Handelsverbände durchbrechen Tarifdiktat der Gewerkschaft

Handelsverbände durchbrechen Tarifdiktat der Gewerkschaft

Veröffentlicht am: 6. März 2024Kategorien: HVMITTE, HVSUEW, Rheinland-Pfalz, Top News, Twitter

Handelsverband macht vor Beginn des neuen Tarifjahres 2024 den Weg frei für eine Lösung auch ganz ohne Tarifabschluss. Ab dem neuen Tarifjahr Anhebung der Tarifentgelte von maximal zehn Prozent möglich

Nach inzwischen fast elf Monaten Tarifkonflikt mit ver.di und mehr als 60 Verhandlungsrunden bundesweit, sind die Arbeitgeber zur Auffassung gelangt, dass seitens der Gewerkschaft ver.di keinerlei tatsächliches Interesse an einem zeitnahen Tarifabschluss besteht.
„ver.di beharrt weiter auf den im Flächentarifvertrag nicht erfüllbaren Forderungen, und versucht somit den Arbeitgebern einen Tarif zu diktieren, der für die meisten Unternehmen nicht zu verkraften ist“, so Thomas Scherer, Hauptgeschäftsführer des Handelsverbandes Rheinland-Pfalz.

Die Arbeitgeber hingegen sind sich ihrer Verantwortung gegenüber den Beschäftigten und der Branche bewusst, und daher einig, dass die Beschäftigten nicht länger unter der Blockadehaltung der Gewerkschaft leiden sollen. Daher haben sie nun den Weg für eine freiwillige Erhöhung, auch ohne Tarifabschluss, frei gemacht.

Die Tarifträgerverbände innerhalb der HDE-Organisation haben sich im gemeinsamen Tarifpolitischen Ausschuss des HDE darauf verständigt, den tarifgebundenen Mitgliedsunternehmen in allen Tarifgebieten, somit auch in Rheinland-Pfalz, die Option einzuräumen, auf Basis der aktuellen Tariftabellen eine freiwillige und auf einen späteren Tarifabschluss voll anrechenbare Entgeltanhebung von maximal zehn Prozent für ihre Beschäftigten im Einzelhandel vorzunehmen.

Diese Verbandsempfehlung, die sowohl Löhne als auch Gehälter umfasst, kann frühestens mit Beginn des neuen Tarifjahres, somit ab 01.05.2024, in Rheinland-Pfalz umgesetzt werden. Auszubildendenvergütungen dürfen ab Beginn des neuen Ausbildungsjahres, somit ab August 2024, entsprechend erhöht werden. Dabei gilt: Sofern die Entgelte im Unternehmen bereits auf Basis der letzten Verbandsempfehlung ab Oktober 2023 angehoben wurden, ist eine Anhebung im Rahmen dieser neuen Verbandsempfehlung, dann dort nur in Höhe der Differenz zulässig.

„ver.di verkennt die Gesamtsituation des Handels. Die Branche war und ist unterschiedlich hart von der Corona-Pandemie und der Kaufzurückhaltung durch die aktuelle Situation, wie auch den globalen Konflikten, betroffen. Folglich gibt es auch Unternehmen, die eine solche Erhöhung nicht mittragen können“, so Scherer.

Aufgrund der erneuten Verbandsempfehlung haben die tarifgebundenen Unternehmen die Freiheit sich nach ihren Möglichkeiten zu verhalten, da die wirtschaftliche Situation weiterhin äußerst schwierig ist.

 

Quelle:

Handelsverband Rheinland-Pfalz e.V.
Ludwigsstraße 7
55116 Mainz

 

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