Aufklärungskampagne 2026 • Dropshipping

Der ehrlichste Shop der Welt

Oberlandesgericht Hamm: Haftung für Aussagen eines KI-Chatbots

Oberlandesgericht Hamm: Haftung für Aussagen eines KI-Chatbots

Veröffentlicht am: 3. August 2026

Das Oberlandesgericht Hamm hat entschieden, dass Unternehmen für unzutreffende Aussagen ihres eingesetzten KI-Chatbots wettbewerbsrechtlich verantwortlich sind.

Ein Chatbot ist rechtlich kein Dritter. Fehlerhafte Auskünfte werden dem Betreiber direkt zugerechnet – auch dann, wenn die Trainingsdaten korrekt waren.

Das Oberlandesgericht Hamm hat mit Urteil vom 3. Juni 2026 entschieden, dass Unternehmen für unzutreffende Aussagen ihres eingesetzten KI-Chatbots wettbewerbsrechtlich verantwortlich sind. Nach Auffassung des Gerichts sind die Antworten eines Chatbots dem Betreiber als eigene geschäftliche Handlung zuzurechnen. Das gilt selbst dann, wenn der Chatbot ausschließlich mit korrekten Datensätzen trainiert oder programmiert wurde.

Der Chatbot gilt rechtlich nicht als „Dritter“ im Sinne des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Unternehmen können sich also nicht darauf zurückziehen, dass die Software eigenständig gehandelt hat.

Was das Urteil für Unternehmen bedeutet

Nach Auffassung des Gerichts müssen Unternehmen sicherstellen, dass KI-gestützte Systeme regelmäßig überprüft und überwacht werden, damit fehlerhafte Auskünfte möglichst verhindert werden. Das Urteil erhöht insbesondere für Unternehmen mit KI-gestützten Kundenservices die Anforderungen an Qualitätssicherung und Compliance (Az. 4 U 29/25).

Praxis-Tipps für den Einzelhandel

  • Antworten des eigenen Chatbots stichprobenartig kontrollieren, besonders bei Fragen zu Preisen, Verfügbarkeit und Rechten der Kunden
  • Klare Eskalationswege einrichten, damit fehlerhafte Auskünfte schnell korrigiert werden können
  • Haftungsfragen mit dem Softwareanbieter vertraglich regeln, bevor ein Chatbot produktiv eingesetzt wird
  • Mitarbeitende dafür sensibilisieren, dass Chatbot-Aussagen rechtlich wie eigene Aussagen des Unternehmens wirken

(Text: Handelsverband Südwest e. V./ks; Bild: AdobeStock_571973857)

Die letzten Artikel

Warnung: Neuer Phising-Versuch als Microsoft Teams

10. August 2023|HVSUEW, Mitglieder, Top News|

Derzeit ist wieder ein neuer Phising-Versuch im Umlauf. Betrüger versuchen dabei Microsoft-Kontenzugangsdaten zu erlangen. Achtung! Aktuell versuchen Betrüger durch gefälschte Microsoft Teams Benachrichtigungen Zugriff auf Microsoft Konten zu erlangen. Der Link wird meist nur als „short-link“ hinterlegt. Beim Anklicken wird man auf eine Seite geführt, die täuschend echt die Daten des Microsoft-Kontos abfragen will.     Bitte klicken Sie daher keine Microsoft Teams Einladungen ohne Nachfrage an!!! Vergewissern Sie sich vor Annahme eines solchen Links immer, dass es eine echte Einladung ist. Wenden Sie sich am besten an den Administrator oder an Kollegen und bitten Sie diese Sie in die […]

HDE-Konsumbarometer im August: Verbraucherstimmung weiterhin auf niedrigem Niveau

10. August 2023|Fakten, HVSUEW, Top News|

Das HDE-Konsumbarometer für den August zeigt, dass die Verbraucherstimmung auch weiterhin auf einem niedrigen Niveau verharrt. Eine positive Entwicklung nach oben ist auch in diesem Monat ausgeblieben. In den vergangenen Wochen haben sich die gesamtwirtschaftlichen Aussichten weiter deutlich verschlechtert. Seit Monaten können die Werte aus den Vor-Krisenzeiten nicht mal annährend erreicht werden. Auch im zweiten Quartal dieses Jahres lässt sich keine Verbesserung erkennen. Eine konjunkturelle Erholung ist nicht in Sicht. Vielmehr zeigt sich in Deutschland eine deutliche Wachstumsschwäche. Erfreulich ist allerdings, dass es trotz der wachsenden Herausforderungen in der Gesamtwirtschaft zu keiner Verschlechterung der Konsumstimmung kam. Das HDE-Konsumbarometer bleibt auf […]

Nach oben