Aufklärungskampagne 2026 • Dropshipping

Der ehrlichste Shop der Welt

Manager/-in für digitale Prozesse (IHK) mit Microsoft365 – Live Online

Manager/-in für digitale Prozesse (IHK) mit Microsoft365 – Live Online

Veröffentlicht am: 16. Mai 2022

Erhalten Sie einen tiefen Einblick, welche Möglichkeiten Ihnen Microsoft 365 bietet, Firmen-Prozesse schneller, schlanker und stabiler zu machen.
Ganz egal ob Sie eine entsprechende Position bereits bekleiden oder anstreben, dieser Lehrgang bringt Ihnen das Wissen rund um den Mehrwert einer digitalisierten Team-Kollaboration.

Der Lehrgang dauert 4 Monate und findet wöchentlich Dienstagabend online via Microsoft Teams statt. Bestandteil des Lehrgangs ist die Durchführung einer Projektarbeit im Thema, die sie zum Abschluss vorstellen.

Inhalte:

  • Veränderungen der digitalen Kommunikation und Zusammenarbeit durch Teams
  • Ablösung vorhandener lokaler Fileserver/Netzlaufwerke durch OneDrive und SharePoint
  • On/ Offboarding von Mitarbeitern
  • Microsoft 365 in der Ausbildung nutzen
  • Papierlose Standardprozesse: Genehmigungen, Schicht- und Urlaubsplanung, Terminplanung, Abstimmungen, Informationsanforderungen
  • Tools für das papierlose Büro
  • SharePoint Intranet vs. Teams als Raum für Projekte und Abteilungen
  • Erweiterte Prozesse mit Microsoft Power Automate
  • Digitale Meetings vorbereiten, durchführen und nachbereiten
  • Digitales Selbstmanagement
  • Projektarbeit
  • Präsentation der Projektarbeit

Abschluss:
Zertifikat mit Abschluss „Manager/-in für digitale Prozesse (IHK)“
Bestandteil des Lehrgangs ist die Durchführung einer Projektarbeit im Thema, die Sie zum Abschluss vorstellen.
Die Prüfung erfolgt in Form einer Praxisarbeit (Bearbeitung einer Fallstudie)

 Dauer des Workshops: 64 Unterrichtseinheiten (16 Termine á 4 Unterrichtseinheiten. 1 Unterrichtseinheit = 45 Minuten)

  • Schulungsort: – Live Online über MS Teams

 Termin 2022:
 06.09.2022 – 13.12.2022 Live Online
Der Unterricht findet immer dienstags von 17:30 Uhr bis 20:45 Uhr statt

Kosten:
1.995 € nach § 4 Nr. 22 a bzw. § 4 Nr. 21 a UStG umsatz­steuer­frei.

Mitglieder der Handelsverbände (Handelsverband Südwest (ehemals Handelsverband Mittelrhein-Rheinhessen-Pfalz), Handelsverband Region Trier, Handelsverband Saarland) erhalten bei einer Buchung über den Handelsverband eine Ermäßigung.
Der Kurspreis für Mitglieder beträgt € 1.795,00 pro Teilnehmer.

Für weitere Rückfragen nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Handelsverband Südwest e.V. auf.

Die letzten Artikel

Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz verabschiedet: Neue Pflichten für den Handel ab August

1. Juli 2026|Gesetzesänderungen, HVSUEW, Top News|

Der Bundestag hat am 11. Juni 2026 ein neues Verpackungsgesetz beschlossen, das Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz (VerpackDG). Der Bundesrat muss noch zustimmen, das gilt aber als Formsache. Ab dem 12. August 2026 greifen die neuen Regeln. Worum geht es? Ab August gilt EU-weit eine neue Verpackungsverordnung (PPWR). Das VerpackDG passt das deutsche Recht daran an und ersetzt das bisherige Verpackungsgesetz. Ziel der EU-Regel: weniger Verpackungsmüll, mehr Recycling. Was bedeutet das für Ihren Betrieb? Wer Ware verpackt verkauft, egal ob online oder im Laden, ist betroffen Verpackungen dürfen künftig nicht unnötig groß sein. Eine überdimensionierte Box um ein kleines Produkt wird zum Problem Für Verpackungen

Abschaffung der Minijobs: HDE warnt vor „gefährlichem Irrweg“ in der Rentenreform

25. Juni 2026|HVSUEW, Politik, Top News|

Die Rentenkommission hat ihren Abschlussbericht mit 33 Empfehlungen vorgelegt. Einer der weitreichendsten Vorschläge: Beitragsfreie Minijobs sollen weitgehend abgeschafft werden. Der Handelsverband Deutschland (HDE) reagiert mit scharfer Kritik und warnt vor massiven Jobverlusten im Einzelhandel. „Das vernichtet hunderttausende Jobs im Einzelhandel“ Die Alterssicherungskommission hat ihren 80-seitigen Bericht am 23. Juni an Bundeskanzler Friedrich Merz und Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas übergeben. Einer der zentralen Vorschläge: Minijobs sollen in die gesetzliche Rentenversicherung einbezogen und ihr steuer- und sozialversicherungsrechtlicher Sonderstatus abgeschafft werden. Ausnahmen sollen nur noch für Schüler gelten. Betroffen wären potenziell bis zu 6,8 Millionen Menschen. Der HDE lehnt diesen Vorschlag entschieden ab. „Die weitgehende

KI-Kennzeichnungspflicht ab August: Kein reines Online-Thema

25. Juni 2026|HVSUEW, Top News|

Ab dem 2. August 2026 müssen Unternehmen offenlegen, wenn nach außen gerichtete Inhalte von einer KI erzeugt wurden. Die Regel betrifft nicht nur den Onlinehandel. Wer KI für Social Media, Website oder Kundenkommunikation nutzt, ist in der Pflicht. Wer ein Ladengeschäft in der Fußgängerzone betreibt und keinen Onlineshop hat, fühlt sich von EU-Digitalregeln meist nicht angesprochen. Bei der neuen Kennzeichnungspflicht für KI-generierte Inhalte aus Artikel 50 des EU AI Act ist das anders. Die Regel gilt für jeden, der künstliche Intelligenz im geschäftlichen Kontext einsetzt und damit Inhalte produziert, die Kunden zu sehen bekommen. Was genau ab August gilt Die Kennzeichnungspflicht

Nach oben