
Aufgrund einer Gesetzesänderung ist es seit Mai 2025 nicht mehr möglich Papierbilder bei den Meldestellen, zur Fertigung eines Ausweises, abzugeben.
Die Bilder müssen digital, auf einem sicheren Übermittlungsweg, übertragen werden.
Hintergrund der Änderung ist, das aufgrund der technologischen Entwicklungen, insbesondere dem Morphing, Bilder so manipuliert werden können, dass eine sichere Identifizierung von Personen nicht immer möglich ist.
Morphing bezeichnet eine Technologie, mit der Lichtbilder für Pass, Personalausweis und andere Ausweisdokumente elektronisch manipuliert werden können, indem mehrere Gesichtsbilder zu einem einzigen Bild digital verschmolzen werden und somit die Gesichtszüge von verschiedenen Personen in einem Lichtbild erscheinen. Dadurch ist der Pass bzw. Personalausweis als Instrument zur Identitätskontrolle im Kern bedroht.
Von Behördenseite wurde zunächst erwogen, Bilder nur noch bei der Passbehörde erstellen zu lassen. Dies hätte wiederum die wirtschaftliche Grundlage zahlreicher Einzelhandelsbetriebe insbesondere aus dem Foto-Einzelhandel mit den dort bestehenden Arbeitsplätzen gefährdet.
Wir als Verbände haben uns daher intensiv in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht und deutlich gemacht, dass mildere Mittel zur legitimen Zielerreichung zur Verfügung stehen. Daher wurde im Gesetz die Möglichkeit beibehalten, dass auch der Foto-Einzelhandel Passbilder fertigen kann. Diese werden auch auf einem sicheren Übermittlungsweg den Behörden zur Verfügung gestellt.
Weitere rechtliche Informationen hierzu finden Sie hier.
Steffen Kahnt, der Geschäftsführer des Bundesfachverbandes Technik, äußert sich in einem Interview ebenfalls dazu.