Sonntagsöffnung FOC Zweibrücken – BGH soll entscheiden
Rechtsstreit geht vor den Bundesgerichtshof.
Das Fashion Outlet (FOC) in Zweibrücken nutzt zur Zeit die Möglichkeit zusätzlicher Sonntagsöffnungen, außerhalb des Ladenöffnungsgesetzes für Rheinland-Pfalz. Dies ermöglicht ihm eine Rechtsverordnung, die zur Versorgung von Fluggästen mit Reisebedarf erlassen wurde. Denn das FOC befindet sich in der Nähe eines ehemals als Verkehrsflughafen genutzten Flugfeldes. Durch diese Sonderregelung darf das FOC an den Sonntag in den Schulferien in Rheinland-Pfalz – ohne dass es eines weiteren Anlasses bedarf – öffnen.
Sonntagsöffnungen nach dem Ladenöffnungsgesetz sind ansonsten maximal an 4 Sonntagen im Jahr möglich. Zudem wird für die Öffnung ein Anlass benötigt.
Dieses Ungleichgewicht, und die Tatsache, dass in Zweibrücken kein regulärer Flugverkehr mehr stattfindet, fand leider keinen Widerhall in der Landesregierung. Es wäre zu erwarten gewesen, dass diese Ausnahmeregelung, die ursprünglich zur Versorgung von Flugreisenden mit Reisebedarf geschaffen wurde, nach Wegfall des regulären Flugbetriebes aufgehoben, oder zumindest abgeändert worden wäre.
Nachdem die Landesregierung in Rheinland-Pfalz sich bei der bestehenden Rechtsverordnung für die Sonntagsöffnungen im FOC Zweibrücken nicht bewegte, hatte der Grünstädter Modehändler Steffen Jost versucht dies auf dem Klageweg klären zu lassen. Vor dem Landgericht und dem Oberlandesgericht (OLG) hatte er bisher noch nicht Recht bekommen. Das OLG hat angedeutet, dass möglicherweise schon die ursprüngliche Begründung für die Sonderregelung, für die dann gewährte Ausnahme zur Sonntagsöffnung, nicht ausreichend gewesen sein könnte. Nunmehr wird der Bundesgerichtshof (BGH) über die Sache entscheiden müssen.
Aktuell kommt aber auch im Landtag Bewegung in die Sache. Dies aber nicht von Seiten der Landesregierung, sondern von der Seite der Freien Wähler. Diese möchten, dass sich mit der Frage der Sonderöffnungen für das FOC der Landesrechtsausschuss befasst. Eine Anrufung des Verfassungsgerichtshofes wird nicht ausgeschlossen.
Mainz, den 23.08.2022
Die letzten Artikel
Verkaufsoffener Kerwe-Sonntag lockt am 18. Oktober in die Lautrer Innenstadt
Kaiserslautern. Am kommenden Sonntag, 18. Oktober 2026, öffnen zahlreiche Geschäfte in der Kaiserslauterer Innenstadt und in den Gewerbegebieten von 13 bis 18 Uhr. Der Einkaufssonntag findet traditionell im Rahmen der Oktoberkerwe statt und bringt zusätzliche Besucher in die Stadt. Für die Händler ist das eine gute Gelegenheit, neue Kunden zu gewinnen und Stammkunden in entspannter Atmosphäre zu begrüßen. Die Lautrer Oktoberkerwe läuft vom 16. bis 26. Oktober 2026 auf dem Messeplatz und zieht jedes Jahr viele Menschen aus der Stadt und dem Umland an. Am verkaufsoffenen Sonntag lässt sich der Besuch auf dem Rummelplatz mit einem Bummel durch die Geschäfte verbinden.
Tracking-Pixel im Newsletter lösen neue Abmahnungen aus
Wer das Öffnungs- und Klickverhalten seiner Newsletterempfänger per Tracking-Pixel auswertet, ohne dafür eine eigene Einwilligung zu haben, riskiert derzeit eine Abmahnung. Händler sollten ihr Versandtool deshalb zeitnah überprüfen. Dass Newsletter ohne Einwilligung der Empfänger Ärger bringen können, ist im Handel bekannt. Neu ist, woran sich die aktuellen Abmahnungen festmachen. Im Visier stehen die unsichtbaren Tracking-Pixel, die viele Versandtools automatisch in jede Mail einbauen. Über sie lässt sich nachvollziehen, ob und wann ein Empfänger die Nachricht öffnet, auf welchem Gerät er sie liest und welche Links er anklickt. Zur Erfolgsmessung von Kampagnen ist das gängige Praxis, und viele Unternehmen haben sich bisher
Kostenfreies IHK-Webinar zur EmpCo-Richtlinie am 13. Oktober 2026
Seit dem 27. September 2026 gelten in Deutschland strengere Regeln für Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen. Welche Formulierungen Händler künftig noch verwenden dürfen und wo Vorsicht geboten ist, erklärt ein kostenfreies Webinar der IHK Koblenz am 13. Oktober. Mit der EmpCo-Richtlinie („Empowering Consumers for the Green Transition“) hat die Europäische Union die Anforderungen an Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen gegenüber Verbrauchern deutlich verschärft. Die EU will damit Greenwashing einen Riegel vorschieben und erreichen, dass sich Kunden auf grüne Werbeversprechen verlassen können. In Deutschland sind die neuen Vorgaben seit dem 27. September 2026 anzuwenden. Pauschale Umweltbegriffe im Fokus Für Händler bringt das spürbare Änderungen mit sich.

