Die Digitalisierung schreitet auch im Handel immer weiteren voran. Im aktuellen Trend liegen digitalisierte Geschäfte, insbesondere im Lebensmittelbereich.

Was ist ein digitaler Kleinstsupermarkt?

Hierbei werden auf kleiner Fläche, oft im Container-Format, als Nahversorger, eine Auswahl von Produkten für den täglichen Bedarf angeboten. Meist arbeiten die Konzepte ohne Verkaufspersonal, und man benötigt für den Zugang zur Ladenfläche eine Berechtigung. Die Zahlung erfolgt bargeldlos.

Bisher gab es weder einen einheitlichen Begriff noch eine allgemeingültige Definition für diese Konzepte. Im Zuge der Diskussion um Öffnungszeiten wurde im Hessischen Ladenöffnungszeitengesetz der Begriff “Digitaler Kleinstsupermärkte” aufgegriffen. Dort befindet sich somit die erste rechtsgültige Definition, welche aber nur im Land Hessen gilt. Es ist zu erwarten, dass sich mit der Verbreitung des Angebot in Zukunft eine allgemeine Definition herausbilden wird. Auch Bayern, Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern regeln bereits das Angebot solcher digitaler Kleinstsupermärkte.

In Rheinland-Pfalz und dem Saarland haben wir uns als Verband für eine Änderung der bestehenden Regelungen eingebracht, damit auch hier dieses Konzept rechtssicher verwirklicht werden kann. Wir rechnen in beiden Bundesländern mit einer Umsetzung noch im Jahr 2025.

Die digitalen Kleinstsupermärkte kommen an den Sonntagen ohne Verkaufspersonal aus und stören damit die Sonn- und Feiertagsruhe nicht unverhältnismäßig. diese Systeme können insbesondere in den ländlichen Gegenden zur Sicherung der Nahversorgung und auch zur Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse beitragen. Aufgrund des verringerten Warenumsatzes ist bei den digitalen Kleinstsupermärkten, nach Auskunft der Betreiber, die Öffnung an allen Sonntagen im Jahr entscheidend, damit sich diese Konzepte wirtschaftlich tragen.

Um diesen Einwenden Rechnung zu tragen, aber die Wettbewerbssituation mit dem stationären Handel, der Personal beschäftigt nicht überzustrapazieren, wurde bei den bisherigen Regelungen, und denen die in der Planung sind, eine Verkaufsflächenbegrenzung, sowie eine Sortimentsbegrenzung vorgenommen, bzw. ins Auge gefasst.

In Hessen dürfen digitale Kleinstsupermärkte von bis zu 120 qm durchgehend, also auch sonntags, öffnen, sofern diese ausschließlich Waren des täglichen Ge- und Verbrauchs feilhalten und durch digitale Lösungen ohne Verkaufspersonal betrieben werden können.

In Rheinland-Pfalz und dem Saarland sind ebensolche Sortimentsbegrenzungen angedacht, wobei die maximale Verkaufsfläche hier bei 140, bzw. 150 qm liegen dürfte.

Dabei ist nicht von einer 24 Stunden Öffnung an Sonntagen auszugehen. Es wird auch hier eine zeitliche Begrenzung geben.