Mit Inkrafttreten des Mindestlohngesetzes im Jahr 2014 erfolgte erstmalig die Festlegung einer allgemeingültigen Mindestvergütung in Deutschland. Diese Regelung setzte den Mindestlohn ab Januar 2015 auf 8,50 € je Stunde fest.

Für Anpassungen des Mindestlohns ist die paritätisch besetzte, unabhängige Mindestlohnkommission zuständig. Damit sollte die Festlegung des Mindestlohns dem direkten Zugriff der politischen Parteien entzogen werden.

Der Mindestlohn stieg dann in Folge ab:

  • Januar 2017 auf 8,84 €
  • Januar 2019 auf 9,19 €
  • Januar 2020 auf 9,35 €
  • Januar 2021 auf 9,50 €
  • Juli 2021 auf 9,60 €
  • Januar 2022 auf 9,82 €
  • Juli 2022 auf 10,45 €

Durch politisches Eingreifen, wurde der Mindestlohn ab Oktober 2022 auf 12 € festgesetzt.
Dieses Vorgehen hatte die Mindestlohnkommission ausgehebelt und widersprach dem eigentlichen gesetzlichen Ansatz der Mindestlohnkommission.

  • Januar 2024 auf 12,41 €
  • Januar 2025 auf 12,82 €

Die Mindestlohnkommission hat für Januar 2026 eine Erhöhung auf 13,90€ und für Januar 2027 eine Erhöhung auf 14,60 € empfohlen.

Mindestlohnanhebungen stellen grundsätzlich, aber insbesondere wenn sie ohne Berücksichtigung bereits geschlossener Tarifverträge erfolgen, zudem einen massiven Eingriff in die Tarifautonomie dar. Denn durch entsprechende Festlegungen werden tariflich ausgehandelte Vergütungen, die dann aufgrund der Anhebung des Mindestlohns unter dieser Grenze lägen, verdrängt. Dies, obwohl die Tarifvertragsparteien die wirtschaftliche Belastbarkeit der Unternehmen in ihrer Branche sicherlich besser beurteilen können, als Außenstehende. Außerdem führen Anhebungen des Mindestlohns auch zu einem Anpassungsdruck auf die höheren Tariflöhne.

Grundsätzlich brauchen alle Branchen Planungssicherheit und müssen sich daher auf die gegeben Regelungen verlassen können. Bei rein politisch motivierten Anhebungen verspielt die Politik das Vertrauen der Unternehmen.