IT – Netzwerkadministrator (IHK) – Zertifikatslehrgang
Dieser Lehrgang schafft für alle Quereinsteiger und Veränderungswillige eine Basis in der Organisation IT Support für das Netzwerk, Server und Endgeräte bereitzustellen.
Die Teilnehmer erhalten einen Überblick über den aktuellen Stand der Technik und Methoden, Netzwerke, Server und Endgeräte zu administrieren. Der Lehrgang dauert sieben Monate und wird mit einer Mischung aus Präsenz-, Onlineunterricht, Gruppenarbeiten und Selbstlernphasen durchgeführt.
Kursinhalte:
- Netzwerktechnik
- Server
- Cloud
- stationäre Endgeräte
- mobile Endgeräte
- Betriebssysteme
- Datensicherheit
- Software
- Datenbanken
- Telefonanlagen (IP basiert), moderne Voice-Kommunikation,
- IoT
- IT Monitoring
- Trouble Shooting.
Nähere Beschreibung der Inhalte finden Sie unter: Netzwerk Administrator/in (IHK) – Kurs – IHK Akademie Koblenz (ihk-akademie-koblenz.de)
Abschluss:
Zertifikat mit Abschluss „IT-Netzwerk Administrator (IHK)“
(Die Prüfung beinhaltet: Praxisarbeit/Präsentation)
Das Angebot beinhaltet folgende Konditionen:
- Dauer des Workshops: 100 Unterrichtseinheiten (7 Monate)
- Schulungsform: – Live Online (MS Teams) und Präsenz (Koblenz)
- Termin 2022: 23.05. – 16.12.2022
- Termin 2023: 15.05. – 15.12.2023
Der Unterricht findet im Wechsel jeweils mittwochs oder donnerstags von 17:30 Uhr bis 20:30 Uhr statt (Präsenz- und Onlineunterricht).
Kosten:
1.995 € nach § 4 Nr. 22 a bzw. § 4 Nr. 21 a UStG umsatzsteuerfrei.
Mitglieder der Handelsverbände (Handelsverband Südwest (ehemals Handelsverband Mittelrhein-Rheinhessen-Pfalz), Handelsverband Region Trier, Handelsverband Saarland) erhalten bei einer Buchung über den Handelsverband eine Ermäßigung.
Der Kurspreis für Mitglieder beträgt € 1.845,00 pro Teilnehmer.
Für weitere Rückfragen nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Handelsverband Südwest e.V. auf.
Die letzten Artikel
Tag der Landesplanung 2026: Handelsverband Südwest im Austausch mit Politik und Wissenschaft
Am 31. August 2026 fand im LUX-Pavillon der Hochschule Mainz erstmals der „Tag der Landesplanung“ statt, ein neues Dialogformat des Ministeriums für Wirtschaft, Tourismus, Energie und Klima Rheinland-Pfalz. Für den Handelsverband Südwest nahm Hauptgeschäftsführer Dr. Thomas Scherer teil und vertrat damit die Interessen der rund 15.000 Mitgliedsunternehmen aus Rheinland-Pfalz und dem Saarland. Auftakt für ein neues, kontinuierliches Format Mit dem „Tag der Landesplanung“ hat das Land ein Format etabliert, das künftig regelmäßig stattfinden und den Dialog über aktuelle Herausforderungen der Raumplanung fördern soll. Themen wie das Landeswindenergiegebietegesetz, das Projekt „Turboflächen“, die Novelle des Raumordnungsgesetzes sowie die Neuaufstellung des Landesentwicklungsprogramms stellen derzeit
PPWR-Konsultation: Frist für Feedback läuft bis 10. September
Die Europäische Kommission hat einen Entwurf zur Durchführungsverordnung zu Art. 44 der EU-Verpackungsverordnung (PPWR, EU 2025/40) veröffentlicht. Bis zum 10. September 2026 können Stellungnahmen zu dem Entwurf direkt bei der EU-Kommission eingereicht werden. Der Entwurf legt einheitliche Formate für die nationalen Herstellerregister und die Meldepflichten von Produzenten fest. Betroffen sind vor allem Hersteller und Inverkehrbringer von Verpackungen, etwa im Zusammenhang mit Eigenmarken oder Importware. Feedback einreichen Frist: 10. September 2026, Mitternacht (Brüsseler Zeit) Link zur Konsultation hier. Wer als Unternehmen von den geplanten Registrierungs- und Meldepflichten betroffen sein könnte, hat jetzt die Möglichkeit, direkt Rückmeldung zu geben. (Text: Handelsverband Südwest e.
Gewährleistung und Garantie: Neue EU-Label werden ab 27. September Pflicht
Ab dem 27. September 2026 müssen Händler zwei neue EU-Label einsetzen, die Kunden über gesetzliche Gewährleistung und freiwillige Herstellergarantien informieren. Die Regelung ist bereits beschlossen, jetzt ist Handeln gefragt. Die EU hat mit der sogenannten EmpCo-Richtlinie zwei neue Kennzeichnungspflichten eingeführt: das Gewährleistungslabel und, unter bestimmten Voraussetzungen, das Garantielabel. Beide sind Teil eines bereits verabschiedeten Gesetzes. Wie die Label genau aussehen müssen, legt eine eigene EU-Verordnung fest. Ab dem Stichtag gilt die Pflicht ohne Übergangsfrist. Zwei Label mit unterschiedlichem Aufwand Das Gewährleistungslabel betrifft praktisch jeden Betrieb, der Waren an Verbraucher verkauft. Es weist auf die gesetzliche Mängelhaftung von mindestens zwei Jahren hin,

