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UWG

Oberlandesgericht Hamm: Haftung für Aussagen eines KI-Chatbots

2026-08-03T13:32:56+02:003. August 2026|

Das Oberlandesgericht Hamm hat entschieden, dass Unternehmen für unzutreffende Aussagen ihres eingesetzten KI-Chatbots wettbewerbsrechtlich verantwortlich sind. Ein Chatbot ist rechtlich kein Dritter. Fehlerhafte Auskünfte werden dem Betreiber direkt zugerechnet – auch dann, wenn die Trainingsdaten korrekt waren. Das Oberlandesgericht Hamm hat mit Urteil vom 3. Juni 2026 entschieden, dass Unternehmen für unzutreffende Aussagen ihres eingesetzten KI-Chatbots wettbewerbsrechtlich verantwortlich sind. Nach Auffassung des Gerichts sind die Antworten eines Chatbots dem Betreiber als eigene geschäftliche Handlung zuzurechnen. Das gilt selbst dann, wenn der Chatbot ausschließlich mit korrekten Datensätzen trainiert oder programmiert wurde. Der Chatbot gilt rechtlich nicht als „Dritter“ im Sinne des Gesetzes

Rabattaktionen im Sommer: Werbung mit Preisnachlässen rechtssicher gestalten

2026-07-22T10:01:32+02:0022. Juli 2026|

Sommerschlussverkauf, Sale-Wochen, Rabattaktionen zum Saisonwechsel: Viele Händler nutzen den Sommer, um mit Preisnachlässen neue Kundschaft zu gewinnen und das Lager für die nächste Saison frei zu machen. Rechtlich ist dabei einiges zu beachten. Sommerschlussverkauf ohne feste Regeln, aber nicht ohne Grenzen Seit der UWG-Reform von 2004 gibt es keinen eigenen „Sommerschlussverkauf“ mit festen Terminen und begrenzter Dauer mehr. Vorher war er auf zwölf Tage ab dem letzten Montag im Juli beschränkt. Heute dürfen Händler Rabatte das ganze Jahr über anbieten, in beliebiger Höhe und ohne besonderen Anlass. Wer aber einen Anlass nennt, etwa „wegen Umbau“ oder „wegen Geschäftsaufgabe“, muss diesen auch

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