Um die Entwicklung innerhalb eines Bundeslandes steuern zu können, haben die jeweiligen Bundesländer ein eigenes Landesentwicklungsprogramm, in dem verbindliche Pläne mit Festlegungen zur Raumordnung auf Landesebene erfolgen. Sie sind ein wichtiges Instrumente der Landesplanung. Dabei handelt es sich meist um eine Mischung aus konkretisierten Zielsetzungen, raumbezogenen Planfestlegungen und allgemeinen Richtlinien für die weiteren Planungen, zum Teil auch mit Vorgaben an die Gemeinden.
Rheinland-Pfalz
In Rheinland-Pfalz liegt im Augenblick das Landesentwicklungsprogramm IV (LEP IV), als Grundlage für entsprechende Planungen vor.
Dabei werden drei Grundlagen nachhaltiger, erfolgreicher Entwicklung beachtet:
- Wir erhalten die Leistungsfähigkeit unserer Wirtschaft. Nur durch unseren wirtschaftlichen Erfolg verfügen wir über die Mittel, um unsere Zukunft selbst gestalten zu können.
- Wir erhalten die solidarische Gesellschaft. Nur wenn sich jeder einbringt und wir jeden mitnehmen, haben wir die soziale Stärke, um die Herausforderungen der Zukunft zu unserem Vorteil zu bewältigen.
- Wir erhalten die Natur, in der wir leben. Nur mit einer intakten Umwelt können wir auch in Zukunft in unserem schönen Land glücklich leben
(Quelle: Ministerium des Innern und für Sport RLP)
Da Raumordnungspläne wie das Landesentwicklungsprogramm spätestens nach zehn Jahren erneut aufgestellt werden sollen, wurde vom Ministerium des Innern und für Sport am 27. Juni 2023 mit der Unterrichtung des Ministerrats den Erarbeitungsprozess eines Entwurfs für ein neues Landesentwicklungsprogramm (LEP 5) gestartet. Bei dem dann initiierten Prozess wurde Wert auf Transparenz und die Beteiligung der betroffenen Akteure, aber auch die Bürgerinnen und Bürger gelegt. Bereits beim Dialogprozess, und dem dann erfolgten Fortgang des Verfahrens, waren und sind wir als Handelsverband stark beteiligt. Im Augenblick gehen wir davon aus, dass mit dem Erlass der Rechtsverordnung voraussichtlich Ende 2027 oder 2028 zu rechnen ist.
Saarland
Zur Zeit gibt es im Saarland die Teilpläne „LEP-Umwelt“ aus 2004 und „LEP-Siedlung“ aus 2006, sowie das Landesplanungsgesetz.
Die saarländische Landesregierung hat am 18.07.2023 den 1. Entwurf des „Landesentwicklungsplan (LEP) Saarland 2030“ beschlossen. Ziel der Aufstellung des LEP Saarland 2030 ist die erstmalige Zusammenführung und Aktualisierung der beiden Teilpläne als strategisches Lenkungs- und Koordinierungsinstrument hinsichtlich der aktuellen Herausforderungen des demografischen Wandels, des Klimawandels, der Energiewende, Sicherung der Daseinsvorsorge, der Finanzknappheit des Landes und der Kommunen in Bezug auf ihre räumlichen Auswirkungen und Anforderungen an die Raumstruktur des Saarlandes.
Im Augenblick scheint der Fortgang sich zu verzögern. Jedoch werden auch hier wir uns als Handelsverband einbringen, damit die Belange des Handels berücksichtigt werden.