Aufklärungskampagne 2026 • Dropshipping

Der ehrlichste Shop der Welt

Innenstädte brauchen Licht!

Innenstädte brauchen Licht!

Veröffentlicht am: 24. August 2022Kategorien: HVSUEW, Top News

Der immer stärkere Aufruf zum Energiesparen ist richtig und wichtig.

Dabei dürfe aber nicht verkannt werden, dass beispielsweise die Beleuchtung von Geschäften außerhalb der Ladenöffnungszeiten kein reiner Schaufenstereffekt für die Unternehmen sei, sondern auch zur Sicherheit und zur Aufenthaltsqualität in den Städten beitrage. Eine vollständige Abschaltung der Beleuchtung sei daher nicht sinnvoll, so der Hauptgeschäftsführer des Handelsverbandes Südwest, Thomas Scherer.

Viele Geschäfte würden außerhalb der Öffnungszeiten mit begrenzter Helligkeit auch in den Innenräumen beleuchtet, da dies dazu diene potentielle Einbrecher abzuschrecken. Denn diese seien nur bei bestehender Beleuchtung in den Räumen erkennbar. Zudem sorge die Beleuchtung der Geschäfte auch für ein sichereres Umfeld in den Städten.

Der Handel habe schon in der Vergangenheit viele Energiesparmaßnahmen umgesetzt, da dies schon immer ein Kostenfaktor war. Man könne sich sicher sein, dass die Unternehmen, bereits auch schon aus Eigeninteresse, keine unnötigen Energieverbräuche verursachen würden, so Scherer weiter.

 

Quelle:

Handelsverband Südwest
Ludwigsstraße 7
55116  Mainz

 

23.08.2022

 

 

 

Die letzten Artikel

E-Rechnungspflicht ab 2027: Handelsunternehmen müssen jetzt aktiv werden

3. Juni 2026|FDF, HVMITTE, HVSUEW, Mitglieder, Mittelrhein, Pfalz, Rheinhessen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Top News, Trier|

Weniger als sieben Monate bleiben bis zur nächsten Stufe der E-Rechnungspflicht. Ab 1. Januar 2027 müssen Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz von mehr als 800.000 Euro im B2B-Bereich strukturierte elektronische Rechnungen ausstellen. Doch eine repräsentative Umfrage des Marktforschungsinstituts YouGov zeigt: Ein Drittel der deutschen Unternehmen hat noch nie eine E-Rechnung verschickt. Was gilt ab wann? Die Grundlage schafft das Wachstumschancengesetz, das der Bundesrat im März 2024 verabschiedet hat. Seit dem 1. Januar 2025 gilt bereits die Empfangspflicht: Alle Unternehmen müssen in der Lage sein, E-Rechnungen entgegenzunehmen. Der Versand wird stufenweise verpflichtend: Ab 1. Januar 2027: Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mehr als

HDE-Konsumbarometer Juni 2026: Verbraucherstimmung stabilisiert sich leicht

2. Juni 2026|HVMITTE, HVSUEW, Mitglieder, Mittelrhein, Pfalz, Rheinhessen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Top News, Trier|

Trotz des anhaltenden Irankriegs hellt sich die Verbraucherstimmung in Deutschland zum Beginn des Junis leicht auf. Das zeigt das aktuelle HDE-Konsumbarometer, das monatlich vom Handelsblatt Research Institute im Auftrag des Handelsverbandes Deutschland (HDE) erstellt wird. Der negative Trend stoppt vorerst. Von einer echten Erholung kann aber noch nicht die Rede sein. Konsumzurückhaltung nimmt nicht weiter zu Die Anschaffungsneigung der Verbraucher verändert sich gegenüber dem Vormonat kaum. Ein deutlicher Stimmungsumschwung ist das nicht, aber immerhin: Die Verschlechterung der vergangenen Monate setzt sich nicht weiter fort. Gleichzeitig zeigt sich eine leichte Verschiebung beim Sparverhalten. Die Bereitschaft, einen größeren Teil des Einkommens zurückzulegen, sinkt

Widerrufsbutton ab 19. Juni 2026: Was Onlinehändler jetzt wissen und tun müssen

29. Mai 2026|Gesetzesänderungen, HVMITTE, HVSUEW, Mitglieder, Mittelrhein, Pfalz, Recht, Rheinhessen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Top News, Trier|

Ab dem 19. Juni 2026 gilt eine neue Pflicht für alle, die Verträge mit Verbrauchern online abschließen: Unternehmen müssen dann eine digitale Widerrufsfunktion auf ihrer Website anbieten, den sogenannten Widerrufsbutton. Der Handelsverband Südwest erklärt, was das konkret bedeutet, wen es trifft und welche Schritte jetzt anstehen. Was steckt hinter der neuen Pflicht? Die Pflicht zum Widerrufsbutton ergibt sich aus der EU-Richtlinie 2023/2673. Das Umsetzungsgesetz wurde im Februar 2026 im Bundesgesetzblatt verkündet. Kernstück ist der neue § 356a BGB. Das Ziel der Regelung ist klar: Verbraucher sollen einen Vertrag im Internet genauso einfach widerrufen können, wie sie ihn abgeschlossen haben. Bisher war

Nach oben