Sonntagsöffnung FOC Zweibrücken – BGH soll entscheiden
Rechtsstreit geht vor den Bundesgerichtshof.
Das Fashion Outlet (FOC) in Zweibrücken nutzt zur Zeit die Möglichkeit zusätzlicher Sonntagsöffnungen, außerhalb des Ladenöffnungsgesetzes für Rheinland-Pfalz. Dies ermöglicht ihm eine Rechtsverordnung, die zur Versorgung von Fluggästen mit Reisebedarf erlassen wurde. Denn das FOC befindet sich in der Nähe eines ehemals als Verkehrsflughafen genutzten Flugfeldes. Durch diese Sonderregelung darf das FOC an den Sonntag in den Schulferien in Rheinland-Pfalz – ohne dass es eines weiteren Anlasses bedarf – öffnen.
Sonntagsöffnungen nach dem Ladenöffnungsgesetz sind ansonsten maximal an 4 Sonntagen im Jahr möglich. Zudem wird für die Öffnung ein Anlass benötigt.
Dieses Ungleichgewicht, und die Tatsache, dass in Zweibrücken kein regulärer Flugverkehr mehr stattfindet, fand leider keinen Widerhall in der Landesregierung. Es wäre zu erwarten gewesen, dass diese Ausnahmeregelung, die ursprünglich zur Versorgung von Flugreisenden mit Reisebedarf geschaffen wurde, nach Wegfall des regulären Flugbetriebes aufgehoben, oder zumindest abgeändert worden wäre.
Nachdem die Landesregierung in Rheinland-Pfalz sich bei der bestehenden Rechtsverordnung für die Sonntagsöffnungen im FOC Zweibrücken nicht bewegte, hatte der Grünstädter Modehändler Steffen Jost versucht dies auf dem Klageweg klären zu lassen. Vor dem Landgericht und dem Oberlandesgericht (OLG) hatte er bisher noch nicht Recht bekommen. Das OLG hat angedeutet, dass möglicherweise schon die ursprüngliche Begründung für die Sonderregelung, für die dann gewährte Ausnahme zur Sonntagsöffnung, nicht ausreichend gewesen sein könnte. Nunmehr wird der Bundesgerichtshof (BGH) über die Sache entscheiden müssen.
Aktuell kommt aber auch im Landtag Bewegung in die Sache. Dies aber nicht von Seiten der Landesregierung, sondern von der Seite der Freien Wähler. Diese möchten, dass sich mit der Frage der Sonderöffnungen für das FOC der Landesrechtsausschuss befasst. Eine Anrufung des Verfassungsgerichtshofes wird nicht ausgeschlossen.
Mainz, den 23.08.2022
Die letzten Artikel
Tag der Landesplanung 2026: Handelsverband Südwest im Austausch mit Politik und Wissenschaft
Am 31. August 2026 fand im LUX-Pavillon der Hochschule Mainz erstmals der „Tag der Landesplanung“ statt, ein neues Dialogformat des Ministeriums für Wirtschaft, Tourismus, Energie und Klima Rheinland-Pfalz. Für den Handelsverband Südwest nahm Hauptgeschäftsführer Dr. Thomas Scherer teil und vertrat damit die Interessen der rund 15.000 Mitgliedsunternehmen aus Rheinland-Pfalz und dem Saarland. Auftakt für ein neues, kontinuierliches Format Mit dem „Tag der Landesplanung“ hat das Land ein Format etabliert, das künftig regelmäßig stattfinden und den Dialog über aktuelle Herausforderungen der Raumplanung fördern soll. Themen wie das Landeswindenergiegebietegesetz, das Projekt „Turboflächen“, die Novelle des Raumordnungsgesetzes sowie die Neuaufstellung des Landesentwicklungsprogramms stellen derzeit
PPWR-Konsultation: Frist für Feedback läuft bis 10. September
Die Europäische Kommission hat einen Entwurf zur Durchführungsverordnung zu Art. 44 der EU-Verpackungsverordnung (PPWR, EU 2025/40) veröffentlicht. Bis zum 10. September 2026 können Stellungnahmen zu dem Entwurf direkt bei der EU-Kommission eingereicht werden. Der Entwurf legt einheitliche Formate für die nationalen Herstellerregister und die Meldepflichten von Produzenten fest. Betroffen sind vor allem Hersteller und Inverkehrbringer von Verpackungen, etwa im Zusammenhang mit Eigenmarken oder Importware. Feedback einreichen Frist: 10. September 2026, Mitternacht (Brüsseler Zeit) Link zur Konsultation hier. Wer als Unternehmen von den geplanten Registrierungs- und Meldepflichten betroffen sein könnte, hat jetzt die Möglichkeit, direkt Rückmeldung zu geben. (Text: Handelsverband Südwest e.
Gewährleistung und Garantie: Neue EU-Label werden ab 27. September Pflicht
Ab dem 27. September 2026 müssen Händler zwei neue EU-Label einsetzen, die Kunden über gesetzliche Gewährleistung und freiwillige Herstellergarantien informieren. Die Regelung ist bereits beschlossen, jetzt ist Handeln gefragt. Die EU hat mit der sogenannten EmpCo-Richtlinie zwei neue Kennzeichnungspflichten eingeführt: das Gewährleistungslabel und, unter bestimmten Voraussetzungen, das Garantielabel. Beide sind Teil eines bereits verabschiedeten Gesetzes. Wie die Label genau aussehen müssen, legt eine eigene EU-Verordnung fest. Ab dem Stichtag gilt die Pflicht ohne Übergangsfrist. Zwei Label mit unterschiedlichem Aufwand Das Gewährleistungslabel betrifft praktisch jeden Betrieb, der Waren an Verbraucher verkauft. Es weist auf die gesetzliche Mängelhaftung von mindestens zwei Jahren hin,

