Oberlandesgericht Hamm: Haftung für Aussagen eines KI-Chatbots
Das Oberlandesgericht Hamm hat entschieden, dass Unternehmen für unzutreffende Aussagen ihres eingesetzten KI-Chatbots wettbewerbsrechtlich verantwortlich sind.
Ein Chatbot ist rechtlich kein Dritter. Fehlerhafte Auskünfte werden dem Betreiber direkt zugerechnet – auch dann, wenn die Trainingsdaten korrekt waren.
Das Oberlandesgericht Hamm hat mit Urteil vom 3. Juni 2026 entschieden, dass Unternehmen für unzutreffende Aussagen ihres eingesetzten KI-Chatbots wettbewerbsrechtlich verantwortlich sind. Nach Auffassung des Gerichts sind die Antworten eines Chatbots dem Betreiber als eigene geschäftliche Handlung zuzurechnen. Das gilt selbst dann, wenn der Chatbot ausschließlich mit korrekten Datensätzen trainiert oder programmiert wurde.
Der Chatbot gilt rechtlich nicht als „Dritter“ im Sinne des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Unternehmen können sich also nicht darauf zurückziehen, dass die Software eigenständig gehandelt hat.
Was das Urteil für Unternehmen bedeutet
Nach Auffassung des Gerichts müssen Unternehmen sicherstellen, dass KI-gestützte Systeme regelmäßig überprüft und überwacht werden, damit fehlerhafte Auskünfte möglichst verhindert werden. Das Urteil erhöht insbesondere für Unternehmen mit KI-gestützten Kundenservices die Anforderungen an Qualitätssicherung und Compliance (Az. 4 U 29/25).
Praxis-Tipps für den Einzelhandel
- Antworten des eigenen Chatbots stichprobenartig kontrollieren, besonders bei Fragen zu Preisen, Verfügbarkeit und Rechten der Kunden
- Klare Eskalationswege einrichten, damit fehlerhafte Auskünfte schnell korrigiert werden können
- Haftungsfragen mit dem Softwareanbieter vertraglich regeln, bevor ein Chatbot produktiv eingesetzt wird
- Mitarbeitende dafür sensibilisieren, dass Chatbot-Aussagen rechtlich wie eigene Aussagen des Unternehmens wirken
(Text: Handelsverband Südwest e. V./ks; Bild: AdobeStock_571973857)
Die letzten Artikel
Neu: Tarifbotschafter Handel – der WhatsApp-Kanal für den Einzelhandel
Aktuelle Tarifinformationen direkt aufs Smartphone. Der Handelsverband Südwest startet einen neuen Informationskanal für Arbeitgeber im Handel. Immer informiert – auch in heißen Tarifphasen Tarifverhandlungen bewegen sich schnell. Forderungen werden gestellt, Verhandlungsrunden angesetzt, Positionen bezogen. Für Arbeitgeber im Einzelhandel ist es entscheidend, in jeder Phase auf dem aktuellen Stand zu sein – um Mitarbeiter richtig zu informieren, betriebliche Planungen anzupassen und die eigene Position zu kennen. Genau dafür hat der Handelsverband Südwest den WhatsApp-Kanal „Tarifbotschafter Handel“ ins Leben gerufen. Was ist der Kanal „Tarifbotschafter Handel“? Der Kanal ist ein kostenloser Informationsdienst des Handelsverbands Südwest, der Arbeitgebern im Einzelhandel in Rheinland-Pfalz und
Gesucht: Rechtsanwaltsfachangestellte/r (m/w/d) beim Handelsverband Südwest
Wir als Handelsverband Südwest sind die politische Stimme des Einzelhandels in Rheinland-Pfalz und dem Saarland. Wir vertreten die Interessen des Handels gegenüber Politik und Medien und betreuen unsere Mitglieder in allen Fragen rund um ihr Unternehmen. Wir sehen uns als ersten Ansprechpartner für sämtliche Fragen der Mitgliedsunternehmen. Zum nächstmöglichen Zeitpunkt suchen wir eine/n Rechtsanwaltsfachangestellte/n (m/w/d), in Teil- oder Vollzeit, zur Verstärkung unseres Teams. Wir suchen Sie! Sie sind motiviert, kommunikativ, teamfähig und haben Lust auf neue Herausforderungen – auch in der digitalen Welt? Dann sind Sie bei uns genau richtig! Wir bieten einen Arbeitsplatz mit Perspektive, betriebliche Zusatzleistungen und sind
Fit für die digitale Zukunft: Der Handelsverband Südwest bietet Händlerinnen und Händlern kostenlose Digitalcoaches
Ob Online-Sichtbarkeit, Social Media, digitale Prozesse oder Künstliche Intelligenz – die Digitalisierung stellt den Einzelhandel vor Herausforderungen, die im hektischen Tagesgeschäft oft schwer zu bewältigen sind. Der Handelsverband Südwest hat darauf reagiert und bietet Mitgliedern und Nichtmitgliedern in Rheinland-Pfalz und dem Saarland je einen eigenen Digitalcoach an – kostenlos, praxisnah und ohne Fachchinesisch. „Digitalisierung ist kein Trend – sie ist die Voraussetzung für Zukunftsfähigkeit“ bringt es Dr. Thomas Scherer, Hauptgeschäftsführer des Handelsverbandes Südwest, auf den Punkt. Denn die Anforderungen wachsen: Pflicht zur digitalen Zeiterfassung, TSE-Pflicht, neue Verkaufskanäle, Kundenbindung im Netz, und spätestens seit dem Durchbruch frei zugänglicher KI-Systeme steht der

