Entlastungspaket 3
Spitzen der Ampel-Koalition aus SPD, Grünen und FDP haben sich am Wochenende auf ein drittes Entlastungspaket geeinigt
Entlastung der Privathaushalte
Mit den neuen Entlastungsmaßnahmen wird das Ziel verfolgt private Haushalte angesichts von enormen Kostensteigerungen insbesondere im Bereich der Haushaltsenergie zu entlasten.
Vorgesehen sind Einmalzahlungen für Rentnerinnen und Rentner zum 1. Dezember 2022 in Form einer Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro, für Studierende in Höhe von 200 Euro und die Erhöhung des Kindergeldes ab dem 1. Januar 2023 um 18 Euro monatlich für das erste und zweite Kind. Zudem soll der Wohngeldanspruch ausgeweitet und eine Heizkosten- und Klimakomponente eingeführt werden.
Die Einführung eines bundesweiten Tickets im öffentlichen Nahverkehr kann ebenfalls dazu beitragen, Mobilitätskosten zu reduzieren.
Unterstützung der Unternehmen
Die Maßnahmen des Entlastungspaketes sind aber nur wenig oder nur sehr unklar auf eine direkte Unterstützung der Unternehmen gerichtet. Viele Einzelhandelsunternehmen geraten angesichts Kostensteigerungen im Bereich Energie an die Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit und sind teilweise in ihrer Existenz bedroht. Die Strompreisbremse für den Basisverbrauch soll zwar auch kleine und mittelständische Unternehmen mit Versorgertarif entlasten, dies hilft aber nicht allen Unternehmen.
Das Entlastungspaket sieht zwar Unternehmenshilfen (ohne konkrete Angaben), vor. Dabei wird aber der Fokus auf energieintensive Unternehmen gelegt, und ist damit viel zu eng. Die vorgesehene Unterstützung bei Investitionen in Effizienz- und Substitutionsmaßnahmen hingegen ist richtig. Bei den Wirtschaftshilfen für die Unternehmen muss daher noch zwingend nachgearbeitet werden.
Möglicherweise können die Maßnahmen, die auf die privaten Haushalte zielen, ein Stück weit dazu beitragen, auch Spielräume für den Einzelhandelskonsum zu eröffnen. Dies ist angesichts der schlechten Verbraucherstimmung wichtig.
Quelle:
Handelsverband Südwest
Ludwigsstraße 7
55116 Mainz
05.09.2022
Die letzten Artikel
Basics im Arbeitsrecht: Webinar zu Urlaub, Krankmeldung und Lohnfortzahlung am 23. Juni 2026
Webinar. Im dritten Teil der Webinar-Reihe „Basics im Arbeitsrecht“ der IHK Rheinhessen geht es um eines der häufigsten Themen im Personalalltag: Abwesenheiten. Am 23. Juni 2026 erklärt Referent Florian Stein verständlich und praxisnah, was Arbeitgeber zu Urlaub, Krankmeldung und Lohnfortzahlung wissen müssen. Urlaub, Krankheit, Abwesenheit – rechtssicher managen Mitarbeitende fehlen – das ist Alltag in jedem Betrieb. Doch was genau gilt beim Urlaubsanspruch? Wann muss Lohn weitergezahlt werden? Und was ist bei der Krankmeldung zu beachten? Wer hier unsicher ist, riskiert Fehler mit rechtlichen Folgen. Das Webinar vermittelt die wichtigsten Grundlagen kompakt und verständlich: gesetzliche und vertragliche Regelungen, Übertragung und Abgeltung
Fußverkehrs-Check Bad Neuenahr-Ahrweiler: Auftaktworkshop am 16. Juni 2026
Bad Neuenahr-Ahrweiler. Wie gut lässt es sich in der Stadt zu Fuß unterwegs sein? Wo gibt es Lücken, Schwachstellen oder Verbesserungspotenzial? Diesen Fragen widmet sich die Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler im Rahmen der Fußverkehrs-Checks, die das Land Rheinland-Pfalz im Programm „Innenstädte der Zukunft“ fördert. Bad Neuenahr-Ahrweiler hat sich erfolgreich auf die Teilnahme beworben und gehört zu den ausgewählten Gewinnerkommunen. Das erklärte Ziel: Mängel und Schwächen im Fußverkehr im Zuge des laufenden Wiederaufbaus gezielt zu verbessern. Als Schwerpunktbereiche wurden das Mittelzentrum in Ahrweiler und das Kurviertel in Bad Neuenahr ausgewählt, da die Verwaltung dort besonderes Verbesserungspotenzial sieht. Bürger, Handel und Politik gemeinsam vor
E-Rechnungspflicht ab 2027: Handelsunternehmen müssen jetzt aktiv werden
Weniger als sieben Monate bleiben bis zur nächsten Stufe der E-Rechnungspflicht. Ab 1. Januar 2027 müssen Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz von mehr als 800.000 Euro im B2B-Bereich strukturierte elektronische Rechnungen ausstellen. Doch eine repräsentative Umfrage des Marktforschungsinstituts YouGov zeigt: Ein Drittel der deutschen Unternehmen hat noch nie eine E-Rechnung verschickt. Was gilt ab wann? Die Grundlage schafft das Wachstumschancengesetz, das der Bundesrat im März 2024 verabschiedet hat. Seit dem 1. Januar 2025 gilt bereits die Empfangspflicht: Alle Unternehmen müssen in der Lage sein, E-Rechnungen entgegenzunehmen. Der Versand wird stufenweise verpflichtend: Ab 1. Januar 2027: Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mehr als

