HDE kritisiert Pläne für digitale Bonpflicht: „Wortbruch der Politik“
Der Handelsverband Deutschland (HDE) wehrt sich gegen die geplante Einführung einer verpflichtenden digitalen Bonpflicht ab 2028. Der Verband sieht darin eine Abkehr von Zusagen aus dem Koalitionsvertrag und warnt vor teuren Investitionen für Händler.
Nach den aktuellen Plänen der Bundesregierung soll der klassische Papierbon zum 1. Januar 2028 wegfallen. An seine Stelle tritt eine verpflichtende elektronische Belegbereitstellung. Für den HDE ist das keine echte Entlastung. Im Koalitionsvertrag war die vollständige Abschaffung der Bonpflicht vereinbart worden, nicht deren Verlagerung auf ein digitales Format. HDE-Steuerexperte Ralph Brügelmann macht deutlich, dass die Belegpflicht damit faktisch bestehen bleibt, nur eben in anderer Form.
Für Händler steckt der eigentliche Konfliktpunkt in der Technik. Die Digitale Schnittstelle der Finanzverwaltung für Kassensysteme (DSFinV-K) wird derzeit auf Version 3.0 aktualisiert. Wann diese Arbeiten abgeschlossen sind und ab wann Kassenhersteller den neuen Standard tatsächlich unterstützen, steht noch nicht fest. Wer jetzt vorschnell in neue Kassentechnik investiert, läuft Gefahr, kurz darauf ein kostenpflichtiges Update nachschieben zu müssen.
Hinzu kommt eine zweite, zeitlich vorgelagerte Pflicht: Nach dem aktuellen Gesetzesentwurf des Bundesfinanzministeriums soll ab dem 1. Januar 2027 für Betriebe mit einem Jahresumsatz über 100.000 Euro eine Registrierkassenpflicht gelten. Wer bislang mit offener Ladenkasse arbeitet, müsste dann auf ein elektronisches Kassensystem mit zertifizierter technischer Sicherheitseinrichtung umsteigen. Kassenpflicht und Bonpflicht-Umstellung laufen damit zeitlich versetzt und bislang unabgestimmt nebeneinander her, was die Planungssicherheit für Betriebe zusätzlich erschwert.
Wichtig für die Einordnung: Beide Vorhaben sind aktuell nur ein Gesetzesentwurf, kein beschlossenes Gesetz. Kabinett, Bundestag und Bundesrat müssen noch zustimmen, einzelne Termine und Details können sich im weiteren Verfahren noch ändern.
Was passiert, wenn die Bonpflicht ganz wegfällt?
Hier lohnt sich ein Blick auf zwei Pflichten, die oft verwechselt werden. Die Aufzeichnungspflicht nach Kassensicherungsverordnung bleibt in jedem Fall bestehen. Jede elektronische Kasse muss weiterhin sämtliche Geschäftsvorfälle manipulationssicher über die technische Sicherheitseinrichtung erfassen und speichern. Damit ist jeder Kauf im Kassensystem des Händlers nachvollziehbar, unabhängig davon, ob ein Bon ausgehändigt wird.
Die Belegausgabepflicht betrifft nur die Aushändigung an den Kunden. Fällt sie weg, bedeutet das nicht, dass Käufe ihren Nachweis verlieren, sondern nur, dass der Händler den Bon nicht mehr aktiv anbieten muss. Kunden können ihren Einkauf auch ohne Bon belegen, etwa über den Kontoauszug bei bargeldloser Zahlung, über eine nachträgliche Rechnung beim Händler oder über Kundenkonten und Apps. Ein gesetzlicher Gewährleistungsanspruch war ohnehin nie an die Vorlage eines Kassenbons gebunden. Entscheidend ist, dass der Kauf irgendwie nachgewiesen werden kann, der Bon war dafür bislang nur die praktischste Variante.
Der Verband fordert deshalb:
- Vollständige Abschaffung der Bonpflicht, wie im Koalitionsvertrag zugesagt
- Zeitliche Abstimmung der Kassenpflicht mit dem Abschluss der DSFinV-K-Umstellung, um doppelte Investitionen zu vermeiden
- Verzicht auf zusätzliche technische und rechtliche Auflagen für ehrliche Steuerpflichtige
Statt neuer Pflichten schlägt der HDE vor, gezielt die Kontrolldichte bei Steuerbetrug zu erhöhen. Diese liegt aktuell so niedrig, dass ein potenzieller Betrüger statistisch nur alle 150 Jahre mit einer Prüfung rechnen muss.
Für Händler heißt das vorerst: Bei anstehenden Investitionen in neue Kassensysteme lohnt sich ein Blick auf den Stand der DSFinV-K-Umstellung und der Registrierkassenpflicht, bevor größere Anschaffungen getätigt werden.
(Quelle/Text: Handelsverband Deutschland (HDE)/Bundesfinanzministerium/hv/ks; Bild: Canva AI)
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