Sommerschlussverkauf: Nur noch wenige Tage, um Lagerbestände zu räumen
Der Sommerschlussverkauf 2026 läuft seit dem 27. Juli und endet regulär am 9. August. Für Händler heißt das: Jetzt ist die letzte Gelegenheit, Sommerware loszuwerden, bevor die Herbstkollektionen ins Haus stehen.
Wer noch Restbestände aus der Frühjahrs- und Sommersaison im Lager hat, sollte die verbleibenden Tage nutzen. Nach dem 9. August wird es enger: Die Herbstware drängt in die Regale, und Sommerartikel verlieren mit jeder Woche weiter an Aktualität.
Ein paar Anhaltspunkte für die letzten SSV-Tage:
• Restposten sichtbar platzieren – Kundschaft sucht in dieser Phase gezielt nach Schnäppchen
• Kombiangebote prüfen, um auch schwer verkäufliche Ware mitzunehmen
• Rechtzeitig Platz für Herbstware einplanen, damit der Umbau der Verkaufsfläche nicht zur Hektik wird
Auch wenn die gesetzliche Grundlage für den SSV bereits 2004 entfallen ist: Die zwei Wochen im Sommer bleiben für viele Händler ein fester Bestandteil der Saisonplanung und eine der letzten Chancen, ohne größeren Aufwand freie Lagerfläche zu schaffen.
(Text: Handelsverband Südwest e. V./ks; Bild: Canva)
Die letzten Artikel
Handelsverband Südwest wünscht eine schöne Sommerzeit
Der Handelsverband Südwest wünscht allen Mitgliedern, Partnern sowie unserer gesamten Handels-Community eine schöne Sommerzeit! ☀️ Wir freuen uns auf spannende Themen, gute Gespräche und viele Begegnungen in der zweiten Jahreshälfte. Ihr Team des Handelsverbands Südwest
Sonntagsöffnung: Handelsverband Südwest fordert sechs frei wählbare Termine
Ob Bäckereien, Konditoreien oder Bibliotheken künftig länger am Sonntag öffnen dürfen, wird derzeit auf Bundesebene diskutiert. Der Handelsverband Südwest nutzt die Debatte, um eine eigene Forderung zu erneuern: Der stationäre Einzelhandel in Rheinland-Pfalz und im Saarland soll künftig an sechs Sonntagen im Jahr frei und ohne besonderen Anlass öffnen dürfen. Warum die aktuelle Regelung nicht ausreicht Nach den Ladenöffnungsgesetzen in Rheinland-Pfalz und im Saarland sind Sonntagsöffnungen im Einzelhandel schon heute grundsätzlich möglich, allerdings nur in engem Rahmen: maximal vier Sonntage im Jahr, gebunden an einen besonderen Anlass und mit einer Öffnungszeit von höchstens fünf Stunden. Diese Anlassbindung führt in der Praxis
IHK-Austausch zur PPWR: Verpackungsrecht im offenen Dialog
Die IHK für Rheinhessen bietet gemeinsam mit den Industrie- und Handelskammern Koblenz, Pfalz, Saarland und Trier eine monatliche Austauschrunde zum Verpackungsrecht an. Der nächste Termin findet am 17. Juli 2026 von 10 bis 11 Uhr statt und behandelt aktuelle Entwicklungen zum Verpackungsgesetz und zur EU-Verpackungsverordnung PPWR. Verpackungsrecht verständlich einordnen Ab dem 12. August 2026 gilt die EU-Verpackungsverordnung PPWR unmittelbar in allen Mitgliedstaaten. Für Unternehmen bedeutet das neue Pflichten bei Stoffgrenzwerten, Recyclingfähigkeit und Dokumentation, während das deutsche Verpackungsgesetz parallel zum Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz weiterentwickelt wird. Wer hier den Überblick behalten will, findet in der monatlichen Verpackungs-Austauschrunde der Industrie- und Handelskammern ein passendes, wiederkehrendes Format.

