als der erste Entwurf.
Was Sie jetzt tun sollten
Prüfen Sie, ob Ihre Verpackungen und Ihre Registrierung im Verpackungsregister LUCID auf dem aktuellen Stand sind.
(Quelle: HDE, BMUKN; Text: Handelsverband Südwest/ks; Bild: Canva)
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