„Barrierefreiheitsstärkungsgesetz“
Barrierefreiheitsstärkungsgesetz. Ab dem 28. Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft – als nationale Umsetzung der Europäischen Barrierefreiheitsrichtlinie (EU 2019/882). Es verpflichtet Unternehmen zur Gewährleistung von Barrierefreiheit in verschiedenen Bereichen, etwa im Online-Handel. Insbesondere Webshops und teilweise auch andere Internetseiten müssen künftig barrierefrei gestaltet werden. Unternehmen, die dieser Verpflichtung nicht nachkommen, müssen mit empfindlichen Sanktionen rechnen. Um dies zu vermeiden, sollten sie ihre Angebote frühzeitig auf Barrierefreiheit hin überprüfen. Ziel des Gesetzes ist es, möglichst vielen Menschen die Teilhabe am wirtschaftlichen Leben zu ermöglichen – insbesondere Menschen mit Behinderungen sowie älteren Menschen mit geringer digitaler Erfahrung. Gefordert wird daher