Aufklärungskampagne 2026 • Dropshipping

Der ehrlichste Shop der Welt

Starter Stipendium Saar geht in die nächste Runde und bietet bis zu 36.000 Euro für junge Startups

Starter Stipendium Saar geht in die nächste Runde und bietet bis zu 36.000 Euro für junge Startups

Veröffentlicht am: 16. Oktober 2026

Ab Montag, 19. Oktober 2026, ist das Bewerbungsfenster für das Starter Stipendium Saar wieder offen. Junge Unternehmen aus dem Saarland können sich bis zum 16. November 2026 um eine Förderung von bis zu 3.000 Euro im Monat bewerben, zwölf Monate lang.

Wer gerade gegründet hat, kennt das Problem. Die Idee steht, die Gewerbeanmeldung ist erledigt, aber bis das Geschäft trägt, vergehen oft Monate. Genau in diese Phase zielt das Programm des saarländischen Wirtschaftsministeriums. Es soll Gründern den Rücken freihalten, damit sie ihre Geschäftsidee weiterentwickeln und am Markt Fuß fassen können, statt sich nebenher mit Aushilfsjobs über Wasser zu halten.

So viel Geld ist drin

Pro Gründer gibt es 1.500 Euro brutto im Monat, gefördert werden maximal zwei Personen aus einem Gründungsteam. Damit kommen bis zu 3.000 Euro monatlich zusammen, über zwölf Monate also bis zu 36.000 Euro pro Startup. Der Zuschuss muss nicht zurückgezahlt werden. Er geht allerdings an das Unternehmen und nicht an die Privatperson und ist als Einnahme aus Gewerbebetrieb steuerpflichtig. Seit dem Start im Jahr 2022 hat das Land 27 Startups mit insgesamt 39 Gründern unterstützt, das Fördervolumen liegt inzwischen bei 702.000 Euro.

Wer sich bewerben kann

  • Die Gründung liegt zum Zeitpunkt der Bewerbung höchstens 18 Monate zurück, maßgeblich ist in der Regel das Datum der Gewerbeanmeldung
  • Das Unternehmen hat seinen Sitz im Saarland, die Gründer haben dort ihren Erstwohnsitz und sind mindestens 18 Jahre alt
  • Es handelt sich um ein Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Vollzeitkräften und höchstens 2 Mio. Euro Jahresumsatz
  • Die Gründer widmen sich dem Unternehmen hauptberuflich, eine bezahlte Nebentätigkeit darf zehn Stunden pro Woche nicht überschreiten

Wer parallel Arbeitslosengeld oder eine andere personenbezogene Gründungsförderung wie EXIST bezieht, ist außen vor.

Innovation muss nicht High-Tech heißen

Gefragt sind Ideen mit echtem Neuigkeitswert. Das kann ein Produkt sein, eine Dienstleistung oder ein neuer Prozess, digital, kreativ, sozial oder nachhaltig. Wie breit das Feld ist, zeigen die bisherigen Stipendiaten. Die Effinigo GmbH aus Saarbrücken hat mit „Innoshine“ eine energieeffiziente Lichtsteuerung entwickelt, die beim Energiesparen hilft und nebenbei etwas für den Klimaschutz tut. Ganz anders gelagert ist Fünfter Geschmack. Das junge Unternehmen setzt auf regionale Edelpilze und will Kunden demnächst auch Zuchtsets für den Anbau zu Hause anbieten. Auch ein Handelskonzept mit eigenem Dreh kann also durchaus eine Chance haben, vor allem wenn es sich gut von anderen Anbietern abgrenzen lässt und dem Saarland wirtschaftliche Impulse gibt.

Darauf sollten Gründer vor dem Antrag achten

Das Geld gibt es für ein konkretes Projekt. Gemeint sind die nächsten Schritte, die das Startup gehen will, mit einem Zeitplan und festen Zwischenzielen. An der Geschäftsidee selbst darf man schon längst arbeiten. Mit dem Projekt, für das man die Förderung beantragt, darf man aber noch nicht angefangen haben.

Der Weg zum Stipendium ist überschaubar. Zuerst meldet man sich formlos per E-Mail oder Telefon beim Ministerium und schildert kurz sein Vorhaben. Passt es ins Programm, schickt das Ministerium die Antragsunterlagen zu. Liegen diese bis zum Stichtag vollständig vor, folgt eine Vorauswahl. Wer weiterkommt, stellt sein Startup in einem zehnminütigen Pitch vor. Bis zur Entscheidung können bis zu drei Monate vergehen.

Jürgen Barke, Minister für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie des Saarlandes sieht in dem Programm eine Investition in die Zukunft des Landes:

„Die Zukunft unseres Wirtschaftsstandorts hängt entscheidend davon ab, dass wir heute den Mut zu neuen Ideen fördern. Mit dem Starter Stipendium Saar investieren wir gezielt in unternehmerischen Pioniergeist, innovative Lösungen und die wirtschaftliche Zukunft unseres Landes. Denn aus mutigen Ideen entstehen die Unternehmen und Arbeitsplätze von morgen.“

Bewerbung und Kontakt

Alle Infos, Förderbedingungen und die FAQ gibt es unter gruenden.saarland/starter-stipendium-saar. Ansprechpartner im Ministerium ist das Referat B1, erreichbar unter 0681 5011717 oder referat.b1@wirtschaft.saarland.de.

Bewerbungsfrist: 16. November 2026

(Text: Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie Saarland/hv/ks; Bild: Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie Saarland)

Die letzten Artikel

Oberlandesgericht Hamm: Haftung für Aussagen eines KI-Chatbots

3. August 2026|Recht, Top News|

Das Oberlandesgericht Hamm hat entschieden, dass Unternehmen für unzutreffende Aussagen ihres eingesetzten KI-Chatbots wettbewerbsrechtlich verantwortlich sind. Ein Chatbot ist rechtlich kein Dritter. Fehlerhafte Auskünfte werden dem Betreiber direkt zugerechnet – auch dann, wenn die Trainingsdaten korrekt waren. Das Oberlandesgericht Hamm hat mit Urteil vom 3. Juni 2026 entschieden, dass Unternehmen für unzutreffende Aussagen ihres eingesetzten KI-Chatbots wettbewerbsrechtlich verantwortlich sind. Nach Auffassung des Gerichts sind die Antworten eines Chatbots dem Betreiber als eigene geschäftliche Handlung zuzurechnen. Das gilt selbst dann, wenn der Chatbot ausschließlich mit korrekten Datensätzen trainiert oder programmiert wurde. Der Chatbot gilt rechtlich nicht als „Dritter“ im Sinne des Gesetzes

Gemeinsam stärker: Aktionen mit Nachbarhändlern organisieren

30. Juli 2026|FDF, HVSUEW, Rheinland-Pfalz, Saarland, Top News|

Wer allein für Laufkundschaft sorgt, hat es oft schwerer als eine ganze Straße oder ein Quartier, das an einem Strang zieht. Gemeinsame Aktionen mit benachbarten Geschäften kosten wenig, bringen aber oft mehr Sichtbarkeit als Einzelmaßnahmen. Warum sich Zusammenarbeit lohnt Kunden, die wegen eines Geschäfts in die Straße kommen, entdecken oft nebenbei weitere Läden, wenn diese sichtbar aufeinander verweisen. Eine gemeinsame Aktion bündelt zudem den Werbeaufwand: Statt dass jeder Betrieb allein Flyer druckt oder Social-Media-Posts erstellt, teilen sich mehrere Geschäfte die Arbeit und die Reichweite. Auch der Handelsverband Deutschland betont, dass lokale Rabattaktionen und gemeinsame Veranstaltungen von Händlern dazu beitragen können, dass

QR-Codes im Schaufenster: Kleiner Aufwand, großer Effekt

28. Juli 2026|FDF, HVSUEW, Rheinland-Pfalz, Saarland, Top News|

Auch außerhalb der Öffnungszeiten kann das Schaufenster arbeiten. Ein QR-Code an der richtigen Stelle verwandelt einen kurzen Blick von draußen in einen digitalen Kontakt, ganz ohne großen technischen Aufwand. Was ein QR-Code im Schaufenster leisten kann Ein QR-Code lässt sich mit wenigen Klicks erstellen und auf nahezu alles verlinken: die eigene Website, das Google-Unternehmensprofil, den Online-Shop, eine Terminbuchung oder den Instagram-Kanal. Kunden, die abends oder sonntags am Laden vorbeigehen, können so trotzdem in Kontakt treten, ohne dass jemand vor Ort sein muss. Wofür sich QR-Codes besonders eignen Verlinkung zum aktuellen Sortiment oder Online-Shop, wenn der Laden geschlossen ist Direkter Link zu

Nach oben