Oberlandesgericht Hamm: Haftung für Aussagen eines KI-Chatbots
Das Oberlandesgericht Hamm hat entschieden, dass Unternehmen für unzutreffende Aussagen ihres eingesetzten KI-Chatbots wettbewerbsrechtlich verantwortlich sind.
Ein Chatbot ist rechtlich kein Dritter. Fehlerhafte Auskünfte werden dem Betreiber direkt zugerechnet – auch dann, wenn die Trainingsdaten korrekt waren.
Das Oberlandesgericht Hamm hat mit Urteil vom 3. Juni 2026 entschieden, dass Unternehmen für unzutreffende Aussagen ihres eingesetzten KI-Chatbots wettbewerbsrechtlich verantwortlich sind. Nach Auffassung des Gerichts sind die Antworten eines Chatbots dem Betreiber als eigene geschäftliche Handlung zuzurechnen. Das gilt selbst dann, wenn der Chatbot ausschließlich mit korrekten Datensätzen trainiert oder programmiert wurde.
Der Chatbot gilt rechtlich nicht als „Dritter“ im Sinne des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Unternehmen können sich also nicht darauf zurückziehen, dass die Software eigenständig gehandelt hat.
Was das Urteil für Unternehmen bedeutet
Nach Auffassung des Gerichts müssen Unternehmen sicherstellen, dass KI-gestützte Systeme regelmäßig überprüft und überwacht werden, damit fehlerhafte Auskünfte möglichst verhindert werden. Das Urteil erhöht insbesondere für Unternehmen mit KI-gestützten Kundenservices die Anforderungen an Qualitätssicherung und Compliance (Az. 4 U 29/25).
Praxis-Tipps für den Einzelhandel
- Antworten des eigenen Chatbots stichprobenartig kontrollieren, besonders bei Fragen zu Preisen, Verfügbarkeit und Rechten der Kunden
- Klare Eskalationswege einrichten, damit fehlerhafte Auskünfte schnell korrigiert werden können
- Haftungsfragen mit dem Softwareanbieter vertraglich regeln, bevor ein Chatbot produktiv eingesetzt wird
- Mitarbeitende dafür sensibilisieren, dass Chatbot-Aussagen rechtlich wie eigene Aussagen des Unternehmens wirken
(Text: Handelsverband Südwest e. V./ks; Bild: AdobeStock_571973857)
Die letzten Artikel
Lautern blüht auf – Frühlingsfest in der Kaiserslauterer Innenstadt
Der Frühling kommt nach Kaiserslautern – und mit ihm ein ganz besonderes Wochenende voller Erlebnisse, Musik und Genuss. Besucherinnen und Besucher dürfen sich auf ein buntes Programm mit zahlreichen Aktionen, Attraktionen und Überraschungen freuen. Der Einzelhandel präsentiert die neuesten Frühlingstrends und lädt gemeinsam mit den Mitgliedern der Werbegemeinschaft zu vielen besonderen Aktionen ein. Ein verkaufsoffener Sonntag rundet das Wochenende ab: Am 22. März öffnen die Geschäfte von 13 bis 18 Uhr und laden zu einem entspannten Einkaufsbummel durch die Innenstadt ein. Das abwechslungsreiche Rahmenprogramm sorgt für Frühlingsstimmung in der ganzen Innenstadt. Live-Musik mit bekannten Guggenmusik-Gruppen, fröhliche Walkacts im frühlingshaften Gewand
Kaiserslautern: Kostenloser Busverkehr zum 750. Stadtjubiläum stärkt Einzelhandel
Kaiserslautern setzt zum Jubiläumsjahr ein deutliches Signal für den lokalen Einzelhandel: An ausgewählten Samstagen zwischen April und Oktober kann man kostenfrei mit dem Bus fahren. Die Initiative zum 750-jährigen Stadtjubiläum soll gezielt den stationären Handel unterstützen und neue Käuferschichten mobilisieren. Freie Fahrt für Shopping-Besucher Das Angebot startet am Ostersamstag, 4. April 2026, und gilt dann jeweils am ersten Samstag der Monate April bis September. Einzige Ausnahme: Im Oktober verschiebt sich der kostenlose Fahrttag wegen des Feiertags „Tag der Deutschen Einheit“ auf den zweiten Samstag, den 10. Oktober. Der Nachtbus ist vom Angebot ausgenommen. Was bedeutet „Wabe 800“? Entscheidend für Handel
Neu: Tarifbotschafter Handel – der WhatsApp-Kanal für den Einzelhandel
Aktuelle Tarifinformationen direkt aufs Smartphone. Der Handelsverband Südwest startet einen neuen Informationskanal für Arbeitgeber im Handel. Immer informiert – auch in heißen Tarifphasen Tarifverhandlungen bewegen sich schnell. Forderungen werden gestellt, Verhandlungsrunden angesetzt, Positionen bezogen. Für Arbeitgeber im Einzelhandel ist es entscheidend, in jeder Phase auf dem aktuellen Stand zu sein – um Mitarbeiter richtig zu informieren, betriebliche Planungen anzupassen und die eigene Position zu kennen. Genau dafür hat der Handelsverband Südwest den WhatsApp-Kanal „Tarifbotschafter Handel“ ins Leben gerufen. Was ist der Kanal „Tarifbotschafter Handel“? Der Kanal ist ein kostenloser Informationsdienst des Handelsverbands Südwest, der Arbeitgebern im Einzelhandel in Rheinland-Pfalz und

